Staatshehlerei
Enteignung
Von Arnulf Clauder - 07.03.2004

Wie das Alteigentümer-Urteil aussehen könnte

Nachdem ich über das Neusiedler-Urteil noch einmal nachgedacht habe, scheint mir das folgende Urteil möglich zu sein:

"Der Gerichtshof muss sich keine Gedanken über die Rechtsnatur des 1945-1949 konfiszierten Eigentums vor der Wiedervereinigung machen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat eingeräumt, dass den Alteigentümern Unrecht geschehen sei.
Das allein reicht aus, dass sie die Frage der Berechtigungen über das aufgelöste Kollektiveigentum in einer eindeutigen Weise gesetzlich hätte regeln müssen.

Noch immer fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage für das Rückgabeverbot.....(siehe meinen vorjährigen Internet-Beitrag zu diesem Thema).

Aus dem Rechtsstaatsgebot folgt, dass der deutsche Gesetzgeber, gerade weil die Wiedervereinigung eine so schwer zu bewältigende Aufgabe war, und gerade weil er auch die Probleme von geringerer Bedeutung so akribisch genau geregelt hat, die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage nicht hätte unterlassen dürfen."

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