| Archiv |
| Von Dr. Thomas Gertner - 18.09.2002 |
| zur Stellungnahme zu Beschwerden beim EGMR bis 7.10.2002 | |
|
Am 30.05.2002 hat der Gerichtshof - dritte Sektion - die Vorprüfung der vorgenannten Beschwerde vorgenommen. Gemäß Art. 54 § 3 b seiner Geschäftsfordnung hat die Sektion (Anmerkung von mir: zu vergleichen mit einer Kammer oder einem Senat) beschlossen, der Bundesregierung die Beschwerde zur Kenntnisnahme zu übermitteln und ihr die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 07.10.2002 zu geben. Der Gerichtshof hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass deren Stellungnahme sich auf folgendes Thema erstrecken sollte: 'Sind das EALG vom 27.09.1994 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2000 mit Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur EGMR bzw. mit Art. 14 EGMR in Verbindung mit Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls vereinbar?' Die Stellungnahme der Bundesregierung wird Ihnen bekannt gegeben mit der Möglichkeit, darauf im Namen der Beschwerdeführer (Anmerkung von mir: Insgesamt sind es alle 47 in der Anlage Erwähnten, die zum Teil Opfer der Bodenreform waren - über und unter 100 ha -, zum Teil Opfer der soggenannten Industriekonfiskationen, aber auch Opfer, die ihre Rückgabeansprüche nach dem VermG wegen redlichen Erwerbs durch Dritte oder wegen sonstiger Unmöglichkeit der Rückgabe in natura nicht durchsetzen konnten) zu erwidern. In der Anlage ist beigefügt eine Darstellung der Fakten durch den Berichterstatter des Gerichtshofs." Ich kann in Anbetracht der bisherigen Rechtsverweigerung durch deutsche Gerichte nur allen Opfern, die Ansprüche nach dem EALG zu erwarten haben, ihre Ansprüche unmittelbar vor dem EGMR durchzusetzen. Dr. Gertner Tel. 026 03 / 94 11 - 0 dr.gertner@t-online.de
|
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |