Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 07.08.2002

Bizarres Prozessrecht, korrekte Gesetzesanwendung

Es ist überaus bedauerlich, dass die unschuldig von Gefängnis, Lagerhaft, Mord und Totschlag, sowie Verdächtigung, Vertreibung und Vermögensentzug seit 1945 Betroffenen, insbesondere auch ihre wenigen und fähigsten Helfer an der juristischen Front immer wieder in Selbstzweifel verfallen.

Unsummen sauer erarbeiteten Geldes, ungezählte Stunden für Recherchen und stichfeste Formulierungen wurden während der vergangenen 12 Jahren bei dem Versuch verschlungen, den deutschen Staat auf den Boden von Menschenwürde, Recht und Demokratie zurückzuführen.

Seit den Tagen der unlauteren Beeinflussung von Segmenten des Einigungsvertrages sowie des 2+4 Vertrags zur Wiedervereinigung der nach 1949 getrennten beiden deutschen Staaten durch die Bundesregierungen, den Bundestag und die deutschen Gerichte, hat es ungezählte politische Entscheidungen, Gesetze und höchstrichterliche Urteile gegeben, die alle in eindeutiger Weise darauf abzielten, die umfangreichsten und illegalsten Eingriffe in innerdeutsches Privatvermögen der Geschichte in eine endgültige Legalität zu überführen.
Beweggrund: Ein Großteil der Staatsbürger und damit der Staat selbst wollte und will sich diesen einmalig günstig erscheinenden Raubzug an einer Minderheit aus Gründen der Selbstbereicherung nicht entgehen lassen.

Dem unbeirrbaren Verlangen nach dieser süßen Beute sollte und soll für alle Zeiten nichts, legal oder illegal, im Wege stehen.

Die Kette der Indizien für diese staatlich betriebene Gier zieht sich wie ein roter Faden durch die Zeit nach dem Jahr der Widervereinigung von 1990.

Passte etwas im ebenso eilig gestrickten wie unnötigen Einigungsvertrag nicht, kaum ein Paragraph dieses Stückwerks entspricht heute noch der ursprünglich unterschriebenen Fassung, so wurde es lautlos abgeändert, erwies sich ein eilig zusammengestückeltes Gesetz als problematisch oder zu ungünstig für die vermeintlichen Staatshüter, so wurde es eiligst ergänzt, gekürzt, eingezogen oder ein ganz neues Gesetz verabschiedet.

Mit einer rühmlichen Ausnahme: "Das Verbot einer Revision der Vermögenseingriffe auf vorgeblich besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949" Dieser unbedeutend erscheinende Passus erlaubt die Einbeziehung aller Verbrechen und setzt alles außer Kraft, was dem flüchtigen Beobachter als demokratische und rechtsstaatliche Gesetzgebung erscheinen mag.

Es betrifft genau die fetten Jahre, während welcher ca. 1/3 des Grund und Bodens sowie ein großer Teil der Wirtschafts- und Gewerbeunternehmen in der SBZ geraubt wurden. Natürlich gab und gibt es auch dabei Änderungen, allerdings nur soweit es sich um Umschichtungen bei der öffentlichen Hand handelt.

Man muss ein hoffnungsloser Optimist sein, wenn man nach all diesen Erfahrungen immer noch dazu neigt, den Fehler bei sich selbst und nicht bei diesem arglistigen Staat mit seinen unlauteren Behörden und Gerichten zu suchen.

Gegen diese anzuprangernde Staatswillkür wurden bereits alle nur erdenklichen Formen der Anklage und Beweisführung ist Feld geführt, scheinheilige Gesetze und kryptische Urteile und Hinweise angeblich nur falsch gelesen oder ausgelegt.

Solange man seinen Peinigern immer wieder zu verstehen gibt, dass man Schwächen und Fehler vornehmlich bei sich selbst erkennt, solange wird man ihn nicht zur Umkehr bewegen können!!

Datum   siehe auch: Verweise
  Bizarres Prozessrecht, korrekte Gesetzesanwendung Klaus Peter Krause / FAZ
  Bizarres Prozessrecht, korrekte Gesetzesanwendung Dr. Gertner
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