| Enteignung |
| Von Nico Nader - 06.07.2001 |
| Delinquent: Bundesrepublik Deutschland | |
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Wie der DLF am gestrigen Tage berichtete, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Bundesrepublik Deutschland wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Dieses für alle Deutschen beschämende Verdikt der Straßburger Richter erging wegen des Fehlverhaltens dieses Staates gegenüber einem aus der Türkei stammenden Mann. Laut Pressebericht haben deutsche Behörden den Ausländer wegen angeblicher Straftaten 6 Jahre in Untersuchungshaft gehalten, ohne Anklage zu erheben. Mit einem schließlich nach 6 Jahren gefällten Urteil wurde der Mann zu eben diesen bereits abgesessenen 6 Jahren verurteilt und anschließend sofort auf freien Fuß gesetzt. Die Handhabung dieses Falles durch die Bundesrepublik Deutschland sei mit den Menschenrechten der EU nicht vereinbar, befanden die Straßburger Richter. In Anbetracht der Tatsache, dass vor der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands zunächst auf dem Gebiet der SBZ, der späteren DDR und nach der Wiedervereinigung in der gesamten Bundesrepublik bis zum heutigen Tage ununterbrochen schwerste Menschenrechtsverletzungen unter staatlicher Weisung vorgenommen wurden und werden, bleibt abzuwarten welche Konsequenzen diesem Staat daraus auf europäischer Ebene noch erwachsen können. Wegen des vorliegenden Falles, des durch den Rechtsstaat misshandelten Ausländers, wird sich kaum irgendetwas ändern, da solche Vorgehensweisen in diesem Land eigentlich bereits zum staatlichen Gewohnheitsrecht erhoben worden sind. Im zivilen Lebensbereich würden die Verantwortlichen für
solche Verfehlungen mit Verhaftungen, Verurteilungen, Strafvollzug,
Zwangsvollstreckungen und ähnlicher Staatsgewalt überzogen.
Allein der Fakt, dass dieser Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt werden musste, lässt darauf schließen, dass deutsche Behörden vorher ein ihnen vorgeworfenes Fehlverhalten zurückgewiesen und sich zu keiner Schuld bekannt hatten. Eine Verhaltensweise, die den auf deutschem Boden zwischen 1945 und 49 vom eigenen Staat brutalst vertriebenen, bestohlenen und oftmals vernichteten Staatsbürgern wie auch einer Vielzahl ehemaliger DDR Bürgern nach der Wiedervereinigung 1990 bestenst bekannt ist. Die Amtsträger des heutigen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland sind nachweislich nicht nur korrupt, sie verletzen auch gezielt und bewusst die Menschenrechte. |
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