Gerhard Heeren
Archiv
Von Dr. Thomas Gertner - 20.08.2001

Umdenken der Justiz beim VwRehaG?

Möglicherweise habe ich zu früh resigniert, als ich kund gegeben habe, über das
VwRehaG werde den Betroffenen keine Wiedergutmachung zu Teil werden. Wir müssen
umdenken. Mit gebündelten Kräften scheint sich doch noch etwas zu unseren Gunsten zu bewegen. Wir haben unseren Rehabilitierungsanspruch bislang nur falsch begründet, weil Gesetzgeber und Justiz uns in ein wahres Labyrinth gesteckt haben.

Halten wir zunächst einmal das fest, worauf es wirklich ankommt: Das BVerfG bewertet eben diese Bodenreform, deren Bestand alle Parteien als unabdingbar ansehen, als schweres Unrecht im Sinne einer politischen Verfolgung.

In seinem Vorlagebeschluss vom 14.12.1999 hat die Jestaedt-Kammer (VG Dresden) in vorbildlicher Weise herausgearbeitet, dass sowohl die Bodenreform als auch die Listenenteignungen schweres Unrecht darstellen. Für die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist dabei bedeutsam, dass diese Maßnahmen nicht (allein) deswegen rechtsstaatswidrig waren, weil sie entschädigungslos erfolgt sind; sondern diese Maßnahmen weisen das qualifizierte Merkmal einer besonders schweren Diskriminierung auf, weil sie eine personenbezogene politische Verfolgungsmaßnahmen darstellen.

Merke: wäre es den damaligen Machthabern nur um die Beute gegangen und wären
ihnen die Betroffenen gleichgültig gewesen, läge keine rehabilitierungsfähige
Maßnahme vor, sondern nur ein diskriminierender gezielter Eingriff in Vermögen. Bei zu rehabilitierenden Maßnahmen ist der Vermögenseingriff lediglich eine Folge der im Vordergrund stehenden politischen Verfolgung.

Zu diesen für das Verfahren nach dem VwRehaG wesentlichen rechtlichen
Bewertungen des VG Dresden hat das BVerfG ausgeführt, diese decken sich mit seiner - des BVerfG - Auffassung. Jetzt müssen wir das BVerwG in mehreren
Nichtzulassungsbeschwerden dazu veranlassen, eben diese Feststellung zu treffen,
und dann können wir sogar noch darauf hoffen, innerstaatlich zu gewinnen. Es ist alles im Fluss, und zwar deshalb, weil die kämpfenden Betroffenen zahlenmäßig weniger, aber dafür umso entschlossener sind und endlich an einem Strang ziehen.

An dieser Stelle aber zeigt sich der tief greifende gesellschaftliche Dissens in unserer Gesellschaft. Die Politiker erhalten in einer sehr wesentlichen gesellschaftspolitischen Frage nicht mehr die Rückendeckung durch das BVerfG.

Herrn Jestaedt und seiner Kammer sei Dank. Wenngleich sein Beschluss aus formalen Gründen als unzulässig abgewiesen werden musste - er hat, wie wir alle dies einmal getan haben, einen Denkfehler bei der Anwendung des VwRehaG insoweit begangen, als er irrig angenommen hat, eine Maßnahme könne gleichzeitig eine
rehabilitierungsfähige Maßnahme sein und zugleich unter das VermG fallen -, hat er als Erster den Mut gehabt, zum Ausdruck zu bringen, was die Bodenreform und die Listenenteignungen waren, nämlich eine schwer wiegende Diskriminierung der
Betroffenen, die aber nicht in der entschädigungslosen Enteignung liegt, sondern in der politischen Verfolgung. Man wirft Ihnen und Ihren Eltern, Großeltern vor, Kriegstreiber, Kriegsverbrecher, Naziaktivisten, Bastion der Reaktion und des Faschismus, Bauernleger u.v.a. gewesen zu sein. Deswegen muss dieses Unrecht nach dem VwRehaG wiedergutgemacht werden, nicht allein deshalb, weil die Enteignungen entschädigungslos erfolgt sind. Die Parteipolitiker finden das offenbar alles richtig so, aber nicht so das BVerfG.

Wir werden uns weiterhin wehren, einiger und effektiver denn je! Ich bin sicher, dass sich unser zäher und aufopferungsvoller Kampf lohnen wird.

Verlieren Sie nicht den Mut!


Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis