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Wen wundert's,
es ist schon lange kein Geheimnis mehr, wie verschlungen die Wege sind
auf denen sich die Verantwortlichen
der AFA im Namen Ihrer Mitglieder durch korruptes Gestrüpp geschlagen
haben.
Schon anlässlich einer der ersten Tagungen dieses Vereins in Würzburg
wurde offenbar, dass sich die Vereins-
führung auf gegnerischem Parkett bewegte, das den meisten Mitgliedern
nicht bekannt war, oder stillschweigend geduldet wurde, da man die Hoffnung
hegte über eine weitreichende Demutshaltung gegenüber der
Bonner Regierungsklicke, Nachsicht und Wohlwollen einhandeln zu können.
Schon damals verweigerte der Vorstand einigen Mitgliedern der AFA den
Wunsch die Mitgliederliste zu erhalten, oder zumindest einsehen zu können.
Mit dem fadenscheinigen Argument des "Datenschutzes" wurde
das Begehren damals abgelehnt. Wo hat es das je gegeben: Den Mitgliedern
eines Vereins wird bewusst und gezielt die Einsichtnahme in die eigene
Mitgliederliste versagt.
Schon damals kamen Zweifel zur Glaubwürdigkeit dieser Organisation
auf und die Vermutung einer unethischen engen Zusammenarbeit des Vorstandes
der AFA mit dem Bundeskanzleramt wurde diskutiert.
Als Resultat erfolgten eine Reihe von Austritten aus der "Arbeitsgemeinschaft"
und aus gutem Grund wurden neue Gemeinschaften gegründet.
Allein was konnte das nutzen, wenn die AFA über einen direkten
Draht zur Bundesregierung am längeren Hebel saß.
Wie man weiß, hat die AFA mit ihrer ersten vorschnellen Klage
beim Bundesverfassungsgericht die Chancen der durch die Enteignungen
in der SBZ Betroffenen gravierend verschlechtert. Nicht zuletzt deswegen,
weil man in einer Weise argumentiert hat, die es der Regierung leicht
machte die Klagen abzuwehren. Der Besitzentzug in der SBZ wurde damals
von den Klägern als abgeschlossene Enteignungen anerkannt, was,
wie man heute weiß, ein schwer- wiegender Fehler war.
Im weiteren Verlauf haben die vorgegebenen harten Verhandlungen der
AFA mit den Bundesregierungen Schritt um Schritt weitere Verschlechterungen
der Position der erst nach der Wiedervereinigung um Haus und Hof geprellten
Menschen eingebracht. Nicht so für einige Mitglieder des Vorstandes
der AFA, die seit vielen Jahren z.B. ihre Forste zurückhaben, ob
rückübertragen, gekauft für eine Mark oder sonst einen
fiktiven Preis, das weiß wohl außer den Beteiligten keiner
so genau.
Auch die zweite und dritte Klage gegen das EALG wurde in einer Weise
argumentiert, dass ein negatives Urteil mit Hilfe der Verfassungsrichter
keiner besonderen Anstrengung bedurfte.
Wohl nicht ganz aus Zufall bediente sich die AFA zur Unterstützung
ihrer Klagen beim Bundesverfassungsgericht der gleichen Anwaltkanzlei,
die einen anderen prominenten Mandanten berät, niemanden anderen,
als die überaus vertrauenswürdige CDU!!
Immer und zu jedem Zeitpunkt hat sich die AFA als alleinige Vertretung
der Enteignungsopfer hingestellt und alle Versuche zur Zusammenarbeit
mit anderen Vereinigungen abgelehnt.
Nun erfahren wir, die AFA hat sogar dem Gesetzentwurf zum EALG zugestimmt,
ein Gesetz gegen das sie dann, nach Inkrafttreten Klage erhoben hat!
Fazit: Die Bundesregierung hat unter Zuhilfenahme des belogenen Bundestages
und damit der Steuerzahler, der Großindustrie, der Großbanken,
der Versicherungsanstalten, der Grundbesitzerverbände und der AFA
als angeblicher Alleinvertreter der Enteignungsopfer, der Behörden
und aller vorgeblich unabhängigen Gerichte diesen Rechtsbruch in
Form einer groß angelegten "Staatshehlerei" durchgeführt.
Wenn man die Rede zum Komplex der Enteignungen des Bundesrichters Frhr.
Falk von Maltzahn aufmerksam gelesen hat, dann lässt sich leicht
nachvollziehen warum eine enge Allianz zwischen Bundeskanzleramt, AFA
(als vorgebliche Alleinvertreter der Betroffenen) den Grundbesitzerverbänden
und letztlich den Gerichten, geplant, vollzogen und erfolgreich eingesetzt
worden ist.
Die Bundesregierung, die politischen Parteien, die Großindustrie,
die Großbanken, die Grundbesitzerverbände,
die Versicherungskonzerne, - gibt es noch eine wichtige Institution,
die nicht aufgezählt wurde?-
verbindet alle ein überragendes gemeinsames Interesse:
Die Nichtrückgabe des gestohlenen Privateigentums zum Wohle all
derer, die anderenfalls um ihre nach dem Krieg geretteten und in den
Jahren danach vervielfältigten Pfründe fürchten mussten.
Was ist zu befürchten?
Die Grundstücks- und Immobilienpreise in der alten Bundesrepublik
zur Wendezeit hielten und halten sich noch heute auf einem extrem hohen
Niveau.
Diese Basis erlaubte gut abgesicherte Finanzierungen fast aller großen
Kreditgeschäfte, an den die Banken, die Versicherungen, die Großindustrie,
und letztlich alle Grund- und Immobilienbesitzer hervorragend verdient
haben.
Mit der Wiedervereinigung und einer rechtsstaatlichen Rückgabe
allen Privatbesitzes wäre ca. 1/3 der gesamten Grundfläche
der ehemaligen DDR sowie der Löwenanteil der hochwertigen Stadt-
und Industrie-Grundstücke in Privathand rücküberführt
worden.
Die Befürchtung bestand, dass aufgrund eines derartig massiven
Zuwachses an verfügbaren Grundstücken der Immobilien- und
Grundstücksmarkt in Deutschland derart negative beeinflusst werden
würde, dass das Kartenhaus der meisten Finanzierungskünstler
zusammenbrechen könnte.
Allein in der Landwirtschaft sind die Unternehmen mehrheitlich zu zwischen
70 und 80 % ihres Grundvermögens verschuldet. Verfällt der
Grundstückspreis gravierend, verfällt die Kreditsicherheit,
verfällt die Kreditversicherung, verfällt der Kreditverdienst
plus die Amortisation der Bankkredite, häufen sich die Zahlungsunfähigkeiten
und in Folge fürchtete man eine gewaltige Wirtschaftskrise.
Das alles ist verständlich und verdiente eine sorgsame Prüfung
und entsprechend sichernde Vorkehrungen.-
Diese bevorstehenden wirtschaftlichen Unwegsamkeiten waren allerdings
kein schlüssiger Grund dafür, die Rechtsprinzipien eines Rechtsstaates
über Bord zu werfen.
Es gab auch keinen Anlass anzunehmen, dass die alten, neuen Eigentümer
in irgendeiner Weise weniger verantwortlich mit ihrem Eigentum umgehen
würden, als die anderen Eigentümer, die keine Besitzwegnahme
erleiden musste.
Wenn allerdings dieses Dilemma, wie im vorliegenden Fall, allein und
in vollem Umfang mit dem Vermögen der ohnehin seit dem Ende des
Krieges unverhältnismäßig hoch belasteten, ungerechtfertigt
Bestohlenen und Entrechteten geheilt werden soll, dann ist das ein Skandal!
Man hat kurzerhand diese Immobilien- und Grundstücksmasse aus dem
Markt herausgehalten und von Staatshand nach bester Hehlermanier, im
Verborgenen die wildesten Schiebereien veranstaltet die sich nur kranke
Gehirne ausdenken konnten.
Das hat zwar vorerst einen Wirtschaftszusammenbruch verhindert, einen
Niedergang der Wirtschaft allerdings nur verlangsamen können und
dem Steuerzahler wie dem rechtmäßigen Eigentümer der
"verwerteten" Immobilien in korrupter Weise die Zeche aufgebürdet.
Nun rühmt sich die AFA auch noch ihrer Bemühungen in den USA.
Die unter dieser Überschrift auf diesen Seiten eingestellten Erklärungen
sind so nichtssagend wie der angebliche Einsatz für die Opfer der
sogenannten "Bodenreform" und anderer Enteignungen in der
SBZ in Deutschland.
Zweifels ohne haben die Anwälte der AFA ( der Vorstand dieser Arbeitsgemeinschaft
setzt sich fast nur aus Juristen zusammen) in den vergangenen 10 Jahren
gutes Geld gemacht.- Die Erfolge die dabei für die Verbandsmitglieder
erzielt worden sein sollen, sind allerdings nicht erkennbar.
Wir erfahren außerdem, ohne große Überraschung, dass
ein Vorstand der AFA auch im Beirat der BVVG sitzt,der privatrechtlich
verschleierten Bundesbehörde, die ohne Unterlass und ohne Skrupel
täglich gestohlenes Privateigentum in bester Hehlermanier an meistbietende
Kreigsgewinnler verkauft.
Der AFA Beirat hat wohl in ähnlicher Manier haarsträubende
Vorgehensweisen bei den Treuhand Töchtern nach dem Vorbild des
Gewerkschaftsbosses Zwickel abgezeichnet.
Dort also nickt der ehrenwerte Herr Rechtsanwalt Wendenburg die Staatshehlerei
zustimmend ab!
Das Licht am Ende des Verdunklungstunnels wird immer heller!
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