Gerhard Heeren
Enteignung
Von H.-W. Graf - 04.04.2004
Wer sein Amt als Politiker oder Richter mißbraucht, muß in einer ..............

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Herrn Bundesverfassungsrichter
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Schloßbezirk 3
76133 Karlsruhe

München, den 10.04.04, Unser Zeichen: ug

Sehr geehrter Prof. Dr. Papier,

nachfolgender Artikel wird mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie der „Volksstimme“ Magdeburg (Ausgabe vom 31. März 2004) in der Ausgabe Mai/Juni 2004 des „zeitreport“ erscheinen. Dieses zentrale Thema der Ära Kohl beschreibt klar und treffend eines der dunkelsten Kapitel der deutschen Nachkriegspolitik. Wissenschaftlich akribisch führt Dr. Constanze Paffrath den Beweis: Kohl hat gelogen und sein Amt mißbraucht. Mit Hilfe willfähriger Heloten aus Politik und Justiz wurde das Recht gebeugt. Dieses Unrecht setzen Kanzler Schröder und seine nur farblich unterschiedlichen Regierungsmitglieder heute fort.
Die von Paffrath beleuchtete ‚Staatshehlerei’ Kohls kann nur noch als Mischung aus rücksichtslosem Machterhalt und alternativeloser Hilflosigkeit gesehen werden – spätestens bei der Wahl 1994 hätte sich das Kohl`sche Lügengespinst („blühende Wiesen... ohne Steuererhöhungen“) als solches dekuvriert –, perfider Zynismus nach bester machiavellistischer Manier.
Diese treffliche Rückblende sollte nicht nur allen Wählern, sondern auch jedem Politiker, der über den Status des wohlversorgten Parteisoldaten hinauskommen und implizierter Verantwortungsbereitschaft entsprechen will, arg zu denken geben. Constanze Paffraths Stich ins „Wespennest“ beleuchtet nämlich auch die menschenverachtende Matrix der jedem demokratischem Grundprinzip Hohn sprechenden Verquickung von Amtsmißbrauch und unheilvoller Fraternisierung von Legislative, Judikative und Exekutive – de facto der Aufhebung der Gewaltentrennung. Die Folgen ihres Handelns haben unermeßliche Schäden materieller, soziologischer und emotionaler Art angerichtet, die Gräben zwischen Ost und West nachhaltig vertieft, und Rechtsbeugung zum willfährigen Werkzeug politischen Machtmißbrauchs verbogen.
Im Athen Solons wären diese Zeitgenossen bestenfalls exiliert worden.

Wer sein Amt als Politiker oder Richter mißbraucht, muß in einer wirklichen Demokratie dafür auch persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können.

In warnender Nachdenklichkeit


H.-W.Graf


„Volksstimme“ Magdeburg, 31. März 2004
Rezension zum Paffrath-Buch "Macht und Eigentum"
Wirbel um das Paffrath-Buch zu den „Enteignungen 1945 bis 1949“ von Klaus Peter Krause

Worin die Täuschung wirklich bestand. Das vermeintliche Rückgabeverbot. Eine schwelende, noch nicht abgeschlossene Debatte ist neu entflammt. Es geht in ihr um die so genannten Enteignungen der Jahre 1945 bis 1949 damals in der sowjetischen Besatzungszone. Den Zündstoff für das abermalige Aufflammen liefert das Buch der Politikwissenschaftlerin Constanze Paffrath „Macht und Eigentum – Die Enteignungen 1945 bis 1949 im Prozeß der deutschen Wiedervereinigung“. Der Titel klingt harmlos, sein Inhalt ist es nicht, denn es weist eine groß und äußerst geschickt angelegte Täuschung der Regierung Helmut Kohl nach, die 1989/90 die Chance zur Wiedervereinigung beider deutschen Staaten erkannte, diese Vereinigung betrieb und zugleich vorbereitete, wie sie politisch, wirtschaftlich und vor allem finanziell zu bewältigen sei. Als die Regierung noch vor dem Vertrag zur deutschen Einheit die mit der DDR vereinbarte „Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen“ vom 15. Juni 1990 vorlegte, reagierten die Familien der Opfer, denen unter sowjetischer Besatzungs-herrschaft ihr gesamtes Eigentum ersatzlos weggenommen worden war, die man vertrieben, eingesperrt, verschleppt und teilweise umgebracht hatte, entsetzt und fassungslos. Sie lasen dort: „Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen. Die Regierungen der Sowjetunion und der Deutschen Demokratischen Republik sehen keine Möglichkeit, die damals getroffenen Maßnah-men zu revidieren.“ Zu den Opfern dieser „Enteignungen“ gehörten auch die Familien der frühe-ren Landwirte und Gutsbesitzer mit 100 Hektar und mehr. Getarnt als „Bodenreform“ nahm ihnen das neue Regime damals sämtliches Agrar- und Forstland weg, ebenso Haus und Hof, alles Vieh, alles Gerät, auch die persönliche Habe. Sie mussten verschwinden und durften sich, falls nicht eingesperrt, ihrem bisherigen Wohnort nicht mehr nähern („Kreisverweisung“). Längst steht fest, dass diese „Bodenreform“ Teil der grob rechtsstaats- und menschenrechtswidrigen politischen Verfolgung einer ganzen Bevölkerungsschicht war, weil diese dem Kommunismus entgegenstand. Nicht anders erging es auch allen Unternehmern aus Industrie, Handel und Gewerbe, ebenso Handwerkern und Hauseigentümern unter der Bezeichnung „Industriereform“. Um das brutale Vorgehen ideologisch und gegenüber der übrigen Bevölkerung zu rechtfertigen, wurden die Opfer dieser Verfolgung pauschal als „Nazi-Aktivisten und Kriegstreiber“ hingestellt, ohne rechtsstaatliche Verfahren angeklagt und bestraft. Nur vage verweist die Gemeinsame Erklärung diese Opferfamilien auf die „Auffassung“ der Bundesregierung, über „etwaige Ausgleichsleistungen“ zu entscheiden müsse dem künftigen gesamtdeutschen Parlament vorbehalten bleiben. Sie, die übrige Bevölkerung, später auch die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen, andere Behörden und Gerichte verstanden die Formulierung „sind nicht mehr rückgängig zu machen“ als ein Rückgabeverbot auch für das, was von den entzogenen Vermögenswerten noch rückgabefähig war. So sollten sie es aber auch verstehen. Der andere Begriff, der in die Welt gesetzt wurde, heißt „Restitutionsausschluss“. Er wurde und wird ebenfalls als (totales) Rückgabeverbot verstanden. Auch die Buchautorin selbst versteht beides so.

Öffentlichkeit und Bundestag getäuscht
Wie es dazu kam und wie es den an den Vertragsverhandlungen beteiligten Politikern gelang, die in jener Erklärung ausgehandelte Formulierung „sind nicht mehr rückgängig zu machen“ als Rückgabeverbot erscheinen zu lassen und das noch als Bedingung der Sowjetunion und der DDR hinzustellen, ohne die die Wiedervereinigung nicht zu haben gewesen sei, legt Frau Paffrath in dem Buch Schritt für Schritt sehr detailliert offen. Diese Lesart wird in den deutschen Politik-Etagen und in der Öffentlichkeit nach wie vor aufrecht erhalten, als wahr verteidigt und als unabänderlich hingestellt. Aber das Buch widerlegt sie. Bei Helmut Kohl immerhin ist im Januar eine Absetzbewegung wenigstens von der Behauptung der sowjetischen Bedingung erkennbar geworden. Die detailliert belegten wesentlichen Ergebnisse lauten: Die Sowjetunion hat ein Rückgabeverbot nachweislich an keinem Verhandlungstag und auf keiner Verhandlungsebene verlangt. Die maßgeblichen Vertreter der Bundesregierung haben die Öffentlichkeit und den Bundestag absichtlich und wider besseres Wissen getäuscht. Die Bundesregierung hat dies schon vor den offiziellen internationalen Verhandlungen selbst geplant. Sogar dann, wenn Sowjetunion und DDR das Rückgabeverbot als unabdingbar gefordert hätten, hätte die Bundesregierung dieser Forderung weder gemessen am Grundgesetz noch an vorausgegangenen höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen dürfen. Ein wesentlicher Teil der Täuschungsstrategie bestand darin, das sowjetische Verlangen nach Indemnität, also für die Rechtswidrigkeiten in ihrer Besatzungszeit nicht belangt zu werden, als Verlangen nach einem „Restitutionsverbot“ zu verschleiern. Die DDR hatte zu keiner Zeit die politische Macht, in den deutsch-deutschen Verhandlungen eigene Forderungen durchzusetzen. Die Nichtrückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums stand für maßgebliche Vertreter der Bundesrepublik bereits im März 1990 vor der ersten frei gewählten DDR-Regierung fest. Die Gründe, die die Bundesregierung dem Bundestag dargelegt hat, um seine Zustimmung zu den von ihr vorgeblich ausgehandelten Eigentumsregelungen zu erreichen, entsprachen nicht der Wahrheit. Nur durch die Täuschung des Parlaments gelang es der Bundesregierung, neben dem Einigungs- und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag einen verfassungsändernden Beschluß herbeizuführen, den sie ohne Täuschung nie hätte erreichen können.
Im Juli 2003 ist die Autorin mit ihrer Untersuchung an der Universität Duisburg-Essen „summa cum laude“ promoviert worden. Beide Gutachter, die Professoren Claus-E. Bärsch und Karl-Rudolf Korte vom Institut für Politikwissenschaft der Universität, bescheinigen ihr eine „ausgezeichnete Beweisführung“. Gerade der mit der Materie von früher her vertraute Gutachter Korte schreibt, obwohl er eine gewisse Distanz zu dem Ergebnis der Untersuchung nicht verbirgt, in seinem Votum: „Frau Paffrath hat einen in sich schlüssigen Nachweis erbracht, für die, wie sie es selbst bezeichnet, Täuschungsstrategie der Bundesregierung. Ihr Maßstab der abwägenden Erörterung zwischen staatspolitischer Notwendigkeit und verfassungsrechtlicher Wertentscheidung kann keine andere Schlussfolgerung zulassen … In der Fülle des verarbeiteten Materials, in ihrem Reichtum an Ideen, ihren ausgewogenen Schlussfolgerungen und ihrer stringenten Systematik ist die Dissertation ein überzeugendes Beispiel für politikwissenschaftliche Forschung auf hohem Niveau.“
Im Wirbel allerdings, den das Buch ausgelöst hat, bleibt nach wie vor eines unbeachtet: dass die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe der noch frei verfügbaren Vermögenswerte an die Opfer politischer Verfolgung der Jahre 1945 bis 1949, wenn rehabilitiert, nicht verbieten, sondern als Wiedergutmachung erlauben und sogar gebieten. Grundlagen sind die Gemeinsame Erklärung, der Vertrag zur deutschen Einheit, das Vermögensgesetz sowie das verwaltungs- und das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz. Frei verfügbar sind die noch in Staatshand befindlichen Vermögen, darunter fast eine Million Hektar Agrarland. Für nicht mehr frei verfügbare ist als Wiedergutmachung Entschädigung zu leisten. Hat der Staat sie verkauft, muss er den Erlös an die Opfer herausgeben.

Missverständnisse nie ausgeräumt
Das Rückgabeverbot ist also nur ein vermeintliches. Damit können sich die Täter dem Vorwurf entziehen, die von ihnen gemachten Gesetze würden den Opfern das Begehrte verweigern. Insofern sind jedenfalls die Gesetze „richtig“. Aber dennoch wird von Behörden, Ämtern und Gerichten ein Rückgabeverbot praktiziert, weil es sich dort als solches in den Köpfen festgesetzt hat und als von der Politik so gewollt wahrgenommen wird.
Gewollt ist das Rückgabeverbot von den damals Handelnden der Bundesregierung in der Tat, ohne aber selbst das Wort „Rückgabeverbot“ wirklich auszusprechen. Das zeigt sich schon daran, dass die Kohl-Regierung und ihre Politiker nichts getan haben, um dem Missverständnis vom Rückgabeverbot entgegenzutreten, und dass es die Schröder-Regierung heute ebenfalls nicht tut. Warum? Weil sie die Nichtrückgabe gewollt haben und noch immer wollen – die einen vor allem aus fiskalischen Gründen, die anderen zusätzlich aus ideologischen.
So besteht das Infame der fein eingefädelten Täuschung darin, mit Hilfe der erfundenen Bedingung der Sowjets und der DDR die an sich mögliche und gebotene Rückgabe oder Erlösauskehr als verboten erscheinen zu lassen, obwohl es die Gesetze anders bestimmen. Diesen Zusammenhang stellt das Buch allerdings nicht her. Denn auch die Autorin setzt den „Restitutionsausschluss“ oder das „Restitutionsverbot“ einem Rückgabeverbot gleich, weil auch sie ihn so versteht, wie ihn alle verstehen sollten, und nimmt die gesetzlichen Regelungen, die ihm entgegenstehen, so nicht wahr. Welche Bedeutung hat das Buch? Zwar wird die Täuschung seit vielen Jahren öffentlich dargestellt, ohne dass die Beschuldigten gegen den Vorwurf vorgegangen sind, aber Frau Paffrath hat die Täuschung mit einer Fülle von Details zusätzlich belegt und untermauert. Was kann das Buch bewirken? Die führenden Politiker übergehen das Buch mit lautem Schweigen, wie sie schon bisher geschwiegen haben. Oder sie reagieren auf Anfragen von Bürgern mit ihren bisherigen stereotypen Antworten, die ausweichen und verschleiern. Für den bisher tiefgreifendsten deutschen Politik- und Rechtsskandal seit Bestehen der Bundesrepublik ist das zu wenig. Und ob das Buch die zuständigen Ämter, Behörden und Gerichte dazu bewegt, ihre Gesetzesanwendung zugunsten der Opfer zu ändern, lässt sich jetzt noch nicht erkennen. So gut wie keine Rolle spielt das Buch für die am 29. Januar verhandelten, aber noch nicht entschiedenen Beschwerden von Opfern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, denn der Gerichtshof überprüft nur etwaige Rechtsverletzungen in der Zeit nach dem 3. Oktober 1990.

KOMMENTAR Von Franz Kadell
Buch über die Einheit von 1990
Ende einer Lüge

Die Deutschen wurden getäuscht und Gorbatschow dazu benutzt. Kohl vor dem Bundestag 1991: "Der Fortbestand der Maßnahmen zwischen 1945 und 1949 wurde von der Sowjetunion zu einer Bedingung für die Wiedervereinigung gemacht." Gorbatschow 1998: "Für mich klingt es einfach absurd, wenn man mir unterstellt, ich hätte die Forderung nach Verbot der Restitution als Vorbedingung für meine Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht." Wer hatte Recht? Hier ein Artikel, dort eine Sendung, ansonsten Schweigen; die Kontroverse blieb. Das Buch "Macht und Eigentum" von Constanze Paffrath lässt das Lügengebäude der Kohl-Regierung in dieser Frage nun endgültig, mit der Methodik der Wissenschaft, zusammenbrechen.
Es hätte gute Gründe gegen eine Wiederherstellung der alten Zustände gegeben. Natürlich mussten Datschen-Besitzer oder Neusiedler geschützt werden. Soweit war etwas dran an dem Satz "Altes Unrecht darf nicht durch neues Unrecht wiedergutgemacht werden". Auch ist die Auffassung des SPD-Fraktionschefs der letzten Volkskammer, Richard Schröder, zu bedenken, in der DDR hätte es möglicherweise einen Aufstand gegeben. Und schließlich hatte die Enteignung der ostelbischen Großflächen Deutschland sogar einheitlicher gemacht.
Wenn die Politik diese Fragen hätte regeln wollen, hätte sie auch Wege gefunden. Aber sie wollte gar nicht. Sie wollte nicht Recht und Gerechtigkeit, sondern die Einheit möglichst einfach finanzieren, und sei es durch Hehlerware. Von besonderer Pikanterie ist dabei, dass die Hauptbeteiligten um Kohl allesamt Juristen waren: Schäuble, Waigel, Kinkel, Herzog, Bohl, de Maizière. Sie haben Volk und Parlament getäuscht, den Geist der Verfassung gebeugt und auch dafür gesorgt, dass die beiden Bundesverfassungsgerichtsurteile von 1991 und 1996 unter dubiosen Umständen zustande kamen. Sie ließen es zu, dass am Anfang der Einheit eine Lüge stand und als Makel auf ihrem Lebenswerk lastet.

Dem damaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, war nach dem zweiten Urteil 1996 eine vieldeutige Bemerkung herausgerutscht: "An dieses Urteil werden wir lange denken." Jetzt hat auch ihn die Wahrheit eingeholt.

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