| Enteignung |
| Von Nico Nader - 22.03.2001 |
| Widerwillige Rückgabe von während der Bodenreform unrechtmäßig enteignetem Privatbesitz durch den "Rechtsstaat" Bundesrepublik Deutschland. | |
|
>Die seit vielen Jahren, vom deutschen Bürger unachtsam hingenommene Gepflogenheiten auf der politischen Bühne, mit Schweigen und Aussitzen oder durch Verbreitung grober Unwahrheiten, Vorhaltungen aus dem Wege zu gehen, bis ein Eingeständnis von Fehlern aufgrund von eindeutig nachweisbaren Fakten unausweichlich ist, macht sich nun auch die deutsche Justiz immer auffälliger zueigen. >Dieser Vorgang rückt zwei unterschiedliche jedoch gleichermaßen bedenkliche Aspekte der Enteignungsproblematik ins Rampenlicht: >1. Offensichtlich ist die heutige deutsche Justiz nur bereit Enteignungsunrecht zu korrigieren, wenn der kommunistische Wille der Besatzungsmächte diese nachweislich nicht gebilligt hat. >2. Die politische Führung des heutigen Deutschland, wohl wissend dass selbst die Sowjetische Besatzungsmacht mit vielen willkürlichen Enteignungsfällen, die durch fanatische deutsche Enteignungsorgane eigenmächtig durchgeführt wurden, nicht einverstanden war, gibt sich unwissend und wiegelt ab. >Die einfache Eintragung des Vermerks "Bodenreform" oftmals nur mit einem Bleistift im Grundbuch, die nicht einmal einer bestimmten Zeit zugeordnet werden können, genügen den heutigen Rechtsstaat, um eine Enteignung festzuschreiben. >Es festigt sich der Eindruck, dass der Rechtsstaat gezielt versucht seine Bürger zu betrügen und nur einlenkt, wenn er bereits des versuchten Betrugs überführt worden ist. >Die erzwungene Rückgabe der willkürlich enteigneten Güter ist also kein positives Zeichen für die Rechtstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern belegt im Gegenteil die betrügerischen Absichten dieses Landes. > Wo bleibt im Fall der willkürlichen Enteignungen, Vertreibungen und gewaltsamen Todesfällen die von vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Verbindung mit dem Schicksal der Zwangsarbeiter so überzeugend und bedrückend angemahnte moralische Verpflichtung der Bundesrepublik? |
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |