Staatshehlerei
Enteignung
Von Arnulf Clauder - 08.03.2005

Was falsch ist an dem jüngsten Beschluss des BVerfG

Nicht falsch ist, dass das BVerfG der Bundesregierung zugestanden hat, sie habe davon ausgehen dürfen, dass die UdSSR, um mit der Wiedervereinigung einverstanden sein zu können, einen stillschweigenden Verzicht auf die Forderung, das Besatzungsunrecht 1945/1949 wiedergutzumachen, erwartete. Richtig, es hat solche Erwartungen gegeben. Aber die sind, und das hat das BVerfG nicht sehen wollen, aus zwei verschiedenen Quellen gekommen. Es hat die Erwartungen der Hardliner (der Stalinisten mitsamt ihrer deutschen Helfershelfer) gegeben, die gegen die Wiedervereinigung waren, und denen die Bundesregierung hat entgegenkommen wollen, solange noch die Gefahr einer Rückkehr dieser Leute bestand, denen es darum ging, die von ihnen als Ergebnis des 2.Weltkrieges in ihrer Zone geschaffenen Errungenschaften (die Vernichtung des althergebrachten Grossgrundbesitzer- und -industriebesitzertums) zu perpetuieren. Und daneben die Erwartungen der Reformkommunisten, den Verhandlungspartnern der Bundesregerung, die sich finanzielle Hilfen für ihre Reformpolitik wünschten, und die kein Verständnis gehabt hätten, wenn Deutschland mit seinen aus dem Besatzungsunrecht resultierenden Wiedergutmachungsforderungen gegen seine Hlfszusagen aufgerechnet hätte. Hätte das BVerfG zwischen diesen beiden Erwartungsquellen differenziert, so hätte es die in der Gemeinsamen Erklärung enthaltene Doppeldeutigkeit (das Nichtrückgängigmachen-Dürfen einerseits und das Nichtrückgängigmachen-Können andererseits) nicht verkannt. Und hätte erläutern müssen, warum es sich für die eine und gegen die andere der beiden Auslegungsvarianten entschied. Die historische Entwicklung, auf welche die Gemeinsame Erklärung ausdrücklich verwies, ist für die Reformpolitiker gelaufen. Die Sowjetunion ist untergegangen, und die russischen Politiker haben zu erkennen gegeben, dass sie die Gemeinsame Erklärung als einen sie betreffenden Haftungsausschluss verstehen und nicht als ein innerdeutsches Rückgabeverbot. Und hätten damit uns Deutsche von dem Trauma befreien können, die Ergebnisse der Verbrechen 1945/1949 auf endgültig festschreiben zu müssen. Das BVerfG hat's ignoriert - es hat sich ohne Not zum Handlanger ausgerechnet der Fundamentalisten des stalinistischen Kommunismus gemacht.

 

Datum   siehe auch: Verweise
28.03.2005 Was falsch ist an dem jüngsten Beschluss des BVerfG – letzte Fortsetzung –  
23.03.2005 Was falsch ist an dem jüngsten Beschluss des BVerfG - 3. Fortsetzung –  
15.03.2005 Was falsch ist an dem jüngsten Beschluss des BVerfG - 2. Fortsetzung  
08.03.2005 Was falsch ist an dem jüngsten Beschluss des BVerfG  
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