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| Von Dr. Thomas Gertner - 08.11.2002 |
| Fristverlängerung für BRD zum 08.11.2002 | |
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Der EGMR hat auf deren Antrag hin der BRD die Frist zur Erwiderung auf meine am 22.05.2001 eingereichten 47 Beschwerden gegen das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, die erstmals am 07.10.2002 ablief, um einen Monat verlängert. Eine weitere Fristverlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es ist auch nicht ungewöhnlich, Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen. Auch ich als Rechtsanwalt war darauf schon sehr häufig angewiesen gewesen; denn ich hätte meinem jeweiligen Mandanten sehr geschadet, wenn ich unter Zeitdruck unüberlegte Schriftsätze den Gerichten vorgelegt hätte. Und hier geht es für die BRD nicht nur um sehr viel Geld, sondern um ihr internationales Renomé. Ich habe dafür sogar Verständnis, da die Beschwerden der
BRD in rechtlicher Hinsicht schon Einiges abverlangen, wird doch durch
sie die gesamte Rechtsprechung des BVerfG ad absurdum geführt,
weil dieses Gericht von dem Untergang des Eigentums während der
SBZ/DDR ausgegangen ist und keine Verpflichtung zur Rückgabe von
Vermögenswerten angenommen hat, die unter einer früheren,
nicht dem Grundgesetz unterworfenen Rechtsordnung eingezogen worden
sind. Das ist grundlegend falsch. Ich habe nachgewiesen, dass die Überführung
von Vermögenswerten aus der Bodenreform in Volkseigentum von deutschen
Kommunisten zwar stets erwünscht, von der UdSSR aber abgelehnt
worden ist. Ich vermute aber noch ein Weiteres: Die Rückgabe der noch in Staatshand Zur Zeit steht nämlich im Raum, dass trotz unstreitiger politischer
Verfolgung die Rehabilitierung der Betroffenen verweigert wird, wenn
diese Vermögenswerte |
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