| Sie soll Agrar- und Forstland
verkaufen. Ihr Name ist ein Ungetüm: Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft
mbH, handlicher ihr Kürzel BVVG. Gerade hat sie ihr Jahresergebnis
vorgestellt. Sie tut dabei so, als sei sie ein ganz normales Unternehmen.
Ist sie aber nicht. Was sie als ihren Erfolg darstellt, verfestigt mehr
und mehr einen gewaltigen Skandal staatlicher Rechtswidrigkeit.
Denn das zu verkaufende Land in den fünf neuen Bundesländern
hat bis 1945 privaten Land- und Forstwirten gehört. Aber diese
sind durch die kommunistischen Besatzer politisch verfolgt worden. Teil
der Verfolgung war, daß man ihnen alles Eigentum wegnahm. Sie
selbst wurden vertrieben, eingekerkert, deportiert, umgebracht. Einen
Teil ihres Landes verteilte man an vertriebene Bauern aus den deutschen
Ostgebieten und Landarbeiter, dargestellt als Bodenreform; der große
Rest wurde verstaatlicht und „volkseigen“ genannt. Dann
kam 1990. Aber der gesamtdeutsche Staat gab das Land an die Eigentümerfamilien
nicht zurück, sondern verkauft es, um sich selbst daran zu bereichern
- mittels dieser staatlichen BVVG. Was diese betreibt, stellt sie schönfärberisch
als Privatisierung dar. Das ist nicht eigentlich falsch. Aber das, was
sie verkauft, ist das einstige kommunistische Raubgut. Nicht ihr gehört
es, sondern den damals verfolgten Eigentümerfamilien. Wer Raubgut
verkauft, ist ein Hehler. Daher ist diese „Privatisierung“
in Wahrheit Hehlerei. Das Berliner Kammergericht hat entschieden, daß
man diesen Vorgang so nennen darf. Derzeit befassen sich die beiden
höchsten Europäischen Gerichte mit der staatlichen Rechtswidrigkeit.
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