| Die Affäre Frowein sollte
die Frage aufwerfen, ob nicht auch ein Gutachter ein gläserner
Gutachter sein muss. Die derzeit aktuelle Diskussion über die Offenlegung
von Managergehältern und Nebenverdiensteten der Abgeordneten sollte
die Honorare für bestellte Gutachten von politischer Bedeutung
mit einbeziehen.
Gutachter, denen es nicht gegeben ist, ihren Erkenntnisweg wissenschaftlich
nachvollziehbar offenzulegen und auf eine redliche, nicht apodiktische
Art auch die Gegenmeinungen mit zu berücksichtigen und diese überzeugend
zu widerlegen, sollten auf die ihnen zugesagten Honorare verzichten
müssen. Es sollten politische Kampfschriften, auch wenn deren Verfasser
hoch angesehene Juristen sind, nicht beanspruchen dürfen, als rechtswissenschaftlich
begründete Gutachten anerkannt und honoriert zu werden. In dem
Verstoss gegen ein solches Prinzip wäre dann eine der bislang noch
stets verschwiegenen Veruntreuungen von Steuergeldern zu sehen.
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