| Enteignung |
| Von Gerhard Heeren |
| Nicht nur die CDU, sondern auch die FDP trägt eine große Schuld! | |
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Bei der Problematik der Enteignungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR steht primär die CDU in der Schußlinie. Dabei wird vergessen, daß die FDP, auch wenn sie dies heute nicht wahr haben will, viel Schuld bei diesem Thema auf ihre Schultern geladen hat. So hat am 22. Januar 1991 der damalige Bundesminister der Justiz Dr. Klaus Kinkel (FDP) ein Plädoyer vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel gehalten, daß die Zwänge für die Beibehaltung der Enteignungen sprechen. Für die Begründung dieser Zwänge war Herrn Dr. Klaus Kinkel (FDP) offensichtlich jedes Mittel recht. So sagte Herr Dr. Klaus Kinkel (FDP) wörtlich in seinem Plädoyer: „Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wäre ohne den Verzicht auf die Rückgängigmachung der Enteignungen zwischen 1945 und 1949 unter den gegebenen Bedingungen nicht erreichbar gewesen“. Daß es diese Bedingung zur Wiedervereinigung nicht gegeben hat, dürfte heute unstrittig sein. Aber dieser Satz, auch wenn er gelogen war, hat dem Bundesverfassungsgericht unter der Leitung von Roman Herzog damals offensichtlich genügt, an die Dringlichkeit der Beibehaltung der Enteignung für unsere Wiedervereinigung zu glauben. Die Ungeheuerlichkeit an diesem Vorgang ist nicht nur die Lüge von Dr. Klaus Kinkel (FDP), sondern die Tatsache, daß unser höchstes Gericht es nicht für notwendig erachtet hat zu prüfen, ob diese Aussage wahr ist. Weil keine Zeugen zur Beweisführung dieser unwahren und bereits strittigen Behauptung geladen worden sind, liegt der Verdacht nahe, daß auch den von den Parteien nach Karlsruhe entsandten Richter diese Aussage gelegen kam. Auch die Tatsache, daß Dr. Kinkel (FDP) in dieser Frage öffentlich als Lügner beschimpft worden ist, kennzeichnet, daß er sich dagegen nicht gewehrt hat und daß an dieser Lüge etwas dran ist. Dieser Forderung der Eigentumsrückgabe, die nach Äußerungen der Bundesregierung keine ernstgemeinte gewesen sein konnte, stellte dann Dr. Klaus Kinkel (FDP) scheinheilig entgegen: „Anders die Haltung der DDR . . . !“ Hierbei wird der DDR unterstellt, daß nur sie die Rückgaben der Enteignungen nicht wollte! Diese Zusammenhänge müssen auf Lügen und/oder auf Gesetzesverstöße aufgebaut worden sein, denn: Entweder hat die DDR-Delegation mit einer solchen Forderung gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen, weil am 6. September 1990 das Rehabilitierungsgesetz von der Volkskammer der DDR verabschiedet worden ist, nach dem sogar die unter besatzungshoheitlichen Gegebenheiten erfolgten Enteignungen von unbescholtenen Bürgern zurückzugeben sind. Oder Dr. Klaus Kinkel (FDP) hat hier auch gelogen, indem er eine Forderung der DDR zur Nichtrückgabe der Enteignungen formulierte, die nicht existierte. Wenn Dr. Klaus Kinkel (FDP) in dieser Frage seine Unfähigkeit als Justizminister bewiesen hat, so stellt sich auch hier die Frage, warum unsere höchsten Richter sich nicht selbst die Mühe gemacht und die Gesetze der DDR geprüft haben, ob eine solche Forderung der DDR überhaupt rechtens war. Es sieht aber so aus, daß das Bundesverfassungsgericht diese Klarstellung gar nicht wollte und Wege suchte, diese Gegenbeweise durch Untätigkeit zu umgehen. Genauso wenig haben unsere höchsten Richter es nicht für nötig gefunden, die Besatzungsgesetze zu prüfen, die „ausdrücklich Enteignungen an unbescholtenen Bürgern verboten haben“, ja die Besatzungsgesetze haben sogar die Rückgaben von Enteignungen an unbescholtenen Bürgern gefordert! Wenn diese Gesetze offensichtlich nicht geprüft worden sind, so muß auch hier die standeswidrige Absicht der Richter zur Nichtrückgabe der Enteignungen nahe liegen. Denn es wurden bei der sogenannten Rechtsfindung Wege gefunden, diesen Willen der Besatzungsmacht, ungerechte Konfiskationen und Enteignungen zurückzugeben, zu umgehen. Hier zeigt sich, daß die Politik einig mit unserer höchsten Justiz die Beibehaltung der Enteignungen durchsetzen wollte. Man brauchte nur die Gesetze, die für die Rückgaben der Enteignungen sprechen, so zu behandeln, als ob sie nicht existieren würden oder ihre eigentlichen Inhalte mit den Rückgabebestimmungen der Besatzungsmacht und der DDR mit viel bedrucktem Papier und mit fadenscheinigen Begründungen zu umschiffen. Diese Zusammenhänge zeigen, daß die Enteignungen von hilflosen Einzelnen
zur Erfüllung staatlicher Aufgaben für alle sichtbar im strafrechtsfreien
Raum stattfinden. Diebstahl unter Bürgern oder durch den Staat als Täter
wird gerichtlich unterschiedlich behandelt. Da sich die Opfer, die vom
Staat bestohlenen Eigentümer, gegen die übermächtige Staatsmacht als
Täter nicht wehren können, muß hier von einer Privilegierung staatsverstärkender
Kriminalität durch unser Bundesverfassungsgericht gesprochen werden.
Staatsverstärkende Kriminalität ist die Unterdrückung des Wehrlosen
durch die in der Staatsorganisation gespeicherte Macht, gegen die es
faktisch keine Notwehr gibt. Dazu kommt, daß die Handhabung der staatsverstärkenden
Kriminalität durch ihren leicht erwerbbaren Schein von Legalität offensichtlich
schrankenlos erleichtert wird.
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