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| Von Dr. Thomas Gertner - 25.07.2001 |
| Die BRD übernimmt juristische Untugenden der ehemaligen DDR | |
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Nach dem In-Kraft-Treten des Einigungsvertrages hat die BRD eine Untugend übernommen, die schon in der DDR nach ihrer Gründung festzustellen war. Die Verantwortlichen in der DDR wussten, dass die Bodenreform-Verordnungen keineswegs die Verstaatlichung der davon erfassten Vermögenswerte rechtfertigte. Sie stand nun, nachdem das Besatzungsregime formaljuristisch - natürlich nicht de facto - beendet war, vor dem Problem, in welcher Weise sie den zum Zeitpunkt der Gründung vorgefundenen Zustand juristisch sanktionierte. Es kann als gesichert gelten, dass nach dem Willen der Besatzungsmacht die Bodenreform nur eine vorläufige Regelung darstellte, nämlich eine Beschlagnahme, auch eine Enteignung, aber nicht eine solche, die zum Eigentumsverlust geführt hat. Nachdem die DDR nun souverän geworden war, musste sie die Verhältnisse neu regeln. Wenn die DDR die Ergebnisse der Bodenreform in dem Sinne bestätigt hätte, dass den Betroffenen zu Gunsten "des Volkes" das Eigentum an den betroffenen Vermögenswerten entzogen werden sollte, so hätte sie die Betroffenen nach Art. 23 ihrer Verfassung "angemessen", d.h. nach dem Verkehrswert, entschädigen müssen. Nicht einmal zur Zahlung einer marginalen Entschädigung war die DDR jedoch bereit gewesen. Deswegen ersannen die Verantwortlichen einen juristischen Kunstgriff: In Art. 24 Abs. 5 der DDR-Verfassung vom 08.10.1949 heißt es in Bezug auf die Bodenreform: "Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und wird ohne Entschädigung aufgeteilt." Wenn die Bodenreform so zu verstehen wäre, wie dies unsere Politiker glauben machen wollen, hätte es geheißen: "Der private Großgrundbesitz, der mehr als 100 Hektar umfasst, ist aufgelöst und ohne Entschädigung aufgeteilt worden." Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Verantwortlichen in der DDR diese Formulierung allemal vorgezogen hätten; aber dann wäre die UdSSR eine völkerrechtswidrigen Verhalten (Art. 46 der Haager Landkriegsordnung: Porklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates) bezichtigt worden. Mit Sicherheit hat die UdSSR bei der Formulierung der Verfassung Feder führend mitgewirkt. Die DDR konnte also nur die Verantwortung für die Verdrängung der Großgrundbesitzer in den Verantwortungsbereich der Besatzungsmacht und stellte lediglich einen bestimmten Zustand fest, auf welchem die DDR ihre neue Eigentumsordnung aufzubauen gedachte. Die ehemaligen Großgrundbesitzer waren aus dem Eigentum verdrängt. Die Liegenschaften waren aber bereits teiweise aufgeteilt gewesen, nämlich an die Neubauern. Hierbei handelte es sich dann aber wohl nur eine vorläufige Besitzeinweisung, die jetzt von der DDR zu bestätigen gewesen wäre, was aber nicht geschah. Was aber vor allem noch zu erledigen war, war die Zuordnung der nicht an die Neubauern zugeteilten Liegenschaften zu einem neuen Rechtsträger, also die Verstaatlichung. Den Verantwortlichen der SED war also klar, dass die Enteignungen im Zuge der Bodenreform noch nicht vollständig abgeschlossen waren, weil die Aufteilung der Liegenschaften insgesamt noch zu regeln war; insbesondere von einer Verstaatlichung der Liegenschaften war in den Bodenreform-Verordnungen keine Rede gewesen. Die DDR gab sich in ihrer Verfassung eine Ermächtigungsgrundlage für die nach der Vorstellung der Verfassungsgeber also noch nicht abgeschlossene Aufteilung, als Teil derer die Verstaatlichung zu verstehen ist. Eigentlich hätte die DDR also die Betroffenen gem. Art. 23 ihrer Verfassung entschädigen müssen. Um dies zu verhindern, gab sie wider besseres Wissen vor, dass die eigentliche Enteignung, aber eben nur die Verdrängung der Berechtigten aus dem Besitz, die nicht zum Eigentumsverlust geführt hat, bereits unter einer früheren Rechtsordnung stattgefunden habe. Bezeichnenderweise gibt es kein hierauf aufbauendes Gesetz, welchem zu Folge die Neubauern entgültig das Eigentum an den ihnen zugeteilten Liegenschaften zugewiesen bekamen und die nicht aufgesiedelten Flächen aus der Bodenreform nunmehr in Volkseigentum überführt werden. Hätte die DDR ein solches Gesetz erlassen, hätte sie eingeräumt, dass die Enteignung doch noch nicht abgeschlossen war, und hätte die Betroffenen entschädigen müssen (s.o.). Genau an dieses bewährte Rezept hielten sich nun die Verantwortlichen in der BRD nach der Herstellung der deutschen Einheit, als sie überlegten, wie man die nur dem Anschein nach in Volkseigentum überführten Liegenschaften behalten kann, ohne den Berechtigten eine Entschädigung hierfür zahlen zu müssen. Sie übernahmen die Legende von der faktischen Enteignung und behaupteten, bereits in der Besatzungszeit sei die Enteignung vollzogen gewesen (was nicht stimmt, da ja gerade nach dem Willen der Besatzungsmacht ein neuer Eigentümer noch nicht bestimmt worden war!). Dies alles sei unter einer früheren Rechtsordnung geschehen, die von der BRD auf Grund der Gemeinsamen Erklärung nicht revidiert werden dürfe. Weil das Eigentum bereits vor Gründung der BRD beendet gewesen sei, seien diese Vorgänge nicht an Art. 14 GG zu messen mit der weiteren Folge, dass auch die BRD sich weigert, eine angemessene Entschädigung nach dem Verkehrswert zu zahlen. Also, was lernen wir daraus? Die Deutschen sind gute Menschen, die sich nur an Recht und Gesetz halten und die Rechtsstaatlichkeit immer in ihrem Bewusstsein tragen. Die Russen sind ein böses Volk, weil sie sich niemals an Recht und Gesetz gehalten haben und nur eine Gewalt- und Willkürherrschaft über die von ihnen beherrschten Territorien etabliert haben. Sie sind schuld an allem Übel - so wie in der dunkelsten Epoche der "deutßen Geßißte" früher die Juden, die Freimaurer und der Weltbolschewismus pp. -. Zu gerne hätte die BRD ja die Betroffenen ebenso wie die Juden in ihre Rechte wiedereingesetzt, aber ach, die bösen Russen waren dagegen. Und eine Entschädigung kommt nun wirklich nicht in Betracht, nicht etwa weil dies zu teuer wäre, sondern weil man eben nicht für das Unrecht der Russen einzustehen hat. Warum begehren die Russen gegen eine solche Verlogenheit, die ihres Gleichen sucht, nicht auf? Es kann einem übel werden bei diesem Politikergewäsch, welches einem Karl-Eduard von Schnitzler alle Ehre gemacht hätte.
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