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Stellungnahme:
Dr. jur. Hans Georg Hess & Tilman Andreas Hess
Betr.: Deutscher Bundestag , 14. Wahlperiode
Drucksache 14 / 16. Januar 2001
Gesetzentwurf der Abgeordneten Prof. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer
Funke, Jörg van Essen, Hans-Joachim Otto, Ulrich Heinrich...
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Abschrift:
Sehr geehrte Herren
Heinrich, Dr. Schmidt-Jortzig, van Essen !
Vor mir liegt eine Kopie des obergenannten Gesetzentwurfes
der neben anderen Kollegen von Ihnen unterzeichnet ist.
Mein besonderes Interesse daran dürfte Ihnen verständlich
werden, wenn ich in Erinnerung rufe, daß ich im August 2000
ein Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten etc. gerichtet
habe mit dem Thema "Die unendliche Geschichte: Privateigen-
tum im Zugriff öffentlicher Hände".
Seinerzeit war Ausgangspunkt meiner Argumentationskette, das
parlaments-und regierungsseitig (mit Ausnahmen) anerkannte
SBZ/DDR-Vertreibungs-und Enteignungsunrecht durch Rückgabe
oder Auskehr des Verkaufserlöses für alle Fälle wiedergut-
zumachen, die angekündigte Gesetzesinitiative von Ihnen,
meine Herren Schmidt-Jortzig und Heinrich.
Die rund 50 Antworten waren enttäuschend bis beschämend und
bewegten sich größenteils in Hinweisen auf längst überholte
Fakten und Rechtsprechung.
Auch Antworten aus Ihrer Fraktion waren "dürftig" und zeug-
ten nicht gerade von Einsicht und Einfühlungsvermögen in die
rechtsstaatliche Brisanz des Themas und Chancen für Ihre
Fraktion, in Richtung demokratischer, auch menschenrecht-
licher Grundsätze das Heft in die Hand zu nehmen.
Vielleicht interessieren Sie auch die Namen derer, die
"positiv" geantwortet haben: Dr. Schwarz-Schilling, M. Michels,
T. KOssendey.
Nun aber zu Ihrem Gesetzentwurf:
Ganz salopp: Wenn das alles ist, was die FDP zu bieten hat,
hätte sie lieber geschwiegen, nichts unternommen und ich
in meiner "Aufklärungsschrift" die Bezugnahme auf den ange-
kündigten Gesetzentwurf unterlassen!
Die FDP - immerhin bislang engagiert für Erhöhung der
Entschädigung/Ausgleichsleistung - beschränkt ihre Ein-
gabe auf eine Korrektur des § 1, Abs. 6 VermG.
Die Begründung spricht von "weniger als zehn Fällen" -
wenn ich richtig gelesen habe. ( Beachtlich, daß Sie
für eine solche Miniminderheit den Gesetzgeber bemühen!
Wir haben mehrere Fälle in unserer Anwaltskanzlei zu ver-
treten, bei denen 45/49 "enteignet wurde", nachdem der
Inhaber der Vermögenswerte (Industrie - Landwirtschaft)
vor Kriegsende erschossen bzw. zum Tode verurteilt wurde,
weil sie gegen den NS-Staat gesprochen/gehandelt haben:
Gehören diese Fälle wohl auch zu den zehn von Ihnen zu
Begünstigenden ? )
Warum betonen Sie in Ihrer Begründung, daß mit der Einbe-
ziehung von den zehn Fällen nicht auf eine Korrektur der
Maßnahmen der sowj. Besatzungshoheit abgezielt würde?
Ein höchst bedauerlicher Hinweis: Unverlangte Bestätigung
des § 1, Abs. 8a ), der in seiner Anwendung tausendfaches
Unrecht bewirkt hat!
Ähnlich schlimm ihr Hinweis, daß die Gemeinsame Erklärung
nicht entgegenstehe. Wer die Begründung verfaßt hat, kennt
sich in der zugegebenermaßen schwierigen, bewußt nebulösen
Rechtsmaterie nicht aus. (Lesen Sie nochmal meinen "Rund-
brief" vom August 2000: Darin finden Sie eine Anspruchsgrund-
lage auf Rückgabe bzw. das Surrogat Erlösauskehr in der
Gemeinsamen Erklärung (in Verbindung mit dem AusglLeistG).
Ich wiederhole meine Empfehlung, daß sich Ihre entscheiden-
den Kollegen mit Fachleuten außerhalb des Parlaments und
der Ministerien zusammensetzen, um eine wirkliche Revision
der katastrophalen Gesetzgebung und ihr folgend der höchst-
richterlichen Rechtsprechung herbeizuführen.
Weitere Bemerkungen - nicht nur der Kritik, sondern auch
durchgreifende Verbesserungsvorschläge - mache ich gern
"auf Anforderung".
Seien Sie, meine Herren,
freundlichst gegrüßt
(Dr. H.G.Hess)
Tel. (0 50 31)64 67
Fax (0 50 31) 6 77 17
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