Desinformationen in der Neuen Zürcher Zeitung über die Hintergründe der Beibehaltung der Bodenreform
Enteignung
Von Prof. Karl Doehring 23.09.2004
Ein Tag nach Straßburg: Interview mit Professor Karl Doehring

"Die Chance für die Kläger ist recht gut"

Professor Karl Doehring beobachtete die mündliche Verhandlung der Klage von Opfern der Bodenreform am Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.

Dennis Jung und Sven von Storch vom Webkreis.org interviewten den emeritierten Ordinarius für Staats- und Völkerrecht an der Universität Heidelberg und fragten ihn nach seiner Bewertung der Plädoyers vor der Großen Kammer.


Professor Doehring, wie ist ihre Einschätzung der Plädoyers der Klägervertreter Thomas Gertner und Christopher Lenz? Waren sie inhaltlich und rhetorisch so vorgetragen, dass sie das Gericht überzeugen konnten?

Herr Gertner und Herr Lenz waren präziser als in der ersten Verhandlung im Januar. Sie haben eigentlich kein Argument ausgelassen, das im Interesse der Kläger vorgebracht werden kann. Sie haben richtiger Weise darauf hingewiesen, dass die Bestandskraft des Eigentums verletzt ist. Dass aber niemand durch Privatpersonen geschädigt werden soll, sondern nur das, was noch Staatshand ist, an die durch die Bodenreform Beraubten zurückgegeben werden müsse. Das haben sie gut gemacht.
Herr Gertner wies dann noch darauf hin, dass es sich im Grunde um eine verdeckte Strafmaßnahme handle. Da stimme ich nicht ganz mit ihm überein. Meiner Meinung nach waren die Maßnahmen der Bodenreform Ausdruck des Klassenkampfes. Die Bourgeoisie sollte enteignet und der Arbeiter- und Bauernstaat damit gefüttert werden. Die beiden Klägervertreter haben aber nichts an Argumenten ausgelassen, was vorzutragen gewesen war. Ich hätte es selbst kaum noch ergänzen können.

Die Ziffer 1 und Ziffer 9 der Gemeinsamen Erklärung haben eine wichtige Rolle gespielt. Worum geht es bei diesen Punkten?

In meinen Augen ist die Ziffer 1 wesentlicher als die Ziffer 9. Sie gibt die vom Gericht immer wieder nachgefragte "berechtigte Erwartung" wieder, dass mit der Wiedervereinigung geraubtes Eigentum zurückgegeben werden muss. Die Ziffer 1 betont Eigentumsschutz und Rechtsstaat als überragende Grundsätze und besagt, dass ein gesamtdeutsches Parlament einen Ausgleich schaffen werde. Dieses hat aber keinen Ausgleich geschaffen, sondern eine Entschädigung von zum Teil nahezu gleich Null zugesprochen, die in keiner Weise dem entspricht, was ein gesamtdeutsches Parlament unter nationalen und internationalen Bedingungen hätte aussprechen müssen, nämlich die Rückgabe des in Staatshand befindlichen Eigentums oder eine Kompensation, die jedenfalls in etwa den Verkehrswert widerspiegelt. Die Ziffer 9, die Herr Gertner gerne anführt, ist nicht so wichtig, denn man braucht für sie eine Analogie. In der Ziffer 9 geht es um Strafverfahren und die meisten durch die Bodenreform Enteigneten haben niemals einem Strafverfahren unterlegen. Und Herr Gertner meint nun, dass dies strafähnliche Pönalisierungmaßnahmen seien. Das ist zum Teil richtig. In erster Linie war es nun mal die Enteignung des Mittelstandes, der Bourgeoisie und der sogenannten Junker.
Die Gegner meiner Auffassung, also insbesondere Herr Frowein als Vertreter der Regierung, der zu meiner Überraschung in Englisch plädierte, obwohl die ganze Verhandlung in Deutsch war, hat angeführt, der Ausgleich des gesamtdeutschen Parlaments, wie er in Ziffer 1 versprochen wurde, sei ja geschehen. Eine Hoffnung auf Rückgabe habe es niemals gegeben. Unrecht sei das Ganze natürlich gewesen. Aber das Parlament habe in dem Sinne entschieden, dass ein Ausgleichgesetz geschaffen wurde und zwar von einer großen Mehrheit beschlossen. Ich bin der Meinung, dass die angesprochene große Mehrheit doch nicht davor schützt, Unrecht zu beschließen.

Wie schätzen sie das Plädoyer von Jochen Frowein ein?

Darin war nichts Neues. Das war, wenn man es etwas burschikos sagen will, die alte Platte. Das Eigentum sei eben weg gewesen und keiner hätte erwarten können, dass er es je wieder bekommt. An einer sowjetischen Vorbedingung hat keiner mehr festgehalten, auch nicht die Regierungsseite, obwohl sie selbst im Januar diese noch vorgetragen hatte. Frowein sagte nur, die DDR habe den Fortbestand der Maßnahmen verlangt, weil es sonst dort Turbulenzen gegeben hätte. Diese Behauptung haben alle Kenner für Unsinn gehalten, denn es sollte ja gar niemand, der unter dem DDR-Regime Privateigentum erworben hat, wieder enteignet werden. Die Kläger wollen nicht neues Unrecht schaffen. Vertrauensschutz auf das einmal Erworbene soll bestehen bleiben. Nur was in Staatshand ist, soll zurück, und der Rest ist angemessen zu entschädigen. Vor allem konnte die Regierung nicht erklären, warum denn eine Diskriminierung nicht vorliege, wenn Enteignungen nach 1949 restituiert werden und solche zwischen 1945 und 1949 nicht.

Von großer Bedeutung ist auch, welche Fragen das Gericht gestellt hat. Was fragten die Richter und an wen war es gerichtet?

Der deutsche Richter Ress stellte eine der entscheidenden Fragen für das Gericht. Er fragte Frowein, wie sich die Bundesregierung denn dazu stelle, dass das Bundesverfassungsgericht selbst sagte, ein Ausgleich müsse, wenn auch nicht beziffert, geschaffen werden. Ob das nicht denn zumindest eine Erwartung auf Wiedergutmachung hätte erzeugen können.

Wie hat er darauf geantwortet?

Er sagte, die Frage sei natürlich sehr interessant, aber auch das hätte keine Erwartung erzeugen können, da kein konkreter Eigentumsanspruch in der verfassungsrichterlichen Aussage angesteuert wurde. Die Erwartung müsse sich doch auf eine konkrete Forderung stützen. Die Regierungsseite war in der Verhandlung, zugespitzt gesagt, etwas starrsinnig hilflos.

Wie bewerten sie die Lage für die Kläger beziehungsweise für die Regierung nach der Verhandlung?

Das ist schwer zu sagen. Ich habe mit keinem der Richter die Kontakte, um sagen zu können, wie die Stimmung ist. Als objektiver B. würde ich sagen: Die Chance für die Kläger ist recht gut.

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht
Im Neuenheimer Feld 535, 69120 Heidelberg

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