| Enteignung |
| Von Prof. Karl Doehring 23.09.2004 |
| Ein Tag nach Straßburg: Interview mit Professor Karl Doehring | |
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"Die Chance für die Kläger ist recht gut" Professor Karl Doehring beobachtete die mündliche Verhandlung der Klage von Opfern der Bodenreform am Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg. Dennis Jung und Sven von Storch vom Webkreis.org interviewten den emeritierten Ordinarius für Staats- und Völkerrecht an der Universität Heidelberg und fragten ihn nach seiner Bewertung der Plädoyers vor der Großen Kammer.
Herr Gertner und Herr Lenz waren präziser als in der ersten
Verhandlung im Januar. Sie haben eigentlich kein Argument ausgelassen,
das im Interesse der Kläger vorgebracht werden kann. Sie haben
richtiger Weise darauf hingewiesen, dass die Bestandskraft des Eigentums
verletzt ist. Dass aber niemand durch Privatpersonen geschädigt
werden soll, sondern nur das, was noch Staatshand ist, an die durch
die Bodenreform Beraubten zurückgegeben werden müsse.
Das haben sie gut gemacht. Die Ziffer 1 und Ziffer 9 der Gemeinsamen Erklärung haben eine wichtige Rolle gespielt. Worum geht es bei diesen Punkten? In meinen Augen ist die Ziffer 1 wesentlicher als die Ziffer 9.
Sie gibt die vom Gericht immer wieder nachgefragte "berechtigte
Erwartung" wieder, dass mit der Wiedervereinigung geraubtes
Eigentum zurückgegeben werden muss. Die Ziffer 1 betont Eigentumsschutz
und Rechtsstaat als überragende Grundsätze und besagt,
dass ein gesamtdeutsches Parlament einen Ausgleich schaffen werde.
Dieses hat aber keinen Ausgleich geschaffen, sondern eine Entschädigung
von zum Teil nahezu gleich Null zugesprochen, die in keiner Weise
dem entspricht, was ein gesamtdeutsches Parlament unter nationalen
und internationalen Bedingungen hätte aussprechen müssen,
nämlich die Rückgabe des in Staatshand befindlichen Eigentums
oder eine Kompensation, die jedenfalls in etwa den Verkehrswert
widerspiegelt. Die Ziffer 9, die Herr Gertner gerne anführt,
ist nicht so wichtig, denn man braucht für sie eine Analogie.
In der Ziffer 9 geht es um Strafverfahren und die meisten durch
die Bodenreform Enteigneten haben niemals einem Strafverfahren unterlegen.
Und Herr Gertner meint nun, dass dies strafähnliche Pönalisierungmaßnahmen
seien. Das ist zum Teil richtig. In erster Linie war es nun mal
die Enteignung des Mittelstandes, der Bourgeoisie und der sogenannten
Junker. Wie schätzen sie das Plädoyer von Jochen Frowein ein? Darin war nichts Neues. Das war, wenn man es etwas burschikos sagen will, die alte Platte. Das Eigentum sei eben weg gewesen und keiner hätte erwarten können, dass er es je wieder bekommt. An einer sowjetischen Vorbedingung hat keiner mehr festgehalten, auch nicht die Regierungsseite, obwohl sie selbst im Januar diese noch vorgetragen hatte. Frowein sagte nur, die DDR habe den Fortbestand der Maßnahmen verlangt, weil es sonst dort Turbulenzen gegeben hätte. Diese Behauptung haben alle Kenner für Unsinn gehalten, denn es sollte ja gar niemand, der unter dem DDR-Regime Privateigentum erworben hat, wieder enteignet werden. Die Kläger wollen nicht neues Unrecht schaffen. Vertrauensschutz auf das einmal Erworbene soll bestehen bleiben. Nur was in Staatshand ist, soll zurück, und der Rest ist angemessen zu entschädigen. Vor allem konnte die Regierung nicht erklären, warum denn eine Diskriminierung nicht vorliege, wenn Enteignungen nach 1949 restituiert werden und solche zwischen 1945 und 1949 nicht. Von großer Bedeutung ist auch, welche Fragen das Gericht gestellt hat. Was fragten die Richter und an wen war es gerichtet? Der deutsche Richter Ress stellte eine der entscheidenden Fragen für das Gericht. Er fragte Frowein, wie sich die Bundesregierung denn dazu stelle, dass das Bundesverfassungsgericht selbst sagte, ein Ausgleich müsse, wenn auch nicht beziffert, geschaffen werden. Ob das nicht denn zumindest eine Erwartung auf Wiedergutmachung hätte erzeugen können. Wie hat er darauf geantwortet? Er sagte, die Frage sei natürlich sehr interessant, aber auch das hätte keine Erwartung erzeugen können, da kein konkreter Eigentumsanspruch in der verfassungsrichterlichen Aussage angesteuert wurde. Die Erwartung müsse sich doch auf eine konkrete Forderung stützen. Die Regierungsseite war in der Verhandlung, zugespitzt gesagt, etwas starrsinnig hilflos. Wie bewerten sie die Lage für die Kläger beziehungsweise für die Regierung nach der Verhandlung? Das ist schwer zu sagen. Ich habe mit keinem der Richter die Kontakte, um sagen zu können, wie die Stimmung ist. Als objektiver B. würde ich sagen: Die Chance für die Kläger ist recht gut. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches
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