| Enteignung |
| Von Dr. Klaus Peter Krause - 03.03.2005 |
| Die unterdrückte Wahrheit | |
| Dieser Beitrag ist in gekürzter Form* als Leitartikel im politischen Teil der F.A.Z. vom 14. Februar 1998 auf Seite 1 erschienen. Was haben Rußland und Deutschland gemeinsam? Beide sitzen auf geraubtem Gut: Rußland auf der nach dem Sieg über das Hitler-Reich entwendeten Beutekunst, Deutschland auf dem von Ulbricht-Kommunisten konfiszierten Eigentum politischer Willküropfer der Jahre 1945 bis 1949. Doch gibt es einen <NO1>kleinen <NO>Unterschied: Die russische Regierung unter Boris Jelzin will die Beutekunst immerhin zurückgeben, ist daran aber bisher an der Duma gescheitert. Was dagegen tut Bundeskanzler Kohl? Was sein Finanzminister Waigel? Was die Mehrheit des Bundestages? Was tun die Vermögensämter? Was die staatlichen Treuhand-Nachfolgegesellschaften? Was die Gerichte? Was die sonst so emsigen Enthüllungsmedien? Die Antwort: Sie tun alles, damit die Opfer der politischen Verfolgung die noch vorhandenen und in Staatshand befindlichen Vermögenswerte nicht zurückbekommen. Der deutsche Staat verkauft sie sogar. Es handelt sich um Wohnhäuser, um Gewerbe- und Industriebetriebe, um Grundstücke, um Bauernland und um Gutsland. Selbst private Erbstücke gibt er nicht zurück, wenn sie wertvoll sind, um sie in Museen zu zeigen. Gegenüber der russischen Beutekunst, den verschleppten Kulturgütern, spielt er sich auf als Apostel des Rechts und der Moral und verlangt die Rückgabe. Aber beim Umgang mit seiner eigenen Beute mißachtet er beides , will sie nicht herausrücken, sondern bereichert sich an ihr wie ein Hehler. Die Bundesregierung hat der Bevölkerung, dem Parlament und dem Bundesverfassungsgericht 1990, als sie die deutsche Wiedervereinigung ins Werk setzte, eine sowjetische Bedingung vorgetäuscht, die eine Rückgabe angeblich untersagte. Sie hat sich bald darauf aber nachweislich als erfunden herausgestellt, und die Regierung wagt nicht, gegen diese Beschuldigung auf dem Rechtsweg vorzugehen. Auch zeigen die russischen Rehabilitationen, daß der russischen Regierung das behauptete allgemeine Rückgabeverbot völlig gleichgültig war und ist. In Tausenden von Fällen hat sie die Opfer der damaligen kommunistischen Verfolgung und Willkürjustiz zur Vernichtung einer Klasse rehabilitiert und damit das konfiszierte Eigentum zur Rückgabe freigegeben, meist sogar ausdrücklich. Damit begonnen hat sie bereits 1989/90. Die Wahrheit wird unterdrückt, mit Schweigen belegt, gleichsam tabuisiert. Doch sind schon die Täuschung und ihr Verschweigen skandalös genug, besteht der zusätzliche Skandal darin, daß die Vertreter des heutigen deutschen Staates diese rechtsstaatliche Haltung der Russen nicht etwa, wie es sich verstünde, erleichtert begrüßten, sondern alles tun, das Beutegut trotzdem nicht herausgeben zu müssen, und es weiterhin versilbern. Skandalös ist ferner, daß sich Ämter und Gerichte der in einem Verfahren zwingenden Sachverhaltsaufklärung und damit der Wahrheitsfindung verweigern, sondern Eigentumsansprüche pauschal abweisen. Papst Paul II. sagt: „Wahrheit und Gerechtigkeit sind die heilige Pflicht eines jeden Christen.“ Soll das für deutsche Politiker, die Christen zu sein vorgeben, nicht gelten? Gerechtigkeit gelingt zwar nicht stets, aber zur Wahrheit muß man immer stehen. Die Rückgabe an Rehabilitierte ist, anders als immer wieder geäußert oder unterstellt, möglich, ohne Gesetzesänderung; die bestehenden Regelungen reichen dafür aus, bieten es an, kamen für die Rehabilitierungen sogar auf ausdrückliche Forderungen der DDR-Volkskammer von 1990 zustande. Der Einigungsvertrag wird, anders als behauptet, dadurch nicht verletzt. Insofern kann auch die vor allem von ostdeutschen Politikern gern beschworene „unnötige Unruhe bei einem großen Teil der Bevölkerung“ nicht auftreten. Im Gegenteil, der weit größere Teil gerade der ostdeutschen Bevölkerung ist darüber verstört bis entsetzt, wie Politik, Ämter und Gerichte das Recht beugen und so den Rechtsstaat aushöhlen. Die Beutekunst Rußlands und die Konfiskationsvermögen der deutschen Regierung sind Raubgut. Wer sich solches Gut verschafft, das ein anderer gestohlen oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, wer es absetzt, um sich zu bereichern, begeht eine Straftat, ist nach Paragraph 253 des deutschen Strafgesetzbuches ein Hehler und als solcher zu bestrafen. Bestraft wird auch, wer wissentlich vereitelt, daß jemand wegen einer Straftat bestraft wird (Paragraph 258). Ebenfalls bestraft wird, wer vor Gericht falsch aussagt (Paragraph 153), wie durch die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht geschehen. Diese Maßstäbe gelten für jeden Bürger. Die Opfer der damaligen Verfolgung und Willkürjustiz, soweit sie rehabilitiert sind und ihr in Staatshand befindliches Eigentum trotzdem bisher nicht zurückerhalten haben, sind auf diese Weise abermals Opfer von staatlichem Unrecht, nun aber von Unrecht eines Staates, der sich rühmt, ein Rechtsstaat zu sein - mit Politikern an der Spitze, die sich zu willigen Bewahrern politischer Klassenjustiz der Ulbricht-Kommunisten in Tateinheit mit Vermögensraub machen. Eben darum sind die Opfer so fassungslos, erleben zu müssen, wie dieser Rechtsstaat seit der Wiedervereinigung über die Treuhand-Nachfolgegesellschaften verpachtet und verkauft, was ihm weder gehört noch zusteht, und so für immer mehr ihres Eigentums vollendete Tatsachen zu schaffen sucht. Eben darum geben sie nicht auf, die Bundestagsabgeordneten, die maßgeblichen Politiker und (durch Zeitungsinserate) die Öffentlichkeit auf die Lüge hinzuweisen, damit das Unrecht endlich beendet werde. Auf ihr Betreiben immerhin hat der CSU-Parteitag im November 1997 beschlossen, die Lage der Alteigentümer deutlich zu verbessern, ähnlich, wenn auch dürftiger formuliert, der CDU-Parteitag im Oktober. mit einer Aufforderung an die Bundestagsfraktion der Union. Zuvor hatte die CDU durch Beschluß auf ihrem Parteitag im Oktober, wenn auch deutlich magerer formuliert, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert, weitere Verbesserungsmöglichkeiten für die Alteigentümer „zu prüfen“. Die Möglichkeiten dazu liegen auf der Hand: Es genügt, wirklich anzuwenden, was unter dem Stichwort Rehabilitierung gesetzlich längst geregelt ist. Mehr nämlich verlangen die Opfer nicht. * (Die Kürzungen hat der Autor vorgenommen, weil sie aus Platzgründen
unvermeidlich waren)
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