Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 20.10.2001
Wessen Interessen vertritt die AFA wirklich?

Wen wundert's,
es ist schon lange kein Geheimnis mehr, wie verschlungen die Wege sind auf denen sich die Verantwortlichen
der AFA im Namen Ihrer Mitglieder durch korruptes Gestrüpp geschlagen haben.
Schon anlässlich einer der ersten Tagungen dieses Vereins in Würzburg wurde offenbar, dass sich die Vereins-
führung auf gegnerischem Parkett bewegte, das den meisten Mitgliedern nicht bekannt war, oder stillschweigend geduldet wurde, da man die Hoffnung hegte über eine weitreichende Demutshaltung gegenüber der Bonner Regierungsklicke, Nachsicht und Wohlwollen einhandeln zu können.

Schon damals verweigerte der Vorstand einigen Mitgliedern der AFA den Wunsch die Mitgliederliste zu erhalten, oder zumindest einsehen zu können. Mit dem fadenscheinigen Argument des "Datenschutzes" wurde das Begehren damals abgelehnt. Wo hat es das je gegeben: Den Mitgliedern eines Vereins wird bewusst und gezielt die Einsichtnahme in die eigene Mitgliederliste versagt.

Schon damals kamen Zweifel zur Glaubwürdigkeit dieser Organisation auf und die Vermutung einer unethischen engen Zusammenarbeit des Vorstandes der AFA mit dem Bundeskanzleramt wurde diskutiert.
Als Resultat erfolgten eine Reihe von Austritten aus der "Arbeitsgemeinschaft" und aus gutem Grund wurden neue Gemeinschaften gegründet.
Allein was konnte das nutzen, wenn die AFA über einen direkten Draht zur Bundesregierung am längeren Hebel saß.
Wie man weiß, hat die AFA mit ihrer ersten vorschnellen Klage beim Bundesverfassungsgericht die Chancen der durch die Enteignungen in der SBZ Betroffenen gravierend verschlechtert. Nicht zuletzt deswegen, weil man in einer Weise argumentiert hat, die es der Regierung leicht machte die Klagen abzuwehren. Der Besitzentzug in der SBZ wurde damals von den Klägern als abgeschlossene Enteignungen anerkannt, was, wie man heute weiß, ein schwer- wiegender Fehler war.
Im weiteren Verlauf haben die vorgegebenen harten Verhandlungen der AFA mit den Bundesregierungen Schritt um Schritt weitere Verschlechterungen der Position der erst nach der Wiedervereinigung um Haus und Hof geprellten Menschen eingebracht. Nicht so für einige Mitglieder des Vorstandes der AFA, die seit vielen Jahren z.B. ihre Forste zurückhaben, ob rückübertragen, gekauft für eine Mark oder sonst einen fiktiven Preis, das weiß wohl außer den Beteiligten keiner so genau.
Auch die zweite und dritte Klage gegen das EALG wurde in einer Weise argumentiert, dass ein negatives Urteil mit Hilfe der Verfassungsrichter keiner besonderen Anstrengung bedurfte.
Wohl nicht ganz aus Zufall bediente sich die AFA zur Unterstützung ihrer Klagen beim Bundesverfassungsgericht der gleichen Anwaltkanzlei, die einen anderen prominenten Mandanten berät, niemanden anderen, als die überaus vertrauenswürdige CDU!!

Immer und zu jedem Zeitpunkt hat sich die AFA als alleinige Vertretung der Enteignungsopfer hingestellt und alle Versuche zur Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen abgelehnt.

Nun erfahren wir, die AFA hat sogar dem Gesetzentwurf zum EALG zugestimmt, ein Gesetz gegen das sie dann, nach Inkrafttreten Klage erhoben hat!

Fazit: Die Bundesregierung hat unter Zuhilfenahme des belogenen Bundestages und damit der Steuerzahler, der Großindustrie, der Großbanken, der Versicherungsanstalten, der Grundbesitzerverbände und der AFA als angeblicher Alleinvertreter der Enteignungsopfer, der Behörden und aller vorgeblich unabhängigen Gerichte diesen Rechtsbruch in Form einer groß angelegten "Staatshehlerei" durchgeführt.

Wenn man die Rede zum Komplex der Enteignungen des Bundesrichters Frhr. Falk von Maltzahn aufmerksam gelesen hat, dann lässt sich leicht nachvollziehen warum eine enge Allianz zwischen Bundeskanzleramt, AFA (als vorgebliche Alleinvertreter der Betroffenen) den Grundbesitzerverbänden und letztlich den Gerichten, geplant, vollzogen und erfolgreich eingesetzt worden ist.

Die Bundesregierung, die politischen Parteien, die Großindustrie, die Großbanken, die Grundbesitzerverbände,
die Versicherungskonzerne, - gibt es noch eine wichtige Institution, die nicht aufgezählt wurde?-
verbindet alle ein überragendes gemeinsames Interesse:
Die Nichtrückgabe des gestohlenen Privateigentums zum Wohle all derer, die anderenfalls um ihre nach dem Krieg geretteten und in den Jahren danach vervielfältigten Pfründe fürchten mussten.

Was ist zu befürchten?
Die Grundstücks- und Immobilienpreise in der alten Bundesrepublik zur Wendezeit hielten und halten sich noch heute auf einem extrem hohen Niveau.
Diese Basis erlaubte gut abgesicherte Finanzierungen fast aller großen Kreditgeschäfte, an den die Banken, die Versicherungen, die Großindustrie, und letztlich alle Grund- und Immobilienbesitzer hervorragend verdient haben.
Mit der Wiedervereinigung und einer rechtsstaatlichen Rückgabe allen Privatbesitzes wäre ca. 1/3 der gesamten Grundfläche der ehemaligen DDR sowie der Löwenanteil der hochwertigen Stadt- und Industrie-Grundstücke in Privathand rücküberführt worden.
Die Befürchtung bestand, dass aufgrund eines derartig massiven Zuwachses an verfügbaren Grundstücken der Immobilien- und Grundstücksmarkt in Deutschland derart negative beeinflusst werden würde, dass das Kartenhaus der meisten Finanzierungskünstler zusammenbrechen könnte.
Allein in der Landwirtschaft sind die Unternehmen mehrheitlich zu zwischen 70 und 80 % ihres Grundvermögens verschuldet. Verfällt der Grundstückspreis gravierend, verfällt die Kreditsicherheit, verfällt die Kreditversicherung, verfällt der Kreditverdienst plus die Amortisation der Bankkredite, häufen sich die Zahlungsunfähigkeiten und in Folge fürchtete man eine gewaltige Wirtschaftskrise.
Das alles ist verständlich und verdiente eine sorgsame Prüfung und entsprechend sichernde Vorkehrungen.-

Diese bevorstehenden wirtschaftlichen Unwegsamkeiten waren allerdings kein schlüssiger Grund dafür, die Rechtsprinzipien eines Rechtsstaates über Bord zu werfen.
Es gab auch keinen Anlass anzunehmen, dass die alten, neuen Eigentümer in irgendeiner Weise weniger verantwortlich mit ihrem Eigentum umgehen würden, als die anderen Eigentümer, die keine Besitzwegnahme erleiden musste.
Wenn allerdings dieses Dilemma, wie im vorliegenden Fall, allein und in vollem Umfang mit dem Vermögen der ohnehin seit dem Ende des Krieges unverhältnismäßig hoch belasteten, ungerechtfertigt Bestohlenen und Entrechteten geheilt werden soll, dann ist das ein Skandal!
Man hat kurzerhand diese Immobilien- und Grundstücksmasse aus dem Markt herausgehalten und von Staatshand nach bester Hehlermanier, im Verborgenen die wildesten Schiebereien veranstaltet die sich nur kranke Gehirne ausdenken konnten.
Das hat zwar vorerst einen Wirtschaftszusammenbruch verhindert, einen Niedergang der Wirtschaft allerdings nur verlangsamen können und dem Steuerzahler wie dem rechtmäßigen Eigentümer der "verwerteten" Immobilien in korrupter Weise die Zeche aufgebürdet.
Nun rühmt sich die AFA auch noch ihrer Bemühungen in den USA. Die unter dieser Überschrift auf diesen Seiten eingestellten Erklärungen sind so nichtssagend wie der angebliche Einsatz für die Opfer der sogenannten "Bodenreform" und anderer Enteignungen in der SBZ in Deutschland.
Zweifels ohne haben die Anwälte der AFA ( der Vorstand dieser Arbeitsgemeinschaft setzt sich fast nur aus Juristen zusammen) in den vergangenen 10 Jahren gutes Geld gemacht.- Die Erfolge die dabei für die Verbandsmitglieder erzielt worden sein sollen, sind allerdings nicht erkennbar.
Wir erfahren außerdem, ohne große Überraschung, dass ein Vorstand der AFA auch im Beirat der BVVG sitzt,der privatrechtlich verschleierten Bundesbehörde, die ohne Unterlass und ohne Skrupel täglich gestohlenes Privateigentum in bester Hehlermanier an meistbietende Kreigsgewinnler verkauft.

Der AFA Beirat hat wohl in ähnlicher Manier haarsträubende Vorgehensweisen bei den Treuhand Töchtern nach dem Vorbild des Gewerkschaftsbosses Zwickel abgezeichnet.

Dort also nickt der ehrenwerte Herr Rechtsanwalt Wendenburg die Staatshehlerei zustimmend ab!
Das Licht am Ende des Verdunklungstunnels wird immer heller!

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