Gerhard Heeren
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Von Dr. Thomas Gertner - 13.11.2001
Diskriminierung der SBZ-Enteignungsopfer durch die politischen Parteien

Bei der Fertigung einer neuerlichen Beschwerde zum EGMR habe ich noch einmal Dokumente ausfindig gemacht, die Stellungnahmen von Politikern kurz vor bzw. nach der Wiedervereinigung abgegeben haben. Die Enteignungsopfer wurden auch von den westdeutschen Politikern als eine unerwünschte Gesellschaftssicht behandelt und angesehen. Wenn bestimmte Gesellschaftsschichten von den Politikern ausgegrenzt werden, so bewegt sich die Bundesrepublik Deutschland, die sich als Nestor rechtsstaatlicher Traditionen ausgibt und feiern lässt, in der politischen Kultur eines Entwicklungslandes. Wenn diese Einstellung dann auch noch in den drei angeblich getrennten Gewalten das Denken und Handeln beherrscht, hört ein Rechtsstat de facto zu exisitieren auf.

In seiner Biographie über Wolfgang Schäuble widmet Reitz ein Teilkapitel mit der Überschrift "Ein zweiter Landraub" den Ereignissen im Zuge der sich anbahnenden Wiederherstellung der Einheit Deutschlands. Der damalige Landwirtschaftsminister Kiechle (CSU) versprach im Bundestagswahlkampf 1990, er werde dafür sorgen, dass kein Junker zurückkehre (Reitz, S. 356). Schäuble selbst erklärte im März 1990 von der "Illusion", die nach 1945 entstandenen Eigentumsverhältnisse in der DDR rückgängig machen zu können (Reitz, S. 357). In seinem Buch "Der Vertrag" räumt Schäuble sogar ein, er habe sich "ein wenig lustig" gemacht über jene,

"die jetzt in Verzweiflung geraten, weil sie möglicherweise etwas nicht mehr bekommen, von dem sie seit zwanzig Jahren im Traum nicht mehr daran gedacht haben, dass sie es jemals wiederbekommen würden"

. Noch drastischer äußerte sich der damalige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Hans Jochen Vogel, in der Aussprache über die Gemeinsame Erklärung am 23.06.1990 wie folgt :

"Noch eine Feststellung ist hier notwendig. In Ihrer Erklärung zu den sogenannten offenen Vermögensfragen sagen Sie, dass Sie die Bodenreform der Jahre 1945/46 - also die Übertragung der Rittergüter, des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes auf neue Eigentümer- zur Kenntnis nehmen. Sie erkennen Sie nicht an, aber Sie nehmen sie zur Kenntnis ... Sie sprechen davon, dass die Prüfung nachträglicher Entschädigungen vorbehalten bleibt. Ich kann da nur warnen. Eine Wiederherstellung ostelbischen Großgrundbesitzes ist mit uns nicht zu machen und die Bereitstellung von hohen Milliardenbeträgen, um nach 45 Jahren, womöglich mit Zins und Zinseszins, Entschädigungen zahlen zu können, auch nicht."


Die SPD hat es somit für wünschenswert gehalten, dass die damaligen Enteignungen völkerrechtlich anerkannt und den Betroffenen jegliche Entschädigung versagt werden sollte. Schäuble hat sogar geschichtliche Parallelen bemüht, um die im Einigungsvertrag getroffenen Regelungen zu untermauern.

Dem im Laufe der Jahre heftiger gewordenen Druck des Auslandes hat das BVerwG dann aber Tribut gezollt und sich in seinem sog. Ausländerurteil auf die tradierten rechtlichen Grundsätze rückbesonnen, die aber wiederum für Inländer nicht gelten sollen. Handelt es sich nämlich bei den Betroffenen um Ausländer, so überprüft das BVerwG sehr wohl, ob das Besatzungsrecht die konkret durchgeführten Enteignungen gedeckt hat oder nicht; hier wird nicht auf die bloße Effizienz der Enteignung abgestellt . Wenn das BVerwG die Vereinbarkeit von Enteignungen mit dem Besatzungsrecht im Falle von Ausländern überprüft, ist es nur vor dem soeben geschilderten politischen Hintergrund verständlich, warum diese Maßstäbe nicht auch für Inländer gelten sollen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass eine relativ zahlenmäßig geringe Bevölkerungsschicht unangemessen gegenüber anderen Bürgern, deren Eigentum nach 1949 zu Zeiten der DDR sogar nach der damals geltenden Rechtsordnung wirksam entzogen worden war, benachteiligt wird aus politischen Motiven. Die Äußerungen von Kiechle, Schäuble und Vogel sind stellvertretend für die herrschende Meinung der Parlamentarier, die wohl auf diese Weise gehofft haben, die Kosten der Wiedervereinigung ohne Steuererhöhungen finanzieren zu können. Die damaligen Ereignisse werden nach Möglichkeit totgeschwiegen. Nach dem für den Fiskus günstigen Urteil des Senats vom 22.11.2000 zum EALG haben die Landesvermögensämter, um Anträge auf Entschädigungs- oder Ausgleichsleistungen schleppend bearbeiten zu können, gezielt Personal abgeworben . Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass die Betroffenen von sog. teilungsbedingtem Unrecht eine benachteiligte Gesellschaftsklasse darstellen, wobei die Benachteiligung Diskriminierungscharakter aufweist.

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