Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 20.01.2002
Bodenreform: Erben klagen weiter

Ohne Zweifel ist es gut, wenn wiederholt auf die rechtswidrigen Machenschaften von Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem staatlich gelenkten Diebstahl von Privateigentum in Deutschland zwischen 1945 und 1949 sowie in den Jahren seit der Wiedervereinigung hingewiesen wird.

Es ist allerdings gleichermaßen bedauerlich, wenn wiederholt von Journalisten mit vorgeblicher Sachkenntnis und Aufklärungswillen Fakten so verdreht werden, dass weiterhin der unbefangene Leser in der seit über zehn Jahren von allen öffentlichen Institutionen unermüdlich proklamierten Geschichtsverfälschung bestärkt wird, die "sogenannte Bodenreform" sein eine rechtmäßige Reform gewesen und habe nur demokratisch und rechtskonform das eingezognen Vermögen von schuldigen Nazis umverteilt.

Herr Meier irrt wissentlich oder auf Grund mangelhafter Sachkenntnis, wenn er die kriminellen Konfiskationen von Privatvermögen zwischen 1945 und 1949 als verwirktes Vermögen allein von Nationalsozialisten und Kriegsverbrechern hinstellt. Zum überwiegenden Teil wurden Menschen enteignet und verjagt, die sich keinerlei Straftaten schuldig gemacht hatten.-

Herr Meier irrt weiterhin, wenn er die Konfiskationen von deutschem Privatland als von den Sowjets durchgeführt hinstellen will. In Wahrheit wurden diese Konfiskationen von deutschen Kommissionen durchgeführt, die den russischen Auftrag hatten Land von schuldigen Nazis und Kriegsverbrechern zu beschlagnahmen.
Die angesprochenen Konfiskationen hatten in Wahrheit wenig mit Nazis zu tun, sondern es handelte sich dabei in überwiegendem Maße darum dem kommunistischen Gedankengut entgegenstehende, vermögende Menschen zu entmachten und zu entrechten. Im Vordergrund stand dabei einzig und allein der Klassenhass. -

Nach über 11 Jahren intensiver Aufklärungsversuche vieler durch diese Art des entschädigungslosen Besitzentzuges Betroffener und anderer engagierter Verfechter von Recht, Ordnung und Moral in der heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Bundesrepublik, ist es unbegreiflich, wenn diese von der Bundesregierung gezielt propagierten Falschdarstellungen weiterhin von den Medien kritiklos als Wahrheit verbreitet werden. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob mit diesen Berichten andere Untaten unseres Staates oder der Bundesländer angeprangert werden sollen.

Allein die wiederholte Behandlung der "sogenannten Bodenreform" zwischen 1945 und 1949, als eine akzeptable und notwendige Reform mit uneingeschränkter Unterstützung der direkten Nutznießer dieser Konfiskationen zu Lasten der bestohlenen Mitbürger, zeugt von einer weiterhin sozialistisch-kommunistisch geprägten Einstellung, die einem Medienvertreter eines demokratischen Rechtsstaates schlecht anstehen.

Wäre Herr Meier bereit und willens gewesen, sich vor seiner Reportage mit den Grundregeln einer Landreform auseinander zusetzen, so wären ihm ohne Zweifel direkte Zweifel an dieser von ihm behandelten Reform erwachsen.

Eine Bodenreform, davon hat es in der Geschichte dieser Welt eine Vielzahl gegeben, basiert auf dem Grundgedanken einer geordneten Umverteilung von Landbesitz zu Gunsten von landlosen Bauern.
Das heißt im Klartext: Die Staatsmacht enteignet, gegen eine angemessene Entschädigung, einen gewissen Anteil des Landbesitzes von begüterten Privatpersonen oder privaten Institutionen und verteilt diesen so gewonnen Landbesitz an Bauern, die zu wenig Land als Lebensgrundlage besitzen. Der tragende Gedanke dabei ist die Schaffung gesunder und wettbewerbsfähiger landwirtschaftlicher Betriebs- einheiten, die vorrangig dem Wohl der Volkswirtschaft dienen sollten.

Was war im Gegensatz die "sogenannte Bodenreform" zwischen 1945 und 1949?

Zunächst war sie zum überwiegenden Teil, zu etwa 80%, keine Bodenreform im Sinne einer Umverteilung von Privatland in Privathand Dritter sondern ganz im Gegenteil ein blutiger Zugriff des Staates auf Privatland.
Die Konfiskationen von Privatland zwischen 1945 und 1949 hatten in ihrer ursprünglichen Zielsetzung und in ihrem tatsächlichen Ergebnis bis zum Tag der Wiedervereinigung 1990, zu welchem Zeitpunkt sich eben diese vorgenannten 80% des konfiszierten Landes in Staatshand befanden, daher niemals einer Bodenreform gedient oder dienen sollen, sondern ihr einziger und eindeutiger Zweck war es gewesen einen ausgesuchten Kreis von Privat-personen zu entmachten, zu zerschlagen und zu vertreiben.

Der zweite und im Sinne einer Landreform zwingende Teil der Maßnahme, die Verteilung des konfiszierten Landes, wurde nur sehr vereinzelt und ohne wirtschaftliche Grundlage vollzogen indem die Größe der zugeteilten Grundstücke (zumeist zwischen 5 und 10 ha) für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Nutzung gezielt nicht ausreichen sollten.
Darüber hinaus wurden kaum Betriebsmittel zur Verfügung gestellt und außer Acht gelassen, ob die entsprechenden Landempfänger überhaupt in der Lage waren Landwirtschaft zu betreiben.

Entsprechend überdauerten eben nur etwa 20% der Neu - oder Bodenreformbauern als Landeigner mit eingeschränkten Besitzrechten die Jahre der DDR.
Der Hauptanteil des geraubten Landes befand sich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung noch, oder wieder in der Hand des untergehenden DDR Staates und wechselte unterstützt durch den Einigungsvertrag zum neuen Besitzer Bundesrepublik Deutschland, von Staatshand zu Staatshand.

Eine wirkliche Bodenreform hat also in den Jahren 1945 bis 1949 niemals stattgefunden.

Es kann nur als skandalös bezeichnet werden, wenn sowohl die Bundesregierung mit den untergeordneten Ministerien, Ämtern und Behörden wie auch ein Großteil der angeblich freien Medien sich fast zwölf Jahre darin üben die Fakten um die Enteignungen von 1945 bis 1990 zu verfälschen.


> Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen
>Der Streit um die Grundstücke, die in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 im Zuge der Bodenreform neu auf die Bauern verteilt worden sind, geht in die nächste Runde. Erben klagen gegen die entschädigungslosen Enteignungen durch die Ost-Bundesländer.
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> Entscheidend: Grundbucheintrag
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>Quelle: vario-press
>Nach dem Krieg wurde Ostdeutschland von den Sowjets besetzt, die wieder neue Ordnung in die Gesellschaft und die Alltags-Abläufe bringen wollten. Zu einer großen Aufgabe gehörte es, beschlagnahmte Ackerflächen und Grundstücke neu aufzuteilen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Dies wurde im Rahmen der Bodenreform durchgeführt. Bauern bekamen Land zugeteilt, das die Sowjets von den Nazis beschlagnahmt hatten, und das sie bewirtschaften sollten. Die neuen Besitzer waren in keinem Grundbuch eingetragen, auch ihre Nachfahren, an die sie die Äcker vererbt hatten, ließen sich nicht amtlich vermerken, denn dies war in der DDR nicht üblich gewesen. Trotzdem war eine Vererbung auch nach DDR-Recht möglich, die Auflage war jedoch, dass das Land auch von dem Nachfolger landwirtschaftlich bearbeitet werden musste.
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> Fehler der DDR-Richter?
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> Nach dem Fall der Mauer beschloss die DDR-Regierung unter Hans Modrow am 16. März 1990, das Bodenreformeigentum in vollwertiges Privateigentum umzuwandeln, um "westliches Eigentum" zu schaffen. Dieses Vorgehen wurde 1998 vom Bundesgerichtshof als Fehler der DDR-Richter angesehen, man unterstellte ihnen, dass versehentlich volles Eigentum geschaffen worden war, auch für diejenigen, die nicht im Grundbuch standen. In der Bundesrepublik ging man davon aus, dass Land aus der Bodenreform nicht vererbbar gewesen sei, denn es gab auch keine Vermerke im Grundbuch. Deshalb mussten nach der Wende auch alle Grundstücke zurückgegeben werden, die nicht in dieser Hinsicht genutzt wurden.
>Juristische Auseinandersetzungen gibt es derzeit in knapp 5000 Fällen, auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag beschäftigt sich nun damit. Es geht um Menschen, die Bodenreformland geerbt haben und es nach der Wende bis heute jahrelang landwirtschaftlich bestellt haben, und die trotzdem ihr Land an das jeweilige Bundesland zurückgeben sollen. Bei ihnen melden die Ämter nämlich Zweifel an, ob sie wirklich vor der Wende in der Landwirtschaft tätig waren, und somit auch ohne Grundbucheintrag ein Anrecht auf das geerbte Land hätten. Im Fall der Familie Kohley aus Brandenburg zum Beispiel, hatte der Ehemann von seinem Vater Land geerbt, dass er schon immer wirtschaftlich bestellt hat. Er war nicht im Grundbuch eingetragen, besteht aber darauf, dass seine Arbeit als LKW-Fahrer bei einem Hähnchenmast-Betrieb als "Arbeit in der Landwirtschaft" gilt. Somit wäre er rechtmäßiger Erbe.
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> Ende des "leidigen Kapitels"?
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> Für Grundstückserben, die bis zum 15. März 1990 im Grundbuch eingetragen waren oder für diejenigen, die in der DDR-Landwirtschaft tätig waren und danach keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgingen, ist der Streit im letzten Jahr positiv ausgegangen: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass sie die Grundstücke behalten dürfen. Das Urteil stieß damals bei ostdeutschen Politikern größtenteils auf Zustimmung, da nach Ansicht vieler endlich ein Schlussstrich unter "ein leidiges Kapitel der Nachwendezeit" gezogen wurde, so Till Backhaus (SPD), Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern.
>Filmbeitrag von: Jan Meier, Landesstudio Brandenburg, Potsdam
>Mit Material von: ap, dpa
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