Staatshehlerei
Enteignung
Glossar

REGIERUNG UND VERWALTUNG

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches im Mai 1945 uebernahm die sowjetische Besatzungsmacht alle Verwaltungsaufgaben in der SBZ. Sie errichtete im Juni 1945 die „Sowjetische Militär-Administration für Deutschland“ (==> SMAD), die zu ihrer Unterstützung lokale und regionale deutsche Verwaltungen einsetzte. Im Gegensatz zur Entwicklung in der heutigen Bundesrepublik Deutschland wurden in der SBZ jedoch bald die Befugnisse der Kommunal- und Länderbehörden eingeschränkt. Bereits im Juli 1945 befahl die SMAD die Errichtung von “Deutschen Zentralverwaltungen“. Ihre Zahl betrug zunächst 11, stieg aber bis Mitte 1947 auf 16. De facto stellte dieser Apparat bereits eine zentrale sowjet-deutsche Regierung dar.

Zumindest gilt dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 27. 6. 1947 gebildeten „Deutschen Wirtschafts-Kommission” (==> DWK), dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: die Zentralverwaltungen für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig war. In der DWK entstanden schließlich der “Ausschuß zum Schutz des Volkseigentums“ unter Erich ==> Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes), eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948 wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen (HV) umstrukturiert.

Bereits vorher - am 12. 2. 1948 - wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt, „gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfuegungen und Instruktionen zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates degradiert. Nach der Gründung der „DDR” wurden die Aufgaben der DWK durch das “Gesetz zur Ueberleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949 (GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung der Hauptverwaltungen in Ministerien, der “Provisorischen Regierung der DDR” übertragen. An die Steile der SMAD trat die sowjetische Kontrollkommission“ (==> SKK). Die 1950 von der Volkskammer “gewählte” “Regierung der DDR“ übernahm später nach sowjetischen Muster die Bezeichnung “Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen ==> Verfassung das “Gesetz über den Ministerrat der DDR” vom 16. 11. 1954 (GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt:

“a) die Tätigkeit der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen, die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen sowie Maßnahmen zu ihrer Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen; c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen, wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur den Erfordernissen der Durchfuehrung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.”

 

Mit diesen Bestimmungen, die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der Bildung der ==> Volkskammer hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im “Gesetz über den Ministerrat” verankerte Prinzip des ==> Demokratischen Zentralismus, nach dem “alle  nachgeordneten Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren Weisungen gebunden” sind. Dieses Prinzip wird seit der ==> Verwaltungsneugliederung radikal angewandt. Im Zuge dieser Umstrukturierung des ==> Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder gebildeten ==> Bezirke übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften, sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die Verwaltung der ==> Kreise ist der der Bezirke nachgebildet. Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale “Organe der Staatsgewalt”, deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols kommt auch im “Gesetz über die Örtlichen Organe der Staatsmacht” vom 17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw. den jeweils höheren Räten “unterstellt und rechenschaftspflichtig” sind.

In besonderem Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung hervor. Nachdem 1958 die Industrieministerien aufgelöst wurden, übernahm die Staatliche ==> Plankommission bis zu einer neuen Strukturveränderung im Juli 1961 praktisch die Funktionen eines gewaltigen Ueber-Ministeriums, dessen Hauptverwaltungen die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmten. Nach dem Beschluß des 13. Plenums des SED-Zentralkomitees vom Juli 1961 und den daraus folgenden Maßnahmen des Präsidiums des Ministerrates vom 5. Juli 1961 trat eine neue Regelung in Kraft: Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates für die Koordinierung der volkswirtschaftlichen Grundfragen bildete ein neues zentrales Anleitungs- und Kontrollinstrument, die Staatliche Plankommission wurde zu einem “Organ für die Perspektivplanung und Jahresplanung” umgestaltet, und ein neugebildeter      >Volkswirtschaftsrat übernahm die “Leitung der Industrie” der SBZ. Unverändert wird seitens übergeordneter Organe eine einheitliche, straffe und doppelte Kontrolle auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung ausgeübt. So werden die Plankommissionen der Kreise sowohl durch die Wirtschaftsraete der Bezirke als auch durch gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht und dirigiert.

 

folgt fixiert: “Die . . . Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende Kraft aller staatlichen Organisationen ... Mit ihrer Hilfe leitet die Arbeiterklasse den Staat . .. Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der

Alle staatliche Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch die ==> SED. Nach dem vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei ist die SED “die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen...”.  Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr. Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie Wille der Arbeiterklasse zum Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen (Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs- und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung übergeben wurden.

 

Diese führende Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit” (Heft 8/1960) theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli 1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der “Einheit” (8/1960) heißt, Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der “Parteilinie“ durch eigene Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege „in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse der Partei zur unmittelbaren (!) Grundlage für die gesamte Arbeit des Staatsapparates gemacht werden“. Zugleich wurde die bisher gültige These, der Staatsapparat sei das “Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“ erweitert: “Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung des sozialistischen Aufbaus“. Dabei müsse davon ausgegangen werden, “daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur planmaeßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: “Im Prozeß des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die Rolle der marxistisch-leninistischen Partei......Auf der Grundlage der Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle Gebiete des sozialistischen Aufbaus...und leitet die Verwirklichung dieser Linie in die Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates und der lnhaber des neugeschaffenen Amtes eines “Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von Partei und Regierung“ (Willi Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen an die Vorsitzenden der Raete in den Bezirken und Kreisen zu geben. Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig ermaechtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik” (==> Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nunmehr lediglich als Ausführungsorgane des zentralen Machttraegers - des Parteiapparates und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (==> Ulbricht) gleichgeschalteten Organe - betrachtet werden.

 

[Organigramm ist separat verfuegbar]

 

Ueberdies wird die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon).

 

Die wichtigsten Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt:

 

Ministerpräsident und Vors. d. Ministerrates:                             Otto Grotewohl (SED)

Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Koordination und Kontrolle:              Willi Stoph (SED)

Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. d. Koordinierung d.

volkswirtschaftl. Grundfragen:                                                               Bruno  Leuschner (SED)

Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Handel, Versorgung und

Landwirtschaft:                                                                                     Margarete Wittkowski (SED)

Stellv. cl. Vors. d. Ministerrates f.Kultur und Erziehung:                         Alexander Abusch (SED)

Weitere Stellv. d. Vors. d. Ministerrates

 (Als Vertreter der „Blockparteien”):                                                     Dr. Lothar Bolz (NDPD)

                                                                                                            Paul Scholz (DBD)

                                                                                                            Max Sefrin (CDU)

                                                                                                            Max Suhrbier (LDPD)

Vors. d. Staatl. Plankommission:                                                           Karl Mewis (SED)

 (im Range eines Ministers)

Vors, des Volkswirtschaftsrates:                                                           Alfred Neumann (SED)

(im Range eines Ministers)

 

Vors. d. Zentralen Kommission f. Staatliche Kontrolle:                          Hans Jendretzky (SED)

Minister für Nationale Verteidigung:                                                       Karl-Heinz Hoffmann (SED)

Minister für Staatssicherheit:                                                           Erich ==> Mielke (SED)

Minister des Innern:                                                                              Karl Maron (SED)

Minister f. Ausw. Angelegenheiten:                                                        Dr. Lothar Bolz (NDPD)

Minister der Finanzen:                                                                           Willi Rumpf (SED)

Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel:                           Julius Balkow (SED)

Minister für Handel und Versorgung:                                                     Curt-Heinz Merkel (SED)

Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft:                    Hans Reichelt (DBD)

Minister für Gesundheitswesen:                                                             Max Sefrin (CDU)

Minister für Verkehrswesen:                                                                  Erwin Kramer (SED)

Minister für Post- u. Fernmeldewesen:                                                   Friedrich Burmeister (CDU)

Minister für Bauwesen:                                                                          Ernst Scholz (SED)

Minister für Volksbildung:                                                                     Prof.Dr.Alfr. Lemmnitz (SED)

Minister für Kultur:                                                                                Hans Bentzien (SED)

Minister für Justiz:                                                                                 Hilde Benjamin (SED)

etc.......

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