Glossar

BODENREFORM

Die sogenannte Bodenreform der SBZ erfolgte auf Betreiben der sowjet. Besatzungsmacht. Ihre Grundlage sind Verordnungen der damaligen fuenf Laender -  bzw. Provinzialverwaltungen. (3.9.1945 Provinz Sachsen, 6.9.1945 Provinz Mark Brandenburg, 7.9.1945 Land Mecklenburg-Vorpommern, 11.9.1945 Land Sachsen, 12.9.1945 Land Thueringen) Die Bodenreform wurde offiziell begründet als “unaufschiebbare nationale, wirtschaftliche und soziale Notwendigkeit”. Entschaedigungslos enteignet wurden alle Privatbetriebe ueber 100 ha Betriebsflaeche sowie Betriebe von “Kriegsverbrechern und Naziaktivisten”. Mit der ==> Enteignung war die Vertreibung der ehemaligen Besitzer und ihrer Familien verbunden. Die Gutshäuser wurden zum grossen Teil als “Wahrzeichen des Feudalismus” abgerissen. Bis 1.1.1949 wurden aus Privatbesitz ueber 100 ha 7112 Güter mit 2,5 Mio. ha, aus Privatbesitz unter 100 ha 4278 Betriebe mit 124 000 ha enteignet. Zusammen mit dem Landbesitz des Staates, der Laender, Provinzen, Städte und Gemeinden ergaben sie einen Bodenfond von rund 3,22 Mio. ha Land- und forstwirtschaftlicher Fläche. Dieser Bodenfond wurde verteilt: An 119 530 landlose Bauern und Landarbeiter 924 365 ha; an 89 529 Vertriebene 754 976 ha; an 80 404 landarme Bauern 270 949 ha; an 45 403 Kleinpaechter 43 969 ha; an 169 427 Arbeiter und Handwerker 111 203 ha; an 39 786 Altbauern (Waldzulagen) 60 140 ha. Rund 550 Betriebe  wurde als Spezialbetriebe fuer Saatzucht, Tierzucht - und Forschungszwecke in Volkseigentum uebergefuehrt. (==> Volkseigene Güter). Das den Bodenempfaengern durch die Bodenreform zugeteilte Land war von ihnen zu bezahlen; der Preis je ha betrug den Gegenwert von etwa 1000 bis 1500 kg Roggen; der Preis fuer Waldstuecke wurde den oertlichen Verhaeltnissen entsprechend von der Bodenkomission festgesetzt. Bezahlung konnte in bar oder natura in Raten bis zu 20 Jahren erfolgen. B.-Land darf weder ganz noch teilweise verkauft werden, es ist auch nicht teil- oder verpfaendbar. Ueber die Landzuteilung wurde eine Urkunde ausgehändigt. Die neuen Besitzverhältnisse wurden grundbuchamtlich festgelegt. Die Grundbuchblaetter ueber die frueheren Eigentumsverhaeltnisse amtlich [bis auf wenige] verbrannt. Gemaess Befehl 209 der ==> SMAD sollte durch ein  B.-Bauprogramm die Errichtung von Gehöften fuer 209 000 ==> Neubauern mittels Baumaterial- und Kreditbereitstellung ermöglicht werden. “Unüberwindbare Schwierigkeiten der Materialbeschaffung haben die Verwirklichung dieses Programms verhindert, das ohnehin durch die seit 1952  eindeutig auf die ==> Kollektivierung gerichtete Zielsetzung gegendstandslos wurde.

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