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Der Vortrag des Richters am Bundesgerichtshof, Falk Freiherr v. Maltzahn,
zur
" Wiederherstellung der Eigentumsordnung in den neuen Bundesländern,
politische Rahmenbedingungen, Rechtsprechnung, Defizite und Auswirkungen"
wurde zwar teilweise und frei in die englische Sprache übersetzt
vor einiger Zeit ins Netz gestellt, es erscheint allerdings angebracht,
den vollen deutschen Text hier an dieser Stelle nochmals für den
aufmerksamen Leser zur Verfügung zu stellen.
Niemals ist wohl dieses Thema so authentisch und umfassend von einer
über jeden Zweifel erhabenen, hochgestellten deutschen Persönlichkeit,
wie einem Richter am Bundesgerichtshof vorgetragen worden.
Zu keinem Zeitpunkt hat ein einziger deutscher Politiker den Mut noch
die Fähigkeit besessen, diesen von der vereinten deutschen Staatsgewalt
eingefädelten größten Raub von privatem Eigentum aufzuzeigen,
so klar und unmißverständlich darzulegen und dagegen anzugehen.
Da es sich um einen alle Aspekte der Fehlentscheidungen der Bundesregierungen
nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik umfassenden Vortrag handelt,
wurde er in einzelne Artikel aufgeteilt:
Teil I.
"Die Wiederherstellung der Eigentumsordnung in den neuen Bundesländern,
politische Rahmenbedingungen, Rechtsprechung, Defizite und Auswirkungen"
Falk Freiherr v. Maltzahn, Richter am Bundesgerichtshof
I. Die politischen Rahmenbedingungen.
Der Einigungsvertrag sieht vor, daß das nach 1949 von der Ex-DDR
konfiszierte Vermögen grundsätzlich zu restituieren ist.
Warum ist das so? Die Antwort liegt auf der Hand:
Von 1949 bis zum Mauerbau 1961 sind allein zwischen 2,6 und 2,7 Millionen
Deutsche aus der Ex-DDR unter Zurücklassung ihres Besitzes, vor
allem ihrer Immobilien, in den Westen geflohen. Rechnet man die nach
der Flucht erst geborenen Kinder mit, sind es insgesamt 3,1 Millionen.
Darüberhinaus sind nach 1949 große Teile der Bevölkerung
der Ex-DDR durch Enteignungsmaßnahmen ausgeplündert worden.
Keine auf ihre Wiederwahl bedachte Regierung hätte es sich erlauben
können, diese unter rechtsstaatlichen Maßstäben unhaltbaren
Konfiskationen und Enteignungsmaßnahmen als "rechts- und
endgültig" bestehen zu lassen.
Der Einigungsvertrag sieht auch vor, daß in der Nazizeit aus
politischen Gründen entzogenes Vermögen zurückgegeben
wird, obwohl dieser Zeitabschnitt sehr viel weiter zurückliegt,
als die Periode der Vertreibung und Enteignung von 1945 bis 1949 des
zum Klassenfeind erklärten und verfolgten Bürgertums in der
Sowjetischen Besatzungszone. Warum ist das so? Der Einigungsvertrag
war rechtlich von der Zustimmung der von der SPD geführten Bundesländer
im Bundesrat abhängig und die SPD hatte durch ihren Schatzmeister
Klose öffentlich erklären lassen, daß es keine Zustimmung
ohne die Restitution des den Gewerkschaften und der SPD nach deren Zerschlagung
durch die Nazis 1933 weggenommenen Eigentums geben werde.
Zum andern war sich auch die Bundesregierung darüber klar, daß
es außenpolitisch nicht durchzustehen war, daß unser Staat
das in dieser Zeit konfiszierte jüdische Eigentum behält.
Es blieb also die Frage, was mit dem in der Sowjetischen Besatzungszone
von 1945 bis 1949 konfiszierten Eigentum des zum Klassenfeind erklärten
und aus diesem Grund verfolgten Bürgertums geschehen soll.
In dieser Zeit waren nicht nur die Landwirte mit einem Besitz über
100 ha und das mittelständische unternehmerische Bürgertum,
sondern auch die gesamte Großindustrie, die Banken und die Warenhauskonzerne
entschädigungslos enteignet worden.
Ein Machtfaktor in der alten wie in der durch den Beitritt der neuen
Bundesländer erweiterten Bundesrepublik stellt nur die zuletzt
genannte Gruppe dar. Es war deshalb politisch zu klären, wie sich
die Großindustrie zur Frage der Restitution ihrer in der Zeit
von 1945 bis 1949 konfiszierten Betriebe stellen würde. Die Bundesregierung
war politisch interessiert, daß die Industrie die konfiszierten
Betriebe wieder übernehme und sie saniere, um diese Aufgabe aus
dem Bereich der staatlichen Tätigkeit herauszuhalten.
Die Warenhauskonzerne verlangten die Rückgabe ihrer konfiszierten
Unternehmen mit Rücksicht auf die in zentraler Lage der Großstädte
gelegenen Grundstücke und Gebäude. Es war vorauszusehen, daß
die Bevölkerung die zu ihrem unmittelbaren Lebensbedarf erforderlichen
Dinge (Nahrung, Kleidung etc.) "vor Ort" werde kaufen müssen,
so daß ein Absatzmarkt garantiert war.
Die Großindustrie war von Beginn an zurückhaltend. Da man
dort in wirtschaft- lichen Fragen kenntnisreicher ist als in der Staatsverwaltung,
wurde schnell festgestellt, daß die wirtschaftlichen Folgen einer
Restitution politisch kaum zu beherrschen und vor allem betriebswirtschaftlich
unerwünscht wären. Es war bekannt, daß fast kein DDR-Betrieb
ein Produkt herstellt, das auf westlichen Absatzmärkten verkaufsfähig
ist.
Die Produktionsanlagen waren überwiegend schrottreif. In großem
Umfang war und ist der industriell genutzte Boden verseucht mit unübersehbaren
Haftungsfolgen für den Eigentümer, der verschuldensunabhängig
als sog. Zustandsstörer für Schäden haftet, die von seinem
Eigentum ausgehen. Man war sich in der Industrie auch klar, daß
es nicht weiterhelfe, wenn die Bundesrepublik sich verpflichten würde,
die Kosten der Sanierung des Bodens zu tragen.
Wird eine Produktionsanlage auf verseuchtem Boden gebaut, die wegen
der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht betrieben
werden kann, liegt eine Fehlinvestition auch dann vor, wenn die Kosten
der Sanierung des Bodens vom Staat getragen werden.
Es wurde weiter festgestellt, daß die Produktivität der Industriebetriebe
der Ex-DDR in aller Regel maximal l/4 westlicher Unternehmen betrug.
Im Klartext hieß das unter anderem, daß die Belegschaft
der restituierten Betriebe um 75% würde abgebaut werden müssen.
Drei von vier Arbeitnehmern wären zu entlassen. Man war sich klar,
welcher Druck von den Gewerkschaften auf damals gut verdienende Unternehmen
der Großindustrie ausginge, wenn 3/4 der Belegschaft arbeitslos
werden würde. Betriebswirtschaftliche Kalkulationen und Kostenanalysen
ergaben zudem, daß es von der Interessenlage der Unternehmen durchweg
vorteilhafter wäre, in den neuen Bundesländern zunächst
überhaupt nicht in Produktionsanlagen zu investieren, sondern die
vorhandenen Produktions- kapazitäten im Westen hochzufahren und
den Absatzmarkt drüben zu bedienen. Die betriebswirtschaftliche
Logik dieser Auffassung ist in produzierenden Unternehmen mit Kapazitätsreserven
zwingend.
Da die Fixkosten konstant bleiben und bei einem Hochfahren der Produktion
nur die variablen Kosten anwachsen, kann bis zur Ausschöpfung der
vollen Kapazität der Betriebsanlage billig produziert werden.
Dem entspricht es, daß unmittelbar nach der Wiedervereinigung
im Westen hohe Gewinne erzielt wurden, zumal sich herausstellte, daß
keine Preiskonzessionen gemacht werden mußten, weil die Bevölkerung
der neuen Bundesländer Westwaren haben wollte.
Produktionsanlagen in den neuen Ländern sollten, so das wirtschaftliche
Ergebnis der Markt- und Kostenanalysen, wenn überhaupt, "auf
der grünen Wiese" neu errichtet werden, anstatt sich mit Altlasten
herumzuschlagen.
Unbelastete Grundstücke aus Staatsbesitz zur Neuansiedlung sollten
dazu möglichst preisgünstig bereitgestellt werden. Als Konsequenz
dieser Untersuchungen teilte der Vorstandssprecher von Bayer-Leverkusen,
Prof. Dr. Strenger, für die chemische Industrie lapidar mit, die
Industrie stelle keine Rückgabeansprüche.
Die Großbanken hielten sich bedeckt. Mit Ausnahme von Hermann
Joseph Abs, der sich zu einem späteren Zeitpunkt (Ende 1992) aus
ordnungspolitischen Gründen dafür einsetzte, den Opfern der
stalinistischen Enteignungen von 1945 bis 1949 ihr noch in Staatshand
befindliches Eigentum zurückzugeben, wobei er ein Modell vorschlug,
das durch seine Haushaltsneutralität besticht, sind keine Stellung-
nahmen führender Bankiers bekannt geworden.
Wenn man sich den sogenannten Erblastentilgungsfonds ansieht, den noch
unsere Enkel abzutragen haben werden, ist der Wert des Vorschlags von
Abs kaum zu überschätzen, zumal er durch die vorgesehene Erhaltung
von Besitzständen auch den sozialen Frieden vor Ort gewährleistet
hätte. Daß sich mit Ausnahme von Abs kein führender
Großbankier zu diesem Problem äußerte, war von der
Interessenlage her verständlich.
Denn einmal sind die Großbanken durch ihren umfangreichen Aktienbesitz
mit der Großindustrie verflochten, was insoweit zu gleichgerichteten
Interessen führt.
Zum andern konnte ein Bankensystem in den neuen Bundesländern nur
durch die westdeutschen Banken aufgebaut werden, so daß die Frage
der Immobilien als zweitrangig erschien, weil sich von dieser Machtposition
aus ein Rückerwerb der seinerzeit konfiszierten Bankgebäude
vom Staat zu günstigen Bedingungen abzeichnete.
Dies waren die politischen Rahmenbedingungen, als die Bundesregierung
mit der Regierung der Ex-DDR die Absprache traf, die auf besatzungsrechtlicher
und besatzungshoheitlicher Grundlage von 1945 bis 1949 erfolgten Konfiskationen
nicht rückgängig zu machen.
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