Staatshehlerei
Enteignung
Von Arnulf Clauder - 30.01.2005

Nicht jedes Gutachten ist ein Gutachten

Die Affäre Frowein sollte die Frage aufwerfen, ob nicht auch ein Gutachter ein gläserner Gutachter sein muss. Die derzeit aktuelle Diskussion über die Offenlegung von Managergehältern und Nebenverdiensteten der Abgeordneten sollte die Honorare für bestellte Gutachten von politischer Bedeutung mit einbeziehen.
Gutachter, denen es nicht gegeben ist, ihren Erkenntnisweg wissenschaftlich nachvollziehbar offenzulegen und auf eine redliche, nicht apodiktische Art auch die Gegenmeinungen mit zu berücksichtigen und diese überzeugend zu widerlegen, sollten auf die ihnen zugesagten Honorare verzichten müssen. Es sollten politische Kampfschriften, auch wenn deren Verfasser hoch angesehene Juristen sind, nicht beanspruchen dürfen, als rechtswissenschaftlich begründete Gutachten anerkannt und honoriert zu werden. In dem Verstoss gegen ein solches Prinzip wäre dann eine der bislang noch stets verschwiegenen Veruntreuungen von Steuergeldern zu sehen.

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