| Nicht falsch ist, dass das BVerfG
der Bundesregierung zugestanden hat, sie habe davon ausgehen dürfen,
dass die UdSSR, um mit der Wiedervereinigung einverstanden sein zu können,
einen stillschweigenden Verzicht auf die Forderung, das Besatzungsunrecht
1945/1949 wiedergutzumachen, erwartete. Richtig, es hat solche Erwartungen
gegeben. Aber die sind, und das hat das BVerfG nicht sehen wollen, aus
zwei verschiedenen Quellen gekommen. Es hat die Erwartungen der Hardliner
(der Stalinisten mitsamt ihrer deutschen Helfershelfer) gegeben, die
gegen die Wiedervereinigung waren, und denen die Bundesregierung hat
entgegenkommen wollen, solange noch die Gefahr einer Rückkehr dieser
Leute bestand, denen es darum ging, die von ihnen als Ergebnis des 2.Weltkrieges
in ihrer Zone geschaffenen Errungenschaften (die Vernichtung des althergebrachten
Grossgrundbesitzer- und -industriebesitzertums) zu perpetuieren. Und
daneben die Erwartungen der Reformkommunisten, den Verhandlungspartnern
der Bundesregerung, die sich finanzielle Hilfen für ihre Reformpolitik
wünschten, und die kein Verständnis gehabt hätten, wenn
Deutschland mit seinen aus dem Besatzungsunrecht resultierenden Wiedergutmachungsforderungen
gegen seine Hlfszusagen aufgerechnet hätte. Hätte das BVerfG
zwischen diesen beiden Erwartungsquellen differenziert, so hätte
es die in der Gemeinsamen Erklärung enthaltene Doppeldeutigkeit
(das Nichtrückgängigmachen-Dürfen einerseits und das
Nichtrückgängigmachen-Können andererseits) nicht verkannt.
Und hätte erläutern müssen, warum es sich für die
eine und gegen die andere der beiden Auslegungsvarianten entschied.
Die historische Entwicklung, auf welche die Gemeinsame Erklärung
ausdrücklich verwies, ist für die Reformpolitiker gelaufen.
Die Sowjetunion ist untergegangen, und die russischen Politiker haben
zu erkennen gegeben, dass sie die Gemeinsame Erklärung als einen
sie betreffenden Haftungsausschluss verstehen und nicht als ein innerdeutsches
Rückgabeverbot. Und hätten damit uns Deutsche von dem Trauma
befreien können, die Ergebnisse der Verbrechen 1945/1949 auf endgültig
festschreiben zu müssen. Das BVerfG hat's ignoriert - es hat sich
ohne Not zum Handlanger ausgerechnet der Fundamentalisten des stalinistischen
Kommunismus gemacht.
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