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Diesen Brief erhalten 1012 Empfänger aus Politik, Justiz, Wirtschaft
und Medien
Herrn Bundesverfassungsrichter
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Schloßbezirk 3
76133 Karlsruhe
München, den 10.04.04, Unser Zeichen: ug
Sehr geehrter Prof. Dr. Papier,
nachfolgender Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Autors
sowie der „Volksstimme“ Magdeburg (Ausgabe vom 31. März
2004) in der Ausgabe Mai/Juni 2004 des „zeitreport“ erscheinen.
Dieses zentrale Thema der Ära Kohl beschreibt klar und treffend
eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegspolitik. Wissenschaftlich
akribisch führt Dr. Constanze Paffrath den Beweis: Kohl hat gelogen
und sein Amt mißbraucht. Mit Hilfe willfähriger Heloten aus
Politik und Justiz wurde das Recht gebeugt. Dieses Unrecht setzen Kanzler
Schröder und seine nur farblich unterschiedlichen Regierungsmitglieder
heute fort.
Die von Paffrath beleuchtete ‚Staatshehlerei’ Kohls kann
nur noch als Mischung aus rücksichtslosem Machterhalt und alternativeloser
Hilflosigkeit gesehen werden – spätestens bei der Wahl 1994
hätte sich das Kohl`sche Lügengespinst („blühende
Wiesen... ohne Steuererhöhungen“) als solches dekuvriert
–, perfider Zynismus nach bester machiavellistischer Manier.
Diese treffliche Rückblende sollte nicht nur allen Wählern,
sondern auch jedem Politiker, der über den Status des wohlversorgten
Parteisoldaten hinauskommen und implizierter Verantwortungsbereitschaft
entsprechen will, arg zu denken geben. Constanze Paffraths Stich ins
„Wespennest“ beleuchtet nämlich auch die menschenverachtende
Matrix der jedem demokratischem Grundprinzip Hohn sprechenden Verquickung
von Amtsmißbrauch und unheilvoller Fraternisierung von Legislative,
Judikative und Exekutive – de facto der Aufhebung der Gewaltentrennung.
Die Folgen ihres Handelns haben unermeßliche Schäden materieller,
soziologischer und emotionaler Art angerichtet, die Gräben zwischen
Ost und West nachhaltig vertieft, und Rechtsbeugung zum willfährigen
Werkzeug politischen Machtmißbrauchs verbogen.
Im Athen Solons wären diese Zeitgenossen bestenfalls exiliert worden.
Wer sein Amt als Politiker oder Richter mißbraucht, muß
in einer wirklichen Demokratie dafür auch persönlich zur Rechenschaft
gezogen werden können.
In warnender Nachdenklichkeit
H.-W.Graf
„Volksstimme“ Magdeburg, 31. März 2004
Rezension zum Paffrath-Buch "Macht und Eigentum"
Wirbel um das Paffrath-Buch zu den „Enteignungen 1945 bis 1949“
von Klaus Peter Krause
Worin die Täuschung wirklich bestand. Das vermeintliche Rückgabeverbot.
Eine schwelende, noch nicht abgeschlossene Debatte ist neu entflammt.
Es geht in ihr um die so genannten Enteignungen der Jahre 1945 bis 1949
damals in der sowjetischen Besatzungszone. Den Zündstoff für
das abermalige Aufflammen liefert das Buch der Politikwissenschaftlerin
Constanze Paffrath „Macht und Eigentum – Die Enteignungen
1945 bis 1949 im Prozeß der deutschen Wiedervereinigung“.
Der Titel klingt harmlos, sein Inhalt ist es nicht, denn es weist eine
groß und äußerst geschickt angelegte Täuschung
der Regierung Helmut Kohl nach, die 1989/90 die Chance zur Wiedervereinigung
beider deutschen Staaten erkannte, diese Vereinigung betrieb und zugleich
vorbereitete, wie sie politisch, wirtschaftlich und vor allem finanziell
zu bewältigen sei. Als die Regierung noch vor dem Vertrag zur deutschen
Einheit die mit der DDR vereinbarte „Gemeinsame Erklärung
zur Regelung offener Vermögensfragen“ vom 15. Juni 1990 vorlegte,
reagierten die Familien der Opfer, denen unter sowjetischer Besatzungs-herrschaft
ihr gesamtes Eigentum ersatzlos weggenommen worden war, die man vertrieben,
eingesperrt, verschleppt und teilweise umgebracht hatte, entsetzt und
fassungslos. Sie lasen dort: „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher
bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr
rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und
der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit,
die damals getroffenen Maßnah-men zu revidieren.“ Zu den
Opfern dieser „Enteignungen“ gehörten auch die Familien
der frühe-ren Landwirte und Gutsbesitzer mit 100 Hektar und mehr.
Getarnt als „Bodenreform“ nahm ihnen das neue Regime damals
sämtliches Agrar- und Forstland weg, ebenso Haus und Hof, alles
Vieh, alles Gerät, auch die persönliche Habe. Sie mussten
verschwinden und durften sich, falls nicht eingesperrt, ihrem bisherigen
Wohnort nicht mehr nähern („Kreisverweisung“). Längst
steht fest, dass diese „Bodenreform“ Teil der grob rechtsstaats-
und menschenrechtswidrigen politischen Verfolgung einer ganzen Bevölkerungsschicht
war, weil diese dem Kommunismus entgegenstand. Nicht anders erging es
auch allen Unternehmern aus Industrie, Handel und Gewerbe, ebenso Handwerkern
und Hauseigentümern unter der Bezeichnung „Industriereform“.
Um das brutale Vorgehen ideologisch und gegenüber der übrigen
Bevölkerung zu rechtfertigen, wurden die Opfer dieser Verfolgung
pauschal als „Nazi-Aktivisten und Kriegstreiber“ hingestellt,
ohne rechtsstaatliche Verfahren angeklagt und bestraft. Nur vage verweist
die Gemeinsame Erklärung diese Opferfamilien auf die „Auffassung“
der Bundesregierung, über „etwaige Ausgleichsleistungen“
zu entscheiden müsse dem künftigen gesamtdeutschen Parlament
vorbehalten bleiben. Sie, die übrige Bevölkerung, später
auch die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, andere
Behörden und Gerichte verstanden die Formulierung „sind nicht
mehr rückgängig zu machen“ als ein Rückgabeverbot
auch für das, was von den entzogenen Vermögenswerten noch
rückgabefähig war. So sollten sie es aber auch verstehen.
Der andere Begriff, der in die Welt gesetzt wurde, heißt „Restitutionsausschluss“.
Er wurde und wird ebenfalls als (totales) Rückgabeverbot verstanden.
Auch die Buchautorin selbst versteht beides so.
Öffentlichkeit und Bundestag getäuscht
Wie es dazu kam und wie es den an den Vertragsverhandlungen beteiligten
Politikern gelang, die in jener Erklärung ausgehandelte Formulierung
„sind nicht mehr rückgängig zu machen“ als Rückgabeverbot
erscheinen zu lassen und das noch als Bedingung der Sowjetunion und
der DDR hinzustellen, ohne die die Wiedervereinigung nicht zu haben
gewesen sei, legt Frau Paffrath in dem Buch Schritt für Schritt
sehr detailliert offen. Diese Lesart wird in den deutschen Politik-Etagen
und in der Öffentlichkeit nach wie vor aufrecht erhalten, als wahr
verteidigt und als unabänderlich hingestellt. Aber das Buch widerlegt
sie. Bei Helmut Kohl immerhin ist im Januar eine Absetzbewegung wenigstens
von der Behauptung der sowjetischen Bedingung erkennbar geworden. Die
detailliert belegten wesentlichen Ergebnisse lauten: Die Sowjetunion
hat ein Rückgabeverbot nachweislich an keinem Verhandlungstag und
auf keiner Verhandlungsebene verlangt. Die maßgeblichen Vertreter
der Bundesregierung haben die Öffentlichkeit und den Bundestag
absichtlich und wider besseres Wissen getäuscht. Die Bundesregierung
hat dies schon vor den offiziellen internationalen Verhandlungen selbst
geplant. Sogar dann, wenn Sowjetunion und DDR das Rückgabeverbot
als unabdingbar gefordert hätten, hätte die Bundesregierung
dieser Forderung weder gemessen am Grundgesetz noch an vorausgegangenen
höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
entsprechen dürfen. Ein wesentlicher Teil der Täuschungsstrategie
bestand darin, das sowjetische Verlangen nach Indemnität, also
für die Rechtswidrigkeiten in ihrer Besatzungszeit nicht belangt
zu werden, als Verlangen nach einem „Restitutionsverbot“
zu verschleiern. Die DDR hatte zu keiner Zeit die politische Macht,
in den deutsch-deutschen Verhandlungen eigene Forderungen durchzusetzen.
Die Nichtrückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums stand
für maßgebliche Vertreter der Bundesrepublik bereits im März
1990 vor der ersten frei gewählten DDR-Regierung fest. Die Gründe,
die die Bundesregierung dem Bundestag dargelegt hat, um seine Zustimmung
zu den von ihr vorgeblich ausgehandelten Eigentumsregelungen zu erreichen,
entsprachen nicht der Wahrheit. Nur durch die Täuschung des Parlaments
gelang es der Bundesregierung, neben dem Einigungs- und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag
einen verfassungsändernden Beschluß herbeizuführen,
den sie ohne Täuschung nie hätte erreichen können.
Im Juli 2003 ist die Autorin mit ihrer Untersuchung an der Universität
Duisburg-Essen „summa cum laude“ promoviert worden. Beide
Gutachter, die Professoren Claus-E. Bärsch und Karl-Rudolf Korte
vom Institut für Politikwissenschaft der Universität, bescheinigen
ihr eine „ausgezeichnete Beweisführung“. Gerade der
mit der Materie von früher her vertraute Gutachter Korte schreibt,
obwohl er eine gewisse Distanz zu dem Ergebnis der Untersuchung nicht
verbirgt, in seinem Votum: „Frau Paffrath hat einen in sich schlüssigen
Nachweis erbracht, für die, wie sie es selbst bezeichnet, Täuschungsstrategie
der Bundesregierung. Ihr Maßstab der abwägenden Erörterung
zwischen staatspolitischer Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher
Wertentscheidung kann keine andere Schlussfolgerung zulassen …
In der Fülle des verarbeiteten Materials, in ihrem Reichtum an
Ideen, ihren ausgewogenen Schlussfolgerungen und ihrer stringenten Systematik
ist die Dissertation ein überzeugendes Beispiel für politikwissenschaftliche
Forschung auf hohem Niveau.“
Im Wirbel allerdings, den das Buch ausgelöst hat, bleibt nach wie
vor eines unbeachtet: dass die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe
der noch frei verfügbaren Vermögenswerte an die Opfer politischer
Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949, wenn rehabilitiert, nicht verbieten,
sondern als Wiedergutmachung erlauben und sogar gebieten. Grundlagen
sind die Gemeinsame Erklärung, der Vertrag zur deutschen Einheit,
das Vermögensgesetz sowie das verwaltungs- und das strafrechtliche
Rehabilitierungsgesetz. Frei verfügbar sind die noch in Staatshand
befindlichen Vermögen, darunter fast eine Million Hektar Agrarland.
Für nicht mehr frei verfügbare ist als Wiedergutmachung Entschädigung
zu leisten. Hat der Staat sie verkauft, muss er den Erlös an die
Opfer herausgeben.
Missverständnisse nie ausgeräumt
Das Rückgabeverbot ist also nur ein vermeintliches. Damit können
sich die Täter dem Vorwurf entziehen, die von ihnen gemachten Gesetze
würden den Opfern das Begehrte verweigern. Insofern sind jedenfalls
die Gesetze „richtig“. Aber dennoch wird von Behörden,
Ämtern und Gerichten ein Rückgabeverbot praktiziert, weil
es sich dort als solches in den Köpfen festgesetzt hat und als
von der Politik so gewollt wahrgenommen wird.
Gewollt ist das Rückgabeverbot von den damals Handelnden der Bundesregierung
in der Tat, ohne aber selbst das Wort „Rückgabeverbot“
wirklich auszusprechen. Das zeigt sich schon daran, dass die Kohl-Regierung
und ihre Politiker nichts getan haben, um dem Missverständnis vom
Rückgabeverbot entgegenzutreten, und dass es die Schröder-Regierung
heute ebenfalls nicht tut. Warum? Weil sie die Nichtrückgabe gewollt
haben und noch immer wollen – die einen vor allem aus fiskalischen
Gründen, die anderen zusätzlich aus ideologischen.
So besteht das Infame der fein eingefädelten Täuschung darin,
mit Hilfe der erfundenen Bedingung der Sowjets und der DDR die an sich
mögliche und gebotene Rückgabe oder Erlösauskehr als
verboten erscheinen zu lassen, obwohl es die Gesetze anders bestimmen.
Diesen Zusammenhang stellt das Buch allerdings nicht her. Denn auch
die Autorin setzt den „Restitutionsausschluss“ oder das
„Restitutionsverbot“ einem Rückgabeverbot gleich, weil
auch sie ihn so versteht, wie ihn alle verstehen sollten, und nimmt
die gesetzlichen Regelungen, die ihm entgegenstehen, so nicht wahr.
Welche Bedeutung hat das Buch? Zwar wird die Täuschung seit vielen
Jahren öffentlich dargestellt, ohne dass die Beschuldigten gegen
den Vorwurf vorgegangen sind, aber Frau Paffrath hat die Täuschung
mit einer Fülle von Details zusätzlich belegt und untermauert.
Was kann das Buch bewirken? Die führenden Politiker übergehen
das Buch mit lautem Schweigen, wie sie schon bisher geschwiegen haben.
Oder sie reagieren auf Anfragen von Bürgern mit ihren bisherigen
stereotypen Antworten, die ausweichen und verschleiern. Für den
bisher tiefgreifendsten deutschen Politik- und Rechtsskandal seit Bestehen
der Bundesrepublik ist das zu wenig. Und ob das Buch die zuständigen
Ämter, Behörden und Gerichte dazu bewegt, ihre Gesetzesanwendung
zugunsten der Opfer zu ändern, lässt sich jetzt noch nicht
erkennen. So gut wie keine Rolle spielt das Buch für die am 29.
Januar verhandelten, aber noch nicht entschiedenen Beschwerden von Opfern
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg,
denn der Gerichtshof überprüft nur etwaige Rechtsverletzungen
in der Zeit nach dem 3. Oktober 1990.
KOMMENTAR Von Franz Kadell
Buch über die Einheit von 1990
Ende einer Lüge
Die Deutschen wurden getäuscht und Gorbatschow dazu benutzt. Kohl
vor dem Bundestag 1991: "Der Fortbestand der Maßnahmen zwischen
1945 und 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für
die Wiedervereinigung gemacht." Gorbatschow 1998: "Für
mich klingt es einfach absurd, wenn man mir unterstellt, ich hätte
die Forderung nach Verbot der Restitution als Vorbedingung für
meine Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht." Wer hatte Recht?
Hier ein Artikel, dort eine Sendung, ansonsten Schweigen; die Kontroverse
blieb. Das Buch "Macht und Eigentum" von Constanze Paffrath
lässt das Lügengebäude der Kohl-Regierung in dieser Frage
nun endgültig, mit der Methodik der Wissenschaft, zusammenbrechen.
Es hätte gute Gründe gegen eine Wiederherstellung der alten
Zustände gegeben. Natürlich mussten Datschen-Besitzer oder
Neusiedler geschützt werden. Soweit war etwas dran an dem Satz
"Altes Unrecht darf nicht durch neues Unrecht wiedergutgemacht
werden". Auch ist die Auffassung des SPD-Fraktionschefs der letzten
Volkskammer, Richard Schröder, zu bedenken, in der DDR hätte
es möglicherweise einen Aufstand gegeben. Und schließlich
hatte die Enteignung der ostelbischen Großflächen Deutschland
sogar einheitlicher gemacht.
Wenn die Politik diese Fragen hätte regeln wollen, hätte sie
auch Wege gefunden. Aber sie wollte gar nicht. Sie wollte nicht Recht
und Gerechtigkeit, sondern die Einheit möglichst einfach finanzieren,
und sei es durch Hehlerware. Von besonderer Pikanterie ist dabei, dass
die Hauptbeteiligten um Kohl allesamt Juristen waren: Schäuble,
Waigel, Kinkel, Herzog, Bohl, de Maizière. Sie haben Volk und
Parlament getäuscht, den Geist der Verfassung gebeugt und auch
dafür gesorgt, dass die beiden Bundesverfassungsgerichtsurteile
von 1991 und 1996 unter dubiosen Umständen zustande kamen. Sie
ließen es zu, dass am Anfang der Einheit eine Lüge stand
und als Makel auf ihrem Lebenswerk lastet.
Dem damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Roman
Herzog, war nach dem zweiten Urteil 1996 eine vieldeutige Bemerkung
herausgerutscht: "An dieses Urteil werden wir lange denken."
Jetzt hat auch ihn die Wahrheit eingeholt.
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