Staatshehlerei
Enteignung
Glossar

VOLKSKAMMER

„Volksvertretung“ der SBZ, deren verfassungsrechtliche Stellung entsprechend der Verneinung des Gewaltentrennungsgrundsatzes und der zentralstaatlichen Tendenz der ==> Verfassung außerordentlich stark ausgestaltet ist ("höchstes Organ der Republik", Art. 50 der Verfassung). Infolge der tatsächlichen politischen Machtverhältnisse stellt sich die V. jedoch als Scheinparlament dar.

Die verfassungsmäßigen Rechte der V. sind (Art. 63 der Verfassung): die Bestimmung der Grundsätze der Regierungspolitik und ihre Durchführung; die Bestätigung, Ueberwachung und Abberufung der Regierung; die Bestimmung der Grundsätze der Verwaltung und die Ueberwachung der gesamten Tätigkeit des Staates; das Recht zur ==> Gesetzgebung, soweit nicht ein ==> Volksentscheid stattfindet; die Beschlußfassung ueber den Staatshaushalt, die Wirtschaftspläne (Fünfjahrplan), Anleihen und Staatskredite und die Zustimmung zu Staatsverträgen; der Erlaß von Amnestien; die „Wahl“ des ==> es; die „Wahl“ der Mitglieder des Obersten Gerichts (==> Gerichtsverfassung) und des obersten Staatsanwaltes (==> Staatsanwaltschaft).

Das Verfahrensrecht der V. hat die Verfassung in herkömmlich parlamentarisch – demokratischer Weise geregelt und im einzelnen in die Geschäftsordnung verwiesen. Organe der \/. sind das Präsidium (Präsident, Vizepräsidenten, Beisitzer) und 16 Ausschüsse, in denen jedoch keine parlamentarische Arbeit geleistet wird und von denen mehrere bisher noch zu keiner Arbeitssitzung zusammengetreten sind.

Die V. besteht aus 400 Abgeordneten, die nach Art. 51 Abs. 2 der Verfassung „in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewählt“ werden sollten; hinzu kommen 66 Ost-Berliner Vertreter. Die zur Bildung der V. vorgeschriebenen Wahlen haben jedoch nicht stattgefunden. Die am 7.10.1949 auf Grund des LDP und CDU aufgezwungenen verfassungsändernden Gesetzes vom 7.10.1949 (GBl. S. 1) gebildete Provisorische V. hat sich vielmehr „in der Zusammensetzung des vom Dritten Deutschen ==> Volkskongreß am 30. Mai 1949 gewählten Deutschen Volksrates" (Art.1 des Gesetzes) konstituiert, nachdem der Volksrat zuvor die Verschiebung der Wahlen um ein Jahr angeordnet hatte. Aber auch die für Oktober 1950 versprochenen Wahlen fanden nicht statt. Die V. konstituierte sich vielmehr nach der am 15.10.1950 auf Grund des verfassungsändernden Gesetzes vom 9.8.1950 (GBl. S. 743) durchgeführten Abstimmung über die Einheitsliste der Nationalen Front (==> Wahlen) endgültig. Angeblich sollen 99,7 v. H. der Stimmberechtigten für die Einheitsliste gestimmt haben. Von den 400 Abgeordneten stellten auf Grund einer bereits im Juli 1950 auf der Basis der Blockpolitik getroffenen Vereinbarung 280 die SED und die von ihr gelenkten Organisationen (70 v. H.) und nur je 60 die LDP und die CDU (je 15 v. H.). Nach Ablauf der ersten Legislaturperiode wiederholte sich am 17.10.1954 auf Grund des verfassungs- ändernden Gesetzes vom 4.8.1954 (GBl. S. 667) die Abstimmung über die von der Nationalen Front aufgestellte Einheitsliste, die diesmal in noch stärkerem Maße als 1950 von der SED beherrscht war.

Die Wahl vom 16.11.1958 ergab mit 99,87 v. H. Ja-Stimmen wiederum das erwartete Bild und die entsprechende Zusammensetzung der V. Das Verhältnis für die wenigstens noch dem Namen nach nicht kommun. geführten Parteien ist noch ungünstiger geworden. Nach dem amtlichen "Handbuch der V. der DDR“ von 1959 bestehen die Fraktionen der Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, VdgB und Kulturbund) fast ganz aus Mitgliedern der SED. Von 120 Abgeordneten dieser Massenorganisationen gehören 107 zur SED, einer zur LDP und 12 sind parteilos. Die Fraktionen der gegenwärtigen V. haben folgende Stärken (Sitzanteil in v. H.):

            SED     100      (25 v.   H.)

            LDP     45        (11,25v. H.)

            CDU    45        (11,25v. H.)

            NDP    45        (11,25v. H.)

            DBD    45        (11,25v. H.)

            FDGB  45        (11,25v. H.)

            PDJ      25        ( 6,25 v. H.)

            DFD    25        ( 6,25 v. H.)

            VdgB   10        ( 2,5 v. H.)

            KB       15        ( 3,75v. H)

                       400         100v. H.

 

Zählt man die Sitze der SED mit denen der Massenorganisationen zusammen, so ergibt sich mit 207 Abgeordneten auch formell die absolute Mehrheit. (Waehlerauftrag, Wählerversammlung) Präsident der V. ist seit deren Konstituierung 1949 Johannes Dieckmann (LDP).    

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