Gerhard Heeren
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Von Dr. Thomas Gertner -20.03.2003
Erstaunliche Informationsdefizite bei Bodenreform und Industrieenteignungen

Die Veranstaltung der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, die am 17.03.2003 im Hessischen Landtag in einem prunkvollen Saal des Stadtschlosses in Wiesbaden stattfand, war höchst informativ. Ich habe noch nie so hautnah erfahren, dass eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Juristen und Historikern nicht möglich zu sein scheint.

Am Vormittag hielt Herr Privatdozent Dr. Winfrid Halter, Inhaber eines Lehrstuhls für Neuere Geschichte an der TU Dresden, einen sehr bemerkenswerten Vortrag, wobei es sich um die Kernthesen seiner Habilitation gehandelt hat (Winfrid Halder: "Modell für Deutschland". Wirtschaftspolitik in Sachsen 1945-1948, Paderborn u.a., Schönigh Verlag, 2001). Er hat hervorgehoben und dies mit anschaulichem zeitgenössischen Propagandamaterial auch belegt, dass es den damaligen Machthabern nicht primär darum ging, sich das Eigentum der landwirtschaftlichen Großgrundbesitzer und der Inhaber von Handwerks- und Industriebetrieben anzueignen. Um des Machtgewinns und der Sicherung der Macht willen ging es darum, systematisch - nicht notwendig, aber ggf. auch physisch, wenn hinhaktender Widerstand geleistet worden wäre - diese Klassen zu vernichten, weil man diese als mögliche, wirtschaftlich potente politische Widersacher ansah. Da auch die UdSSR bei den Angehörigen dieser Klassen potenziellen Widerstand gegen die eigene Besatzungsmacht vermutete, waren sich SMAD und KPD/SED einig darin, diese Klassen zu eliminieren. Diese beiden Klassen waren aus der ideologisch verblendeten kommunistischen Sicht schuldig an dem Aufstieg des Nationalsozialismus. Um diese Klassen effektiv auszuschalten, war es als Nebenfolge erforderlich gewesen, deren wirtschaftliche Existenzgrundlage zu zerstören. Auf Nachfrage hat mir Herr Dr. Halder bestätigt, dass diese Vermögenseinziehungen - er bezeichnete sie als Enteignungen, weil ihm erklärtermaßen der genaue Terminus als Nichtjurist nicht geläufig ist - die Nebenfolge der politischen Verfolgung gewesen sind, die sich gegen die Klassenzugehörigkeit gerichtet hat.

Der letzte Vortrag war derjenige des Herrn Prof. Dr. iur. Klein, Universität Potsdam. Er hat sich mit den Bodenreform-Entscheidungen (Urteil vom 23.04.1991, Beschluss vom 18.04.1996) auseinander gesetzt und dabei keinen Zweifel daran gelassen, dass er die Entscheidungen in keiner Weise nachvollziehen könne. Er steht sicherlich auf der Seite der Betroffenen; an seiner Integrität besteht nicht der geringste Zweifel. Gegen Ende seines Vortrages hat er sich mit unseren aktuellen juristischen Bemühungen auseinandergesetzt, insbesondere dem von uns versuchten "Trick" (Originaldiktion!), über die von uns angeblich konstruierte politische Verfolgung die Rückgabe von Eigentum bzw. Verkehrswertentschädigungen erstreiten zu wollen. Beide Bemühungen seien nach seiner Auffassung jedoch zum Scheitern verurteilt. Er bezweifle nämlich, dass die Betroffenen überhaupt politisch verfolgt worden seien. Im Interesse einer neuen Eigentumsordnung sei es den Machthabern allein darum gegangen, des Eigentums der Betroffenen habhaft zu werden. Graf von Schlieffen und ich haben unseren Standpunkt entgegengehalten. Dabei wurde eines deutlich: Eine für uns bislang nicht für möglich gehaltene Unkenntnis der jutistischen "Intelligenz", wahrscheinlich auch der durch sie beratenen politischen Entscheidungsträger über dasjenige, was damals geschehen ist. Hier müssen wir ansetzen, jetzt weniger mit juristischen, selbst von den uns wohlwollend gesonnenen Juristen für spitzfindig und konstruiert gehaltenen Argumenten, als mit konkreten Tatsachenschilderungen, Vertriebenenschicksalen.

Ich habe einen Mandanten, der unter der Bodenreform und ihren Folgen persönlich sehr gelitten hat, auf seine Bitte hin dazu ermutigt, unmittelbar an den Präsidenten des VG Schwerin zu schreiben; denn ich war mit meinem Latein, Aufklärungsarbeit zu leisten, langsam am Ende. In einer telefonischen Unterredung hielt mir Herr Dr. Hobbeling, seiner Mundart nach offenbar aus dem Münsterland gebürtig, entgegen, die politische Verfolgung sei von uns nur aufgebauscht worden. Bodenreform und Industrieenteignungen seien allein zielgerichtet auf die Verstaatlichung von Produktiveigentum gerichtet gewesen. Vertreibung und Unwerturteil seien quasi die Nebenfolge dieser Verstaatlichungskampagne gewesen. Also fallen wir überhaupt nicht unter das VwRehaG, sondern unter das VermG, da das Unrecht allein und vordergründig in der entschädigungslosen Enteignung zu erkennen sei. Wenn es in Ausnahmefällen einmal zu Übergriffen gegen Betroffene gekommen sei (Deportation, Verhaftung, Internierung, Tötung), dann müsse in diesen Einzelfällen eine Prüfung stattfinden. Da aber ein Kausalzusammenhang mit den Vermögenseinziehungen nicht bestehe, sondern es sich dabei um eher zufällige Exzesshandlungen der Behörden gehandelt habe, müsse die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung folgenlos bleiben.

Nachdem nun mein Mandant in seinen eigenen Worten sehr emotional und sehr ergreifend die Modalitäten seiner Vertreibung und Deportation, die demütigende Behandlung durch die Behörden, geschildert hat, antwortete Herr Dr. Hobbeling, dass er diese Eingabe mit großer Betroffenheit zur Kenntnis genommen habe. Mir scheint, dass dies keine leeren Floskeln sind.

Seit der Veranstaltung ist mir klar geworden: Die Unwissenheit der Politiker und der Juristen über die damaligen historischen Vorgänge ist weitaus tiefer, als ich dies vermutet habe. Aber muss ich mich nicht an meine eigene Nase fassen? In meiner Dissertation habe ich mich eingehend mit allen juristischen Argumenten damit auseinandergesetzt, ob diese Vermögenseinziehungen, die ich ebenfalls als Enteignungen bezeichnet habe, mit dem Besatzungsrecht und mit dem Völkerrecht vereinbar waren und ob nach Herstellung der deutschen Einheit deutsche Zivilgerichte diesen Enteignungen die Anerkennung hätten versagen müssen - so wie dies auch Herr Prof. Klein dargestellt hat -. Dass es sich hierbei um politische Verfolgungen gehandelt hat, habe ich zwar realisiert, mir aber über die schwer wiegenden und wohl entscheidenden juristischen Konsequenzen keine Gedanken gemacht.

Ich bin jetzt mehr denn je überzeugt, dass wir in Straßburg und auch vor dem BVerwG obsiegen werden. Aber wir standen nach meiner Meinung bereits in Straßburg am Rand einer Niederlage, bevor wir eingehend zur politischen Verfolgung vorgetragen haben, was ich in meiner Replik vom 06.01.2003 erstmals getan habe. Was hierunter zu verstehen ist, kann mann jedem einzelnen europäischen Richter gut vermitteln, unser komplexes Enteignungsrecht und unseren ordre public, wonach im Regelfall entschädigungslose Enteignungen von unserer Rechtsprechung nicht als wirksam anerkannt werden, sicherlich nicht.

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