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Die sowjet. Verwaltungsspitze
wurde die Sowjetische Militaer-Administration in Deutschland (SMAD)
mit Sitz in Berlin Karlshorst. Von Anfang an legte die SMAD die Kontrollrats-Direktiven
willkürlich aus und erließ selbstständige Verordnungen (“Befehle”),
die Gesetzeskraft erhielten. Am staerksten wirkte die einseitige Auslegung
der Direktiven zur ==> Bodenreform,
zur Enteignung von “Kriegsverbrechern und Naziaktivisten”..... ...Die SMAD, die
ein Veto hatte, ließ nur solche Kontrollratsbeschluesse zu, die ihr
zusagten.... ...Mit dem Aufbau
eines neuen, bald rein kommunistischen deutschen Verwaltungsapparates
(==> DWK)
entstand neben der SMAD ein Apparat, der jedoch schon auf der untersten
Stufe sowjetisch gelenkt wurde.... ...Nachdem alle
Pläne, eine Vereinigung der Westzonen und der SBZ auf kommunistischer
Grundlage herbeizuführen, gescheitert waren, ist seit etwa Anfang 1948
die Einbeziehung der SBZ in den Ostblock das wichtigste Ziel der sowjetischen
Besatzungspolitik.... ....Neben den
Enteignungen waren die gesonderte Währungsreform das wichtigste Hilfsmittel
der Besatzungspolitik zur Umgestaltung. Nach Bildung der “DDR” wurde
die SMAD am 11.11.1949 aufgeloest. Ihre Aufgaben wurden formell den
deutschen Verwaltungsorganen uebertragen. An Stelle der SMAD wurde die
Sowjetische Kontrollkommission (SKK) mit
Sitz in Berlin Karlshorst gebildet. Ihre Aufgabe bestand in der “Kontrolle
der Durchfuehrung der Potsdamer Beschluesse und der anderen von den
vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen ueber Deutschland”.
Die SKK behielt sich ferner den diplomatischen Verkehr mit den anderen
Besatzungsmaechten vor, auch behielt sie alle anderen wesentlichen Kontrollen.
Am 28.5. 1953 erfolgte die Umwandlung der SKK in eine Hohe Kommission
unter Ernennung W.S. Semjonows zum Hohen Kommissar und deren Verkleinerung
auf 1/3 ihres vorhergehenden Umfanges (19.6.1954). Abhängig von der
SU bleibt die “DDR” auch, seitdem die SU sie aus taktischen Erwägungen
dem Namen nach noch als “souveränen Staat” (25.3.1954) behandelt. (==>Souveränität) Als Nachfolger
Semjonows wirkte G.M. Puschkin zugleich als Botschafter und als Hoher
Kommissar der SU in der SBZ vom 18.7.1954 bis 20.9.1955. Am 20.9.1955
hob die SU (unmittelbar nach Abschluss des Moskauer Vertrages mit der
“DDR”) das “Amt des Hohen Kommissars der UdSSR in Deutschland auf” und
“übertrug dem Botschafter der UdSSR in der “DDR” die Aufgabe der Aufrechterhaltung
der entsprechenden Verbindungen zu den Vertretern der USA, Großbritanniens
und Frankreichs in der Deutschen Bundesrepublik in Fragen, die sich
aus den Beschlüssen der vier Mächte ueber Gesamtdeutschland ergeben”;
die entsprechenden Aufgaben im militärischen Bereich erhielt der Oberkommandierende
der Sowjetstreitkraefte in Deutschland.... ....Zugleich setzte die SU alle Kontrollratsgesetze u.ae. fuer die “DDR” ausser Kraft, doch dies “berührt nicht die Rechte und Verpflichtungen der SU gegenueber Gesamtdeutschland, die sich aus entsprechenden Beschlüssen der vier Mächte ergeben”. |
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