Gerhard Heeren
Archiv
Von Dr. Thomas Gertner - 26.03.2003
Ursprüngliches Konzept der KPD für eine Bodenreform

Edwin Hoernle, der "Vater der Bodenreform", eigentlich ein braver schwäbischer Lehrer, hat ein bemerkenswertes Referat in Moskau am 04.02.1945 gehalten über das Thema "Die Agrarpolitik des Blocks der kämperischen Demokratie". Wäre die Bodenreform entsprechend diesem Konzept umgesetzt worden, wäre ein Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung in den weitaus meisten Fällen aussichtslos; denn dies wäre keine politische Verfolgung gewesen. Ich zitiere auszugsweise ("Nach Hitler kommen wir", Dokumente zur Programmatik der Moskauer KPD-Führung 1944/45 für Nachkriegsdeutschland, hrsg. von Peter Erler, Horst Laude und Manfred Wilke, Akademie Verlag, Berlin 1994, S. 311 ff, S. 322 f):

"Durchführung einer radikalen Boden- und Besitzreform zugunsten der bodenarmen Bevölkerung. Zu diesem Zweck sofortige Bildung eines staatlichen Bodenfonds.

a) Aus den entschädigungslos enteigneten Besitzungen gerichtlich verurteilter faschistischer Volksfeinde und Kriegsgewinner;

b) aus den vom faschistischen Staat zu militärischen und anderen Kriegszwecken bzw. für den privaten Nutzen faschistischer Parteibonzen enteigneten landwirtschaftlichen Bodenflächen;

c) aus Bodenflächen, die auf Grund einer Notabgabe (!) von allen größeren Grundbesitzern in öffentliche Hand übergehen (!);

d) aus Grundstücken, die durch eine freiwillige Bodenspende, dem Notopfer patriotischer Grundbesitzer aufgebracht werden. Die Durchführung einer solchen freiwilligen Bodenspende kann ein wichtiges Mittel sein zur Mobilisierung der bodenarmen Dorfbevölkerung, zur Entlarvung der verkappten Volksfeinde, zur politischen Aktivierung der Dorfmassen."

Von dieser Bodenreform erhoffte sich Hoernle zwar, sie werde "auch endgültig die ökonomische Basis des reaktionären preußischen Junkertums liquidieren."

Dennoch ist nicht zu übersehen, dass Konfiskationen nur zu Lasten rechtskräftig verurteilter Personen vorgesehen waren. Plante Hoernle, alle Junker vor Gericht zu stellen? Erkannte die KPD-Führung, dass von geringen Ausnahmefällen abgesehen keinem Großgrundbesitzer der Vorwurf eines strafrechtlich relevanten Verhaltens gemacht werden konnte? Warum aber sah dieses Konzept vor, dass Großgrundbesitzer lediglich zu einer Notabgabe veranlagt werden dürfen? Die von einer Notabgabe Betroffenen wären nicht als "Unkraut", als "Nazi- bzw. Kriegsverbrecher" bezeichnet und mit ähnlichen Unwerturteilen belegt worden, sie wären nicht aus der sozialen Friedensordnung ausgegrenzt und weder aus ihrer Heimat vertrieben noch wäre ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet worden. Die Agrarpolitik der KPD radikalisierie erst einige Monate später nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs. Diese Wende beruhte auf einem Zusammenwirken der Gruppe Ulbricht mit der SMAD und lässt sich belegen durch die Aufzeichnungen Wilhelm Piecks zur Deutschlandpolitik.

Dieses Dokument eignet sich hervorragend zur Darstellung der politischen Verfolgung, weil auf diese Weise den noch nicht ausreichend informierten Richtern, die häufig aus dem Westen stammen und den Begriff "Bodenreform" so definieren, wie ihn ursprünglich Hoernle einmal verstanden hat, durchaus im Einklang mit Adolf Damaschke veranschaulicht werden kann, dass der Begriff "Bodenreform" besser durch den Begriff "Entkulakisierung" ersetzt werden sollte. Was als "Bodenreform" geplant war, endete als eine beispiellose politische Verfolgsungswelle analog der Vernichtung der Kulaken unter Stalin mit dem Umterschied, dass Stalin sich die Optionen offen hielt, ob er die Zwangskollektivierung oder eine privatbäuerliche Klein-Landwirtschaft durchführte. Es kam ihm nur auf die bedingungslose Eliminierung der Klasse der "Großgrundbesitzer" an. Da aber die UdSSR in eine Vier-Mächte-Verwaltung über den Alliierten Kontrollrat eingebunden gewesen ist, konnte er sicherlich nicht aus humanitären, sondern aus kaltem Kalkül heraus die Großgrundbesitzer nicht ausnahmslos internieren und physisch liquidieren. Politische Zwänge waren es, die Stalin veranlasst haben, mit dieser Klasse "schonender" zu verfahren als Hitler mit den Juden.

Aber machte es für die Betroffenen einen Unterschied aus, ob sie in einem Vernichtungslager getötet wurden oder in einem Internierungslager an Unterernährung, Typhus oder Cholera starben?

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis