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Zumindest gilt
dies aber vom Sekretariat der durch SMAD-Befehl vom 27. 6. 1947 gebildeten
„Deutschen Wirtschafts-Kommission” (==> DWK),
dessen Zuständigkeiten im Frühjahr 1948 eindeutig denen einer Zentralregierung
entsprachen. Außerhalb der DWK blieben zunächst bestehen: die Zentralverwaltungen
für Justiz, Gesundheitswesen und Volksbildung sowie die Zentralverwaltung
des Innern, die u. a. für die Remilitarisierung in der SBZ zuständig
war. In der DWK entstanden schließlich der “Ausschuß zum Schutz des
Volkseigentums“ unter Erich
==> Mielke (als Vorläufer eines Staatssicherheitsdienstes),
eine Zentrale Kontrollkommission, ein Informationsamt. Im März 1948
wurden die Zentralverwaltungen zum Teil aufgelöst und als Hauptverwaltungen
(HV) umstrukturiert. Bereits vorher
- am 12. 2. 1948 - wurde der DWK von der SMAD das Recht eingeräumt,
„gemäß der von der SMAD festgelegten Ordnung Verfuegungen und Instruktionen
zu beschließen und zu erlassen, die für alle deutschen Organe auf dem
Gebiet der sowjetischen Besatzungszone obligatorisch sind, und ihre
Erfüllung zu überprüfen“. Damit wurden auch de jure die Länder- und
Kommunalverwaltungen in der SBZ zu bloßen Ausführungsorganen des Zentralapparates
degradiert. Nach der Gründung der „DDR” wurden die Aufgaben der DWK
durch das “Gesetz zur Ueberleitung der Verwaltung“ vom 12. 10. 1949
(GBl. S. 17), unter gleichzeitiger Umbenennung und Umstrukturierung
der Hauptverwaltungen in Ministerien, der “Provisorischen Regierung
der DDR” übertragen. An die Steile der SMAD trat die sowjetische Kontrollkommission“
(==> SKK). Die 1950 von
der Volkskammer “gewählte” “Regierung der DDR“ übernahm später nach
sowjetischen Muster die Bezeichnung “Ministerrat“. Die wichtigste gesetzliche
Grundlage für Struktur und Tätigkeit der Regierung war neben der auch
insoweit weitgehend ausgehöhlten und faktisch aufgehobenen ==> Verfassung das “Gesetz über den Ministerrat der DDR” vom 16. 11. 1954
(GBl. S. 915), dessen § 3 dem Ministerrat aufgibt: “a) die Tätigkeit
der Ministerien und Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich
und anderer zentraler staatlicher Organe zu leiten, ihre Statuten und
Ordnungen zu bestimmen, Berichte über die Erfüllung ihrer Aufgaben entgegenzunehmen,
die Struktur der Regierung den Erfordernissen der Durchführung der staatlichen
Aufgaben, insbesondere der Volkswirtschaftspläne, anzupassen, und entsprechend
seiner Nomenklatur die Mitarbeiter für leitende Staats- und Wirtschaftsfunktionen
zu bestätigen; b) die Entwürfe der Volkswirtschaftspläne und der Staatshaushaltspläne
zu beschließen, sie der Volkskammer vorzulegen sowie Maßnahmen zu ihrer
Durchführung und zur Festigung des Kredit- und Währungssystems zu treffen;
c) die Durchführung der Gesetze, den Schutz der gesellschaftlichen und
staatlichen Ordnung, den Schutz des Volkseigentums und die Rechte der
Bürger zu sichern; d) die Grundsätze für die Tätigkeit der diplomatischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Organe zu bestimmen, die die Beziehungen
auf diesen Gebieten mit anderen Staaten regeln und pflegen; e) die Arbeit
der Räte der örtlichen Organe der Staatsgewalt zu leiten und ihre Struktur
den Erfordernissen der Durchfuehrung der staatlichen Aufgaben, insbesondere
der Volkswirtschaftspläne, anzupassen.” Mit diesen Bestimmungen,
die in der Regierungspraxis noch willkürlich ausgedehnt wurden, war
das in demokratischen Staaten verpflichtende und ordnende Prinzip der
Gewaltenteilung für die SBZ vorbehaltlos verworfen worden. In der Verfassungswirklichkeit
unterlag und unterliegt die Tätigkeit der Regierung und ihrer Glieder
weder einer parlamentarischen noch juristischen Kontrolle. Auch die
Gesetzesinitiative wird einseitig von der Regierung ausgeübt. Seit der
Bildung der ==> Volkskammer
hat das Scheinparlament der SBZ nur in wenigen, belanglosen Fällen die
Gesetzesinitiative ergriffen. Von entscheidender Bedeutung für die Regierungs-
und Verwaltungstätigkeit in der SBZ ist besonders das im “Gesetz über
den Ministerrat” verankerte Prinzip des ==> Demokratischen
Zentralismus, nach dem “alle nachgeordneten
Organe den übergeordneten Organen rechenschaftspflichtig und an deren
Weisungen gebunden” sind. Dieses Prinzip wird seit der ==> Verwaltungsneugliederung radikal angewandt.
Im Zuge dieser Umstrukturierung des ==> Staatsapparates wurden im Sommer 1952 die Landesregierungen aufgehoben
und deren Aufgaben auf die Räte der vierzehn auf dem Gebiet der Länder
gebildeten ==> Bezirke
übertragen. Die in der Verfassung angedeutete Generalklausel wurde damit
zugunsten einer uneingeschränkten Organisationshoheit der Republik in
verfassungswidriger Weise ausgedehnt. Die Bezirke sind nicht
etwa mit eigenen Verwaltungsfunktionen ausgestattete Bezirkskörperschaften,
sondern lediglich unmittelbare staatliche Verwaltungseinheiten. Die
Verwaltung der ==> Kreise ist der der Bezirke nachgebildet.
Die Räte der Bezirke bzw. Kreise sind mithin regionale “Organe der Staatsgewalt”,
deren Arbeit vom Ministerrat geleitet wird und deren Struktur den Erfordernissen
zur Durchsetzung der zentralstaatlichen Aufgaben entspricht. Diese Tendenz
der Schaffung und Wahrung eines zentralstaatlichen Verwaltungsmonopols
kommt auch im “Gesetz über die Örtlichen Organe der Staatsmacht” vom
17. 1. 1957 zum Ausdruck, dessen § 28 ausdrücklich festlegt, daß die
Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden dem Ministerrat bzw.
den jeweils höheren Räten “unterstellt und rechenschaftspflichtig” sind. In besonderem
Maße treten die zentralistischen Tendenzen im Rahmen der Wirtschaftsverwaltung
hervor. Nachdem 1958 die Industrieministerien aufgelöst wurden, übernahm
die Staatliche ==> Plankommission bis zu einer neuen Strukturveränderung im Juli 1961
praktisch die Funktionen eines gewaltigen Ueber-Ministeriums, dessen
Hauptverwaltungen die gesamte wirtschaftliche, aber auch die soziale
und kulturelle Entwicklung in der SBZ bestimmten. Nach dem Beschluß
des 13. Plenums des SED-Zentralkomitees vom Juli 1961 und den daraus
folgenden Maßnahmen des Präsidiums des Ministerrates vom 5. Juli 1961
trat eine neue Regelung in Kraft: Der Stellvertreter des Vorsitzenden
des Ministerrates für die Koordinierung der volkswirtschaftlichen Grundfragen
bildete ein neues zentrales Anleitungs- und Kontrollinstrument, die
Staatliche Plankommission wurde zu einem “Organ für die Perspektivplanung
und Jahresplanung” umgestaltet, und ein neugebildeter >Volkswirtschaftsrat übernahm
die “Leitung der Industrie” der SBZ. Unverändert wird seitens übergeordneter
Organe eine einheitliche, straffe und doppelte Kontrolle auf allen Ebenen
der Wirtschaftsverwaltung ausgeübt. So werden die Plankommissionen der
Kreise sowohl durch die Wirtschaftsraete der Bezirke als auch durch
gesonderte Abteilungen der (zentralen) Staatlichen Plankommission überwacht
und dirigiert. folgt fixiert:
“Die . . . Sozialistische Einheitspartei Deutschlands ist die führende
Kraft aller staatlichen Organisationen ... Mit ihrer Hilfe leitet die
Arbeiterklasse den Staat . .. Deshalb gibt es keine grundlegenden, wichtigen
staatlichen Maßnahmen ohne vorhergehende richtungweisende Beschlüsse
der SED. In den Beschlüssen der SED kommt unmittelbar der Alle staatliche
Verwaltungsarbeit in der SBZ unterliegt der Lenkung und Kontrolle durch
die ==> SED. Nach dem
vom IV. Parteitag der SED 1954 beschlossenen Statut der Staatspartei
ist die SED “die führende Kraft aller Organisationen der Arbeiterklasse
und der Werktätigen, der gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen...”. Der führende Staatsrechtler der SBZ, Prof. Dr.
Herbert Kröger, hatte den Primat der SED im staatlichen Leben der SBZ
in einem Gutachten („Zum Staatsaufbau in der Deutschen Demokratischen
Republik“, Ost-Berlin, 1954) zunächst wie Wille der Arbeiterklasse zum
Ausdruck. Durch ihre Umsetzung in staatliche Entscheidungen und Anordnungen
(Gesetze, Verordnungen, Beschlüsse usw.) wird dieser Wille in staatlichen
Willen verwandelt und mit staatlicher Autorität versehen.“ In der Praxis
ergab sich schon bald nach der Bildung erster zentraler Verwaltungs-
und Regierungsorgane eine ständige Beeinflussung und Lenkung ihrer Entscheidungen
und Maßnahmen durch die Führungsorgane der SED. Selbst Detailfragen
wurden mehr und mehr vom Apparat des ZK der SED, den Bezirks- und Kreisleitungen
der SED behandelt, bevor sie den Staatsorganen zur Beratung und Realisierung
übergeben wurden. Diese führende
Rolle der SED und die Degradierung der Regierung und ihrer nachgeordneten
Organe zu reinen Exekutivorganen der Einheitspartei wurden schließlich
durch einen Beschluß des Politbüros der SED vom 12. Juli 1960 und eine
verbindliche Interpretation der Zeitschrift „Die Einheit” (Heft 8/1960)
theoretisch fixiert und vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 14. Juli
1960 akzeptiert. Dadurch werden, wie es in der “Einheit” (8/1960) heißt,
Praktiken abgestellt, die eine Verdrehung der “Parteilinie“ durch eigene
Anweisungen des Staatsapparates begünstigten. Das „Kernproblem“ liege
„in der richtigen Organisierung der Durchführung der Parteibeschlüsse
durch den Staatsapparat. Es muß gesichert werden, daß die Beschlüsse
der Partei zur unmittelbaren (!) Grundlage für die gesamte Arbeit des
Staatsapparates gemacht werden“. Zugleich wurde die bisher gültige These,
der Staatsapparat sei das “Hauptinstrument zum Aufbau des Sozialismus“
erweitert: “Unsere sozialistische Staatsmacht ist das Hauptinstrument
der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei zur Organisierung
des sozialistischen Aufbaus“. Dabei müsse davon ausgegangen werden,
“daß die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeiten
von der Partei der Arbeiterklasse gelenkt wird und der Staatsapparat
ein Instrument ist, um die Durchsetzung der Beschlüsse der Partei zur
planmaeßigen und bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft
zu organisieren“ („Einheit“, 8/1960). Weiter heißt es: “Im Prozeß des
vollentfalteten sozialistischen Aufbaus wächst mit Notwendigkeit die
Rolle der marxistisch-leninistischen Partei......Auf der Grundlage der
Theorie des Marxismus-Leninismus und der Untersuchung der konkreten
Bedingungen arbeitet die Partei die politische Linie für alle Gebiete
des sozialistischen Aufbaus...und leitet die Verwirklichung dieser Linie
in die Praxis.“ Zur weiteren Zentralisierung und Straffung der staatlichen
Leitung und Kontrolle wurden gleichzeitig mit dieser Fixierung der Vormachtstellung
der Partei gegenüber dem Staatsapparat die Weisungsbefugnisse der einzelnen
Ministerien eingeengt. Nur der Vorsitzende des Ministerrates und der
lnhaber des neugeschaffenen Amtes eines “Stellvertreters des Vorsitzenden
des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle der Beschlüsse von
Partei und Regierung“ (Willi Stoph) sind noch berechtigt, Weisungen
an die Vorsitzenden der Raete in den Bezirken und Kreisen zu geben.
Der Stellvertreter für Koordinierung und Kontrolle wurde gleichzeitig
ermaechtigt, die Arbeitsweise, die Methoden und Fristen zur Erledigung
der einzelnen Aufgaben der Ministerien und nachgeordneten staatlichen
Dienststellen zu bestimmen. Da mit der Schaffung eines „Staatsrates
der Deutschen Demokratischen Republik” (==> Staatsrat) am 12. 9. 1960 weitere Exekutivbefugnisse in einer außerhalb
des herkömmlichen Regierungsapparates errichteten Stelle akkumuliert
wurden, können Regierung und Verwaltung der SBZ nunmehr lediglich als
Ausführungsorgane des zentralen Machttraegers - des Parteiapparates
und der von diesem beherrschten wie durch Personalunion (==> Ulbricht) gleichgeschalteten Organe - betrachtet werden. [Organigramm ist separat verfuegbar] Ueberdies wird
die zentrale staatliche Verwaltung der SBZ in starkem Maße von der sowjetischen
Partei- und Staatsführung beeinflußt. So nimmt der sowjetische Botschafter
in Ost-Berlin an Sitzungen des Präsidiums des Ministerrates der SBZ
teil. Zum anderen unterliegt die Wirtschaftsplanung und Wirtschaftsverwaltung
der SBZ den Weisungen des von der sowjetischen Gosplan-Kommission geleiteten
Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (Comecon). Die wichtigsten
Regierungsämter der SBZ sind wie folgt besetzt: Ministerpräsident
und Vors. d. Ministerrates:
Otto Grotewohl (SED) Stellv. d. Vors. d. Ministerrates f. Koordination und Kontrolle: Willi Stoph (SED) Stellv. d. Vors.
d. Ministerrates f. d. Koordinierung d. volkswirtschaftl. Grundfragen:
Bruno Leuschner (SED) Stellv. d. Vors.
d. Ministerrates f. Handel, Versorgung und Landwirtschaft:
Margarete Wittkowski (SED) Stellv. cl. Vors. d. Ministerrates f.Kultur und Erziehung: Alexander Abusch (SED) Weitere Stellv.
d. Vors. d. Ministerrates (Als Vertreter der „Blockparteien”): Dr.
Lothar Bolz (NDPD)
Paul Scholz (DBD)
Max Sefrin (CDU)
Max Suhrbier (LDPD) Vors. d. Staatl. Plankommission:
Karl Mewis (SED) (im Range eines Ministers) Vors, des Volkswirtschaftsrates:
Alfred Neumann (SED) (im Range eines
Ministers) Vors. d. Zentralen Kommission f. Staatliche Kontrolle: Hans Jendretzky (SED) Minister für Nationale Verteidigung:
Karl-Heinz Hoffmann (SED) Minister für Staatssicherheit:
Erich ==> Mielke
(SED) Minister des Innern:
Karl Maron (SED) Minister f. Ausw. Angelegenheiten:
Dr. Lothar Bolz (NDPD) Minister der Finanzen:
Willi Rumpf (SED) Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel: Julius Balkow (SED) Minister für Handel und Versorgung:
Curt-Heinz Merkel (SED) Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: Hans Reichelt (DBD) Minister für Gesundheitswesen:
Max Sefrin (CDU) Minister für Verkehrswesen:
Erwin Kramer (SED) Minister für Post- u. Fernmeldewesen:
Friedrich Burmeister (CDU) Minister für Bauwesen:
Ernst Scholz (SED) Minister für Volksbildung:
Prof.Dr.Alfr. Lemmnitz
(SED) Minister für Kultur:
Hans Bentzien (SED) Minister für Justiz:
Hilde Benjamin (SED) etc....... |
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