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Der Glaube an den Rechtsstaat krankt nicht etwa daran, dass irgend
jemandes Rechtsauffassung nicht geteilt wird. Wenn ein Gericht nach
einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren ein Urteil fällt, was
meiner Auffassung nicht entspricht, wäre ich weit davon entfernt,
den Rechtsstaat in Frage zu stellen. Ich verliere als Rechtsanwalt sicherlich
manchen Prozess, weil eben das Gericht eine andere Rechtsauffassung
vertritt als ich. Das ist normal, und wenn man sich damit nicht abfinden
kann, sollte man vom Beruf des Rechtsanwalts lieber die Finger lassen.
Ich behaupte auch gar nicht, dass unsere Gerichte pauschal nichts taugen;
davon bin ich weit entfernt. Sobald aber die hohe Politik ins Spiel
kommt, geht unsere Rechtsstaatlichkeit zu Grunde. Wenn z.B. Verfahren
künstlich in die Länge gezogen werden, rechtliches Gehör
nicht gewährt wird, die gefestigte Rechtsprechung der höchsten
Gerichte in längst entschiedenen Rechtsfragen nicht mehr interessiert,
weil sich alles nur nach fiskalischen Gesichtspunkten auszurichten hat,
dann herrscht Willkür.
Konkret auf unsere Materie bezogen: Wenn der Staat BRD sich bei Herstellung
der Einheit Deutschlands dazu entschieden hat, die vorgefundenen Eigentumsverhältnisse
unter keinen Umständen mehr rückgängig zu machen, dann
war ihrdies unbenommen. Es war nicht nötig gewesen, uns die Lüge
der sowjetischen Vorbedingung aufzutischen. Die Bundesregierung und
der Bundestag und Bundesrat konnten politische Entscheidungen treffen,
die nicht justiziabel sind, es auch nicht sein können, weil sonst
die Politik vom BVerfG gemacht würde. Die Verantwortlichen mussten
sich dann allerdings über die Konsequenzen im Klaren sein. Die
BRD vernichtete auf diese Weise das die Jahre der SBZ und der DDR überdauernde
Eigentum, zumindest eine eigentumsrechtlich ebenso geschützte Anwartschaft
auf Rückgängigmachung der damaligen die Menschenwürde
grob verletzenden Vermögenseinziehungen. In einen zivilisierten
Rechtsstaat ist die Entziehung einer wohl erworbenen Rechtsposition
wie z.B. das Eigentum nur gegen eine Entschädigung möglich.
Indem die BRD den Betroffenen eine solche verweigert, verhöhnt
sie die Opfer auch noch. Das ist ein bedenklich stimmender Verfall der
Moral, an dem auch mokante Äußerungen nichts zu ändern
vermögen.
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