Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 22.03.2001
Widerwillige Rückgabe von während der Bodenreform unrechtmäßig enteignetem Privatbesitz durch den "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland.

 


Der vor einiger Zeit bekannt gewordene Fall der widerwilligen, doch unausweichlichen Rückgabe von während der sogenannten Bodenreform zwischen 1945 und 1949 in der SBZ enteignetem Grundbesitz durch den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, bringt das Vertrauen in diesen nunmehr nachweislich identifizierten Willkürstaat auf den Nullpunkt.

>Die seit vielen Jahren, vom deutschen Bürger unachtsam hingenommene Gepflogenheiten auf der politischen Bühne, mit Schweigen und Aussitzen oder durch Verbreitung grober Unwahrheiten, Vorhaltungen aus dem Wege zu gehen, bis ein Eingeständnis von Fehlern aufgrund von eindeutig nachweisbaren Fakten unausweichlich ist, macht sich nun auch die deutsche Justiz immer auffälliger zueigen.
>Seit über zehn Jahren haben verschiedene Instanzen deutscher Gerichte Tausende von Klagen auf Herausgabe von durch den Staat widerrechtlich vorenthaltenem Privatbesitz, verzögert, verschleppt, abgeschmettert oder falsch entschieden, um der modernen rot- grünen Ideologie (dabei ist die CDU einzuschließen) des Staates gefällig zu sein und angebliche Kosten zu ersparen.
>Also weniger Rechtsfindung, sonder Ideologie und fiskalische Beweggründe.
Zurück zum Hintergrund der Niederlage des Rechtsstaates im oben erwähnten Fall von Bodenreform-Enteignungen.-
>Aufgrund einer plötzlich aufgetauchten Liste der SMAD, welche die Rückabwicklung einiger der willkürlichen Enteignungen im Rahmen der sogenannten Bodenreform verlangte, sah sich das zuständige Gericht in diesem Fall außer Stande, die staatlich verordnete Ausschlagung aller Rückgabebegehren weiterhin durchzusetzen.

>Dieser Vorgang rückt zwei unterschiedliche jedoch gleichermaßen bedenkliche Aspekte der Enteignungsproblematik ins Rampenlicht:

>1. Offensichtlich ist die heutige deutsche Justiz nur bereit Enteignungsunrecht zu korrigieren, wenn der kommunistische Wille der Besatzungsmächte diese nachweislich nicht gebilligt hat.
>D.h. die deutsche Rechtssprechung, in anderen Enteignungsfällen ebenfalls evident, passt sich nahtlos kommunistische Vorgaben von damals an.
Ungeachtet der Tatsache, dass eine fremde Staatsgewalt völker-rechtlich Eingriffe in das Eigentumsrecht eines anderen Staates nicht vornehmen durfte und darf.

>2. Die politische Führung des heutigen Deutschland, wohl wissend dass selbst die Sowjetische Besatzungsmacht mit vielen willkürlichen Enteignungsfällen, die durch fanatische deutsche Enteignungsorgane eigenmächtig durchgeführt wurden, nicht einverstanden war, gibt sich unwissend und wiegelt ab.
Längst nicht alle Fälle der willkürlichen Enteignungen unter dem Banner "Bodenreform" sind öffentlich bekannt, da der Staat entsprechende Dokumente nicht herausgibt oder zugesehen hat
wie derartige Beweisstücke (Grundbuchseiten) auch noch nach der Wiedervereinigung abgeändert oder vernichtet wurden.

>Die einfache Eintragung des Vermerks "Bodenreform" oftmals nur mit einem Bleistift im Grundbuch, die nicht einmal einer bestimmten Zeit zugeordnet werden können, genügen den heutigen Rechtsstaat, um eine Enteignung festzuschreiben.

>Es festigt sich der Eindruck, dass der Rechtsstaat gezielt versucht seine Bürger zu betrügen und nur einlenkt, wenn er bereits des versuchten Betrugs überführt worden ist.

>Die erzwungene Rückgabe der willkürlich enteigneten Güter ist also kein positives Zeichen für die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern belegt im Gegenteil die betrügerischen Absichten dieses Landes.

> Wo bleibt im Fall der willkürlichen Enteignungen, Vertreibungen und gewaltsamen Todesfällen die von vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Verbindung mit dem Schicksal der Zwangsarbeiter so überzeugend und bedrückend angemahnte moralische Verpflichtung der Bundesrepublik?

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