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Der
Sache nach "Staatseigentum“, staatliches „sozialistisches"
==> Eigentum nach bolschewistischer Auffassung
die Hauptform des "gesellschaftlichen“
(sozialistischen) Eigentums, neben der noch die Nebenform des genossenschaftlichen
Eigentums - in Landwirtschaft, Handwerk und Handel - gibt. Das V. spielt
vor allem in der Industrie eine Rolle, wo es in der SBZ rund 95 v. H.
des Eigentums bildet (einschließlich von 5 v. H. sog. gemischten Eigentums,
bei dem der "Staat“ die Kapitalsmehrheit inne hat). Ueber das V.
bestimmen ausschließlich Partei und Regime, die über seine Erträge auf
Grund der Wirtschafts- und Staatshaushaltspläne verfügen. Nach bolschewistischer
Ideologie gilt das V. gegenüber dem Privateigentum an Produktionsmitteln
als „höhere‘ und „sozialere" Eigentumsform, weil durch es angeblich
die Ausbeutung der Arbeitskraft abgeschafft sei. Tatsächlich findet
diese weiterhin, und zwar zugunsten der Interessen der Machtinhaber,
statt. Das Volk, die Gesellschaft
hat auf die entscheidenden Fragen: Investierungen, Verteilung des Sozialprodukts
keinen unmittelbaren Einfluß. (Wirtschaftssystem, ==> Volkseigene
Betriebe, Gesetz zum Schutze des Volkseigentums, ==> Amt zum Schutze
des Volkseigentums).
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