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Wie kann sich der Laie angesichts der Vorgehensweise der deutschen Staatsgewalt bezüglich der völkerrechtswidrigen Enteignungen durch die Kommunisten von 1945 - 49 und der daraus resultierenden Rechtssprechung seine Gesetzestreue und den Glauben an ein rechtsstaatliches und demokratisches Vaterland erhalten?
Vermehrt tauchen nun, zehn Jahre nach der Wiedervereinigung, Berichte auf, die jüngste richterliche Entscheidungen, meist in letzter Instanz, zu erklären versuchen.
Es ist von jahrelangen Bemühungen Betroffener die Rede, die mit einem unwahrscheinlichen Aufwand an Geduld, Zeit und nicht zuletzt viel Geld nach dem vorgezeichneten Weg der ver- waltungsrechtlichen- oder strafrechtlichen Rehabilitierung versuchen ihrem Staat zu belegen, dass man ihnen und ihren Angehörigen schweres Leid und schweres Unrecht zugefügt hat.
Dazu müssen ausländische Behörden angerufen und deren Antworten oft Monate oder Jahre dauern.
Dazu müssen schriftlich Unschuldsbezeugungen an den eigenen Staat eingereicht werden, obwohl es bei der überwiegenden Zahl dieser Menschen keinerlei Anlass für derartige Verdächtigungen gibt, sondern vielmehr die staatlichen Stellen unter dem Verdacht der Wahrheitsverschleppung, Wahrheitsvereitelung und Unterschlagung von wichtigen Dokumenten stehen.
Dazu müssen endlose Recherchen bei staatlichen Stellen durchgeführt werden, oft gegen den latenten Widerstand der dort beschäftigten Staatsdiener.
Taucht dann durch den unbeirrbaren Einsatz meist privater Einzelpersonen ein Beweisstück (Listen etc.) dafür auf, dass es sich eben wieder einmal, wie allgemein bekannt und auch oftmals in unverbindlicher Form von Amtsträgern des Staates eingestanden, um einen Fall von niederträchtiger Willkür aus der Zeit der kommunistischen Herrschaft handelt, dann wird aufgrund der aussichtslosen Situation seitens der staatlichen Organe zurückgerudert.
Plötzlich gibt es Rechtsmittel und Wege, um derart nachgewiesene Willkürakte von Einzelfällen ordentlich zu behandeln und z.B. gestohlenes Eigentum zurückzugeben.
Dann spielt es plötzlich keine Rolle mehr, dass alle Eingriffe in das Privateigentum auf besatzungshoheitlicher Ebene nach Kriegsende nicht mehr rückgängig zu machen sind.
Dann kann plötzlich das Eigentum zurückgegeben oder zum Verkehrswert entschädigt werden.-
Allerdings immer nur in Einzelfällen, das bleibt ja auch in jedem Falle kostengünstiger!
Das Schlimmste, was sich einem als Bestohlener nach dem augenblicklich Rechtsverständnis der verantwortlichen Organe diese Staates in Weg stellen kann, ist der Fall einer unbegründbaren Vertreibung von Haus und Hof, ohne dass je ein Fall für diesen Barbarenakt aktenkundig geworden wäre.
Die Bundesdeutschen Behörden und Gerichte stufen die Sache dann, ohne viel Aufhebens, als Enteignung im Zuge der "Bodenreform" oder "Sequestrierung" ein und damit ist der Fall der Rückführung des entzogenen Eigentums als offen- sichtlich unbegründet abzuweisen.
In einem Nebensatz wird dann noch bestenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass man möglicherweise ja Zahlungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz beantragen kann, welches in sich selbst einen erneuten Betrug bedeutet.
Wie heißt es landesweit so fromm:
"Nur nicht neues Unrecht auf altes Unrecht laden!"
Frau Merkel kann das besonders graziös sagen!
Nicht erwähnt wird dabei außerdem, dass es sich bei den sogenannten Ausgleichsleistungen um nichts weiter, als einen widerwillig und herablassend angebotenen Betrag von weniger als 2% des gestohlenen Privateigentums handelt.
Wie man nun hört, so man diese Blutgeld überhaupt beantragen will, kann die Auszahlung dieses dritten staatlichen Betrugs in der selben Sache zusätzlich noch Jahrzehnte dauern.
Das heute in der Bundesrepublik praktizierte Recht vermittelt dem Laien den unguten Eindruck, es sei in jedem Falle aussichtsreicher mit geschickten Anwälten sein Eigentum vor den Gerichten zu erstreiten, wenn er selbst oder sein Erblasser den Verlust des Besitzes aufgrund eines wie auch immer gearteten Urteils verloren hat.
Der arme Teufel, der nichts anderes vorzubringen weiß, als die Feststellung:
"er sei wegen der Größe seines Besitzes bei Nacht und Nebel davongejagt oder abtransportiert worden" und auch noch die Unverfrorenheit besitzt heute noch am Leben zu sein", der arme Teufel fällt durch alle Ritzen und wird pauschal, als - nicht berechtigt - abserviert.
Den Gipfel des Hohns leisteten sich die Verfassungsrichter anlässlich der haarsträubenden Abweisung der Verfassungsbeschwerden gegen das EALG indem sie als weitere Beweisführung im Urteil anführten:
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter Kühling, Jaeger, Hohmann-Dennhardt und Hoffmann-Riem
-einige von Ihnen scheinen sich selbst so unbedeutend einzuschätzen, dass sie in der Annahme eines Doppelnamens ihre Aufwertung suchen-
"verstößt diese Regelung nicht gegen das Willkürverbot. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, sich bei der Höhe der Entschädigung am Verkehrswert des verlorenen Vermögens zu orientieren. Er konnte auch andere Faktoren berücksichtigen, zum Beispiel das Verhältnis dieser Vermögensentschädigung zu anderen Entschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen. Insbesondere musste er bei der Regelung der Entschädigungsansprüche die Restitutionsberechtigten nicht als die allein maßgebliche Vergleichsgruppe zu den Entschädigungsberechtigten ansehen. Auch andere an Freiheit, Gesundheit oder Vermögen geschädigte Personen durfte der Gesetzgeber in sein Wiedergutmachungskonzept einbeziehen."
Es ist kaum zu glauben, dass je zuvor soviel konzentrierter Unsinn aus der Feder berufener oberster Richter eines Landes geflossen sein kann, wie das hier der Fall war.
Jeder Laie ist, ohne viel Nachdenken zu müssen,
- die Herrschaften Richter brauchten dazu Jahre -
in der Lage diese Beweisführung, ad absurdum zu führen:
- Zum Ersten geht es um eine "Ausgleichsleistung" nur deswegen, weil der Gesetzgeber (Staat) sich begierlich an dem ihm unverhofft in den Schoß gefallenen Privatvermögen gerne selbst bereichern möchte und daher die einzig richtige Folgerung bei Vorhandensein des entwendeten Eigentums, nämlich die der Rückgabe, wohlweißlich außer Acht gelassen hat.
- Zum Zweiten gehen die Richter von der nur als primitiv und fehlerhaft bezeichenbaren Annahme aus, dass es nach dem Gesetzt eine Gleichbehandlung im Unrecht zu geben habe. Dem ist nicht so und das sollten die Herrschaften im Griff haben.
(schon Schäuble hatte versucht diesen Trick zu fahren)
- Zum Dritten steht es weder im Grundgesetz noch , nach dem bescheidenen Rechtsverständnis eines Laien, in irgendeinem anderen Gesetz des angeblichen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland, dass eine kleine Gruppe deutscher Staatsbürger für die Schändlichkeiten dieser Erde und für die, wenn man so will die Kollektivschuld des kriegführenden Deutschen Staates allein mit ihrem gesamten Vermögen verantwortlich gemacht werden kann. -
Nach dem Grundsatz der gesetzlichen Gleichbehandlung der Staatsbürger, müssten danach bei einer derartigen Auslegung zumindest alle Deutschen mit ihrem gesamten Privatvermögen durch das Verfassungsgericht in die Pflicht genommen werden.
Dazu besteht natürlich keinerlei Veranlassung solange die obersten Richter sich nur durchringen könnten und Recht sprechen würden, indem sie den Staat auf- forderten das Privatvermögen herauszugeben, das er mandatslos in seinen Krallen hält.
Nicht aber auch gar nichts anderes wurde je von den Betrogenen eingefordert.
Für all das restliche Geschwafel gibt es nur eine einzige Bezeichnung und das ist:
Staatlich verordnete Täuschungsmanöver.
Zum Abschluss sei noch angemerkt, es ist zutiefst beunruhigend und verwirrend, dass bei der Länge der seit der Wiedervereinigung vergangenen Zeit, es den abertausenden Rechtsgelehrten unseres Landes nicht gelungen ist ein paar handvoll Unrechtsgelehrte und korrupte Politiker fachlich an die Wand zu Nageln.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg?! Oder hat die Mehrheit aus Eigennutz vielleicht gar kein Interesse an einer unkomplizierten rechtsstaatlichen Regelung?
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