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Die
sogenannte Bodenreform der SBZ erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht.
Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen fuenf Laender - bzw. Provinzialverwaltungen. (3.9.1945 Provinz
Sachsen, 6.9.1945 Provinz Mark Brandenburg, 7.9.1945 Land Mecklenburg-Vorpommern,
11.9.1945 Land Sachsen, 12.9.1945 Land Thueringen) Die Bodenreform wurde
offiziell begründet als “unaufschiebbare nationale, wirtschaftliche
und soziale Notwendigkeit”. Entschaedigungslos enteignet wurden alle
Privatbetriebe ueber 100 ha Betriebsflaeche sowie Betriebe von “Kriegsverbrechern
und Naziaktivisten”. Mit der ==>
Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer
Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum grossen Teil als “Wahrzeichen
des Feudalismus” abgerissen. Bis 1.1.1949 wurden aus Privatbesitz ueber
100 ha 7112 Güter mit 2,5 Mio. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4278
Betriebe mit 124 000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates,
der Laender, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfond
von rund 3,22 Mio. ha Land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser
Bodenfond wurde verteilt: An 119 530 landlose Bauern und Landarbeiter
924 365 ha; an 89 529 Vertriebene 754 976 ha; an 80 404 landarme Bauern
270 949 ha; an 45 403 Kleinpaechter 43 969 ha; an 169 427 Arbeiter und
Handwerker 111 203 ha; an 39 786 Altbauern (Waldzulagen) 60 140 ha.
Rund 550 Betriebe wurde als Spezialbetriebe
fuer Saatzucht, Tierzucht - und Forschungszwecke in Volkseigentum uebergefuehrt.
(==> Volkseigene
Güter). Das den Bodenempfaengern durch die Bodenreform zugeteilte
Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert
von etwa 1000 bis 1500 kg Roggen; der Preis fuer Waldstuecke wurde den
oertlichen Verhaeltnissen entsprechend von der Bodenkomission festgesetzt.
Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen.
B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch
nicht teil- oder verpfaendbar. Ueber die Landzuteilung wurde eine Urkunde
ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt.
Die Grundbuchblaetter ueber die frueheren Eigentumsverhaeltnisse amtlich
[bis auf wenige] verbrannt. Gemaess Befehl 209 der ==> SMAD
sollte durch ein B.-Bauprogramm
die Errichtung von Gehöften fuer 209 000 ==> Neubauern
mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. “Unüberwindbare
Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses
Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952
eindeutig auf die ==> Kollektivierung gerichtete Zielsetzung
gegendstandslos wurde.
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