| Enteignung |
| Von Dr. Klaus Peter Krause - 10.04.2005 |
| Kein Recht, kein Rechtsfrieden | |
| Für die Opfer zerstörte Hoffnungen, für das Recht ein schwarzer Tag – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 30. März 2005
Die Hoffnungen vieler wurden zerstört, die Befürchtungen weniger haben sich bewahrheitet, die Bundesregierung und viele ihrer Mitläufer triumphieren: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat nun doch gegen die Opfer politischer Verfolgung der SBZ-Zeit entschieden. Jene Zeit ist die von 1945 bis 1949 im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands gewesen. Dieses Ergebnis ist überraschend, denn selbst die Bundesregierung schien sich auf ein Unterliegen eingestellt zu haben. Überraschend aber vor allem deswegen, weil der Gerichtshof die Beschwerden nun sogar für unzulässig erklärte statt „nur“ für unbegründet. Dabei hatte er sie doch als „nicht offensichtlich unbegründet“ zur Entscheidung angenommen. Das pflegt er nur bei sehr wenigen Beschwerden zu tun. Er hatte sogar zweimal mündlich verhandelt, am 29. Januar 2004 in Kleiner Kammer und am 22. September des gleichen Jahres in der Großen Kammer. Zweifel an der Zulässigkeit waren beide Male nicht erkennbar geworden. Versuche des Bundesverfassungsgerichts im Oktober 2004 die Bedeutung von EGMR-Urteilen herunterzuspielen und den Eindruck zu erwecken, Deutschland brauche sie nur bedingt zu befolgen, hatten die Zuversicht der beschwerdeführenden Opfer auf Erfolg in Straßburg noch bestärkt. Und hatte nicht der Prozeßvertreter der Bundesregierung dem Gerichtshof noch im Januar versichert, die Bundesregierung werde sich selbstverständlich an ein bindendes Urteil des EGMR halten, wie sie es immer getan habe? Ebenso Hoffnung schöpfen konnten die Opfer daraus, daß nun auch die Bundesregierung gegenüber dem EGMR einräumen mußte, ein unbeschränktes Rückgabeverbot für in der SBZ-Zeit entzogene Vermögenswerte bestehe nicht – womit sie aufgab, was sie als Legende fünfzehn Jahre lang gepflegt hatte. Auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages darüber, was der deutsche Staat bei einer Niederlage zu tun habe, ist als gutes Zeichen für die Beschwerden gedeutet worden. Daher hat es die Opfer, weil nun sie verloren haben, wie der Schlag getroffen. Und besonders bitter: Der Gerichtshof in Straßburg war für sie die letzte hoffnungsreiche Instanz. Bitter ist auch, daß die deutschen gesetzlichen Regelungen, wenn die Opfer politisch verfolgt waren und nach dem Untergang der DDR rehabilitiert werden, eine Rückgabe des noch frei verfügbaren kommunistischen Raubgutes keineswegs verbieten, sondern als Wiedergutmachung ermöglichen und gebieten. Frei verfügbar wurde es, als es 1990 in demokratische Staatshand geraten war. Befindet es sich dort noch, muß es der Staat herausgeben. Hat er es verkauft, muß er den Bereicherungserlös auskehren. Aber mit ihrem Vortäuschen vom sowjetisch aufgezwungenem Rückgabeverbot
haben die Bundesregierung und ihre politischen Akteure erreicht, daß
die breite Öffentlichkeit das Verbot selbst heute noch für
wahr hält. Schlimmer Allerdings sind diese Regelungen in ihrem Zusammenwirken kompliziert und nicht leicht zu verstehen. Auch viele, zu viele Richter scheinen sie nicht zu verstehen oder nicht verstehen zu wollen. Sie sehen und erleben nämlich seit Jahren: Die Rückgabe ist politisch nicht gewollt. Dieser Wille hat in den deutschen Parlamenten eine offensichtliche Mehrheit. Zu wenige Abgeordnete lehnen sich gegen ihn auf. Selbst viele, zu viele nichtrichterliche Juristen haben sich diesem Willen untergeordnet, teilen ihn und speisen Widerständler ab mit Bekundungen wie: Auch anderen Opfern widerfahre Unrecht ohne Wiedergutmachung, außerdem müsse nach sechzig Jahren mit dem Aufarbeiten einmal Schluß sein – und wollen nicht wahrhaben, daß auch Nazi-Unrecht zu Recht noch immer aufgearbeitet wird. So erleben die Bürger, jedenfalls die nachdenklichen, wie sich deutsche Gerichte diesem gesetzes- wie rechtswidrigen Zeitgeist-Treiben hingeben, wie sie dem politischen Willen augenscheinlich folgen und wie die Urteile dem gewollten Ergebnis entsprechen. Daß dies selbst bei den höchsten deutschen Gerichten geschieht, dem Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht, und mit welchen Verrenkungen in ihren Urteilsbegründungen, ist besonders alarmierend. Auch der Bundesgerichtshof hat sich sehr beschädigt, als er guthieß, daß der gesamtdeutsche Staat einstigen DDR-Bürgern ohne Entschädigung geerbtes Land aus der „Bodenreform“ wieder wegnahm und damit sogar gegen jene DDR-Bedingung verstieß. Über diesen Fall hat der EGMR ebenfalls noch zu befinden. Eine politisch angepaßte und ausgerichtete Justiz ist in Deutschland nicht neu. Es gab sie in der DDR, es gab sie davor in der Nazi-Zeit. Gewiß, die heutige ist von jener weit entfernt. Wenigstens das. Aber das gebrannte Kind sollte sich vor dem Feuer besonders hüten und mit dem Zündeln gar nicht erst anfangen. Das jedoch ist geschehen und geschieht weiterhin. Der Angriff auf das Eigentum war erfolgreich, das Eigentumsrecht ist schwer beschädigt. Angenagt wird es auf schleichende Weise schon lange (JF vom 25. März). Das Einfallstor für weitere Eingriffe steht jetzt auch sichtbarlich offen. Anfängen ist zu wehren. Aber wer tut’s? Der EGMR hat es nun ebenfalls nicht getan. Ist auch sein Urteil im Ergebnis letztlich politisch motiviert? Unterlegene sind mit einem solchen Verdacht schnell bei der Hand. Aber wenn überhaupt, nachzuweisen dürfte er nicht sein. Deutlich wird aus dem Urteil nur, daß der Gerichtshof die komplizierten deutschen Regelungen, die einfachrechtliche Lage, nicht durchschaut hat. Sie sind ihm allerdings auch nicht erläutert worden. Wohl so ist es zu dem Fehlurteil gekommen. Für das Recht ein schwarzer Tag. Der Triumph der Bundesregierung und der ihr Gleichgesinnten ist es ein makabres Triumphieren. Wenn bestehende Gesetze absichtsvoll, politischem Willen und öffentlicher Meinungsmache folgend, falsch verstanden und daher falsch angewendet werden, wird Recht nicht gesprochen, sondern gebeugt. Wie der deutsche Staat seit 1990 mit privatem Eigentum umgeht, ist ein Politik- und Rechtsskandal, der andere Skandale dieser Republik weit in den Schatten stellt. Für den Rechtsstaat ist er eine Schande. Und nicht nur er, denn staatliches Unrecht als Folge der Wiedervereinigung findet vielfältiger statt, nur nicht so spektakulär wie bei der Fallgruppe, über die der EGMR jetzt entschieden hat. Die Bundesministerin Brigitte Zypries hat zum Urteil gesagt, es bringe nun für alle Rechtssicherheit. Gebracht hat es die für den deutschen Staat, der das doppelt geraubte Gut (erst von den Kommunisten, dann von ihm selbst) nun gänzlich ungehemmt verkaufen kann – straflos, verantwortungslos; er kann sich dessen jetzt noch sicherer sein. Dabei ist diese Rechtssicherheit in Wahrheit eine Sicherheit im Unrecht. Für das Recht der Bürger an ihrem Privateigentum dagegen hat das Urteil die Sicherheit verringert. Was es dagegen überhaupt nicht gebracht hat, ist Rechtsfrieden. Der ließe sich jetzt nur politisch herstellen. Aber bei SPD und Grünen besteht dazu keinerlei Bereitschaft. Auch im bürgerlichen Lager von CDU/CSU ist eine Mehrheit dafür nicht erkennbar. Die FDP könnte und möchte vielleicht wollen, ist politisch aber zu schwach. Bleibt es dabei, gilt weiterhin, was ein ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof
zu diesem Skandal der Wiedervereinigung und der Folgezeit schon vor
Jahren geäußert hat: „Ich kann und will nicht akzeptieren,
daß sich der Unterschied zwischen dem Rechtsstaat Bundesrepublik
Deutschland und einer südamerikanischen Bananenrepublik am Ende
darauf reduziert, daß hier keine Bananen wachsen.“
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