"S T A A T S H E H L E R E I  ?"
Stalinistische SED-Verfolgungen, Vermögensraub und andere Rechtswidrigkeiten in der SBZ (1945 – 1949) und in der DDR (1949 – 1990)
noch immer nicht wiedergutgemacht
 
Deutsche Gerichte und Behörden verweigern bis heute die Rehabilitierung von Menschen, die in der SBZ-Zeit (1945 bis 1949) von den damaligen kommunistischen Machthabern politisch verfolgt worden sind.

Teil dieser Verfolgung war, dass ihnen ihr gesamtes Vermögen weggenommen worden ist. Die größten Teile dieses rechtsstaats- und menschenrechtswidrig entzogenen Vermögens sind 1990 mit der Wiedervereinigung in den Besitz des gesamtdeutschen Staates geraten. Dieser hätte es an die Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger herausgeben müssen. Das wollte er nicht. Er wollte sich daran bereichern und verkauft es seitdem.

Ebendies ist auch der Grund, warum den damals Verfolgten die Rehabilitierung verweigert wird, denn deren Folge wäre, dass der Staat gesetzlich erst recht gezwungen wäre, das ihm nicht gehörende und nicht zustehende Raubgut an die Eigentümer herauszugeben. Die rein fiskalische Motivation der Verweigerung von Rehabiltierung und Rückgabe kommt in der Gesetzesbegründung zum VwRehaG ( BT-Drs. 12/4994, S. 65 ) unverhohlen zum Ausdruck. Längst darf man diesen staatlichen Verkauf des Raubgutes Hehlerei nennen ( F.A.Z. 23.12.2000, Kammergericht Berlin, Az.: 30 O 37900 ).

Was sich der Staat hier anmaßt, ist „mit tragenden Grundsätzen eines Rechtsstaates unvereinbar“. Es verstößt auch gegen den Einigungsvertrag, dort u.a. gegen Artikel 17 (Rehabilitierung).

Die Aufklärung der „unterdrückten Wahrheit“ wird in Deutschland weiterhin „auf dem Rechtsweg zermürbt“. Beides sind Titel von Leitartikeln in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 14.2.1998 und 9.9.2003, der nach wie vor renommiertesten deutschen Tageszeitung

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