Gerhard Heeren
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Von Dr. Thomas Gertner - 05.02.2002
Glaube an den Rechtsstaat?

Der Glaube an den Rechtsstaat krankt nicht etwa daran, dass irgend jemandes Rechtsauffassung nicht geteilt wird. Wenn ein Gericht nach einem fairen rechtsstaatlichen Verfahren ein Urteil fällt, was meiner Auffassung nicht entspricht, wäre ich weit davon entfernt, den Rechtsstaat in Frage zu stellen. Ich verliere als Rechtsanwalt sicherlich manchen Prozess, weil eben das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertritt als ich. Das ist normal, und wenn man sich damit nicht abfinden kann, sollte man vom Beruf des Rechtsanwalts lieber die Finger lassen. Ich behaupte auch gar nicht, dass unsere Gerichte pauschal nichts taugen; davon bin ich weit entfernt. Sobald aber die hohe Politik ins Spiel kommt, geht unsere Rechtsstaatlichkeit zu Grunde. Wenn z.B. Verfahren künstlich in die Länge gezogen werden, rechtliches Gehör nicht gewährt wird, die gefestigte Rechtsprechung der höchsten Gerichte in längst entschiedenen Rechtsfragen nicht mehr interessiert, weil sich alles nur nach fiskalischen Gesichtspunkten auszurichten hat, dann herrscht Willkür.

Konkret auf unsere Materie bezogen: Wenn der Staat BRD sich bei Herstellung der Einheit Deutschlands dazu entschieden hat, die vorgefundenen Eigentumsverhältnisse unter keinen Umständen mehr rückgängig zu machen, dann war ihrdies unbenommen. Es war nicht nötig gewesen, uns die Lüge der sowjetischen Vorbedingung aufzutischen. Die Bundesregierung und der Bundestag und Bundesrat konnten politische Entscheidungen treffen, die nicht justiziabel sind, es auch nicht sein können, weil sonst die Politik vom BVerfG gemacht würde. Die Verantwortlichen mussten sich dann allerdings über die Konsequenzen im Klaren sein. Die BRD vernichtete auf diese Weise das die Jahre der SBZ und der DDR überdauernde Eigentum, zumindest eine eigentumsrechtlich ebenso geschützte Anwartschaft auf Rückgängigmachung der damaligen die Menschenwürde grob verletzenden Vermögenseinziehungen. In einen zivilisierten Rechtsstaat ist die Entziehung einer wohl erworbenen Rechtsposition wie z.B. das Eigentum nur gegen eine Entschädigung möglich. Indem die BRD den Betroffenen eine solche verweigert, verhöhnt sie die Opfer auch noch. Das ist ein bedenklich stimmender Verfall der Moral, an dem auch mokante Äußerungen nichts zu ändern vermögen.

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