Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader
Teil 1 des Staatsbetruges aus Sicht eines Richters am Bundesgerichtshof

Der Vortrag des Richters am Bundesgerichtshof, Falk Freiherr v. Maltzahn, zur
" Wiederherstellung der Eigentumsordnung in den neuen Bundesländern, politische Rahmenbedingungen, Rechtsprechnung, Defizite und Auswirkungen"
wurde zwar teilweise und frei in die englische Sprache übersetzt vor einiger Zeit ins Netz gestellt, es erscheint allerdings angebracht, den vollen deutschen Text hier an dieser Stelle nochmals für den aufmerksamen Leser zur Verfügung zu stellen.

Niemals ist wohl dieses Thema so authentisch und umfassend von einer über jeden Zweifel erhabenen, hochgestellten deutschen Persönlichkeit, wie einem Richter am Bundesgerichtshof vorgetragen worden.
Zu keinem Zeitpunkt hat ein einziger deutscher Politiker den Mut noch die Fähigkeit besessen, diesen von der vereinten deutschen Staatsgewalt eingefädelten größten Raub von privatem Eigentum aufzuzeigen, so klar und unmißverständlich darzulegen und dagegen anzugehen.

Da es sich um einen alle Aspekte der Fehlentscheidungen der Bundesregierungen nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik umfassenden Vortrag handelt, wurde er in einzelne Artikel aufgeteilt:

Teil I.

"Die Wiederherstellung der Eigentumsordnung in den neuen Bundesländern, politische Rahmenbedingungen, Rechtsprechung, Defizite und Auswirkungen"

Falk Freiherr v. Maltzahn, Richter am Bundesgerichtshof

I. Die politischen Rahmenbedingungen.

Der Einigungsvertrag sieht vor, daß das nach 1949 von der Ex-DDR konfiszierte Vermögen grundsätzlich zu restituieren ist.
Warum ist das so? Die Antwort liegt auf der Hand:
Von 1949 bis zum Mauerbau 1961 sind allein zwischen 2,6 und 2,7 Millionen Deutsche aus der Ex-DDR unter Zurücklassung ihres Besitzes, vor allem ihrer Immobilien, in den Westen geflohen. Rechnet man die nach der Flucht erst geborenen Kinder mit, sind es insgesamt 3,1 Millionen. Darüberhinaus sind nach 1949 große Teile der Bevölkerung der Ex-DDR durch Enteignungsmaßnahmen ausgeplündert worden.
Keine auf ihre Wiederwahl bedachte Regierung hätte es sich erlauben können, diese unter rechtsstaatlichen Maßstäben unhaltbaren Konfiskationen und Enteignungsmaßnahmen als "rechts- und endgültig" bestehen zu lassen.

Der Einigungsvertrag sieht auch vor, daß in der Nazizeit aus politischen Gründen entzogenes Vermögen zurückgegeben wird, obwohl dieser Zeitabschnitt sehr viel weiter zurückliegt, als die Periode der Vertreibung und Enteignung von 1945 bis 1949 des zum Klassenfeind erklärten und verfolgten Bürgertums in der Sowjetischen Besatzungszone. Warum ist das so? Der Einigungsvertrag war rechtlich von der Zustimmung der von der SPD geführten Bundesländer im Bundesrat abhängig und die SPD hatte durch ihren Schatzmeister Klose öffentlich erklären lassen, daß es keine Zustimmung ohne die Restitution des den Gewerkschaften und der SPD nach deren Zerschlagung durch die Nazis 1933 weggenommenen Eigentums geben werde.
Zum andern war sich auch die Bundesregierung darüber klar, daß es außenpolitisch nicht durchzustehen war, daß unser Staat das in dieser Zeit konfiszierte jüdische Eigentum behält.

Es blieb also die Frage, was mit dem in der Sowjetischen Besatzungszone von 1945 bis 1949 konfiszierten Eigentum des zum Klassenfeind erklärten und aus diesem Grund verfolgten Bürgertums geschehen soll.

In dieser Zeit waren nicht nur die Landwirte mit einem Besitz über 100 ha und das mittelständische unternehmerische Bürgertum, sondern auch die gesamte Großindustrie, die Banken und die Warenhauskonzerne entschädigungslos enteignet worden.
Ein Machtfaktor in der alten wie in der durch den Beitritt der neuen Bundesländer erweiterten Bundesrepublik stellt nur die zuletzt genannte Gruppe dar. Es war deshalb politisch zu klären, wie sich die Großindustrie zur Frage der Restitution ihrer in der Zeit von 1945 bis 1949 konfiszierten Betriebe stellen würde. Die Bundesregierung war politisch interessiert, daß die Industrie die konfiszierten Betriebe wieder übernehme und sie saniere, um diese Aufgabe aus dem Bereich der staatlichen Tätigkeit herauszuhalten.

Die Warenhauskonzerne verlangten die Rückgabe ihrer konfiszierten Unternehmen mit Rücksicht auf die in zentraler Lage der Großstädte gelegenen Grundstücke und Gebäude. Es war vorauszusehen, daß die Bevölkerung die zu ihrem unmittelbaren Lebensbedarf erforderlichen Dinge (Nahrung, Kleidung etc.) "vor Ort" werde kaufen müssen, so daß ein Absatzmarkt garantiert war.

Die Großindustrie war von Beginn an zurückhaltend. Da man dort in wirtschaft- lichen Fragen kenntnisreicher ist als in der Staatsverwaltung, wurde schnell festgestellt, daß die wirtschaftlichen Folgen einer Restitution politisch kaum zu beherrschen und vor allem betriebswirtschaftlich unerwünscht wären. Es war bekannt, daß fast kein DDR-Betrieb ein Produkt herstellt, das auf westlichen Absatzmärkten verkaufsfähig ist.
Die Produktionsanlagen waren überwiegend schrottreif. In großem Umfang war und ist der industriell genutzte Boden verseucht mit unübersehbaren Haftungsfolgen für den Eigentümer, der verschuldensunabhängig als sog. Zustandsstörer für Schäden haftet, die von seinem Eigentum ausgehen. Man war sich in der Industrie auch klar, daß es nicht weiterhelfe, wenn die Bundesrepublik sich verpflichten würde, die Kosten der Sanierung des Bodens zu tragen.
Wird eine Produktionsanlage auf verseuchtem Boden gebaut, die wegen der Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmer nicht betrieben werden kann, liegt eine Fehlinvestition auch dann vor, wenn die Kosten der Sanierung des Bodens vom Staat getragen werden.
Es wurde weiter festgestellt, daß die Produktivität der Industriebetriebe der Ex-DDR in aller Regel maximal l/4 westlicher Unternehmen betrug.
Im Klartext hieß das unter anderem, daß die Belegschaft der restituierten Betriebe um 75% würde abgebaut werden müssen. Drei von vier Arbeitnehmern wären zu entlassen. Man war sich klar, welcher Druck von den Gewerkschaften auf damals gut verdienende Unternehmen der Großindustrie ausginge, wenn 3/4 der Belegschaft arbeitslos werden würde. Betriebswirtschaftliche Kalkulationen und Kostenanalysen ergaben zudem, daß es von der Interessenlage der Unternehmen durchweg vorteilhafter wäre, in den neuen Bundesländern zunächst überhaupt nicht in Produktionsanlagen zu investieren, sondern die vorhandenen Produktions- kapazitäten im Westen hochzufahren und den Absatzmarkt drüben zu bedienen. Die betriebswirtschaftliche Logik dieser Auffassung ist in produzierenden Unternehmen mit Kapazitätsreserven zwingend.
Da die Fixkosten konstant bleiben und bei einem Hochfahren der Produktion nur die variablen Kosten anwachsen, kann bis zur Ausschöpfung der vollen Kapazität der Betriebsanlage billig produziert werden.
Dem entspricht es, daß unmittelbar nach der Wiedervereinigung im Westen hohe Gewinne erzielt wurden, zumal sich herausstellte, daß keine Preiskonzessionen gemacht werden mußten, weil die Bevölkerung der neuen Bundesländer Westwaren haben wollte.
Produktionsanlagen in den neuen Ländern sollten, so das wirtschaftliche Ergebnis der Markt- und Kostenanalysen, wenn überhaupt, "auf der grünen Wiese" neu errichtet werden, anstatt sich mit Altlasten herumzuschlagen.
Unbelastete Grundstücke aus Staatsbesitz zur Neuansiedlung sollten dazu möglichst preisgünstig bereitgestellt werden. Als Konsequenz dieser Untersuchungen teilte der Vorstandssprecher von Bayer-Leverkusen,
Prof. Dr. Strenger, für die chemische Industrie lapidar mit, die Industrie stelle keine Rückgabeansprüche.

Die Großbanken hielten sich bedeckt. Mit Ausnahme von Hermann Joseph Abs, der sich zu einem späteren Zeitpunkt (Ende 1992) aus ordnungspolitischen Gründen dafür einsetzte, den Opfern der stalinistischen Enteignungen von 1945 bis 1949 ihr noch in Staatshand befindliches Eigentum zurückzugeben, wobei er ein Modell vorschlug, das durch seine Haushaltsneutralität besticht, sind keine Stellung- nahmen führender Bankiers bekannt geworden.
Wenn man sich den sogenannten Erblastentilgungsfonds ansieht, den noch unsere Enkel abzutragen haben werden, ist der Wert des Vorschlags von Abs kaum zu überschätzen, zumal er durch die vorgesehene Erhaltung von Besitzständen auch den sozialen Frieden vor Ort gewährleistet hätte. Daß sich mit Ausnahme von Abs kein führender Großbankier zu diesem Problem äußerte, war von der Interessenlage her verständlich.
Denn einmal sind die Großbanken durch ihren umfangreichen Aktienbesitz mit der Großindustrie verflochten, was insoweit zu gleichgerichteten Interessen führt.
Zum andern konnte ein Bankensystem in den neuen Bundesländern nur durch die westdeutschen Banken aufgebaut werden, so daß die Frage der Immobilien als zweitrangig erschien, weil sich von dieser Machtposition aus ein Rückerwerb der seinerzeit konfiszierten Bankgebäude vom Staat zu günstigen Bedingungen abzeichnete.

Dies waren die politischen Rahmenbedingungen, als die Bundesregierung mit der Regierung der Ex-DDR die Absprache traf, die auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage von 1945 bis 1949 erfolgten Konfiskationen nicht rückgängig zu machen.

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