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Ohne Zweifel ist es gut, wenn wiederholt auf die rechtswidrigen Machenschaften
von Bund und Ländern im Zusammenhang mit dem staatlich gelenkten
Diebstahl von Privateigentum in Deutschland zwischen 1945 und 1949 sowie
in den Jahren seit der Wiedervereinigung hingewiesen wird.
Es ist allerdings gleichermaßen bedauerlich, wenn wiederholt
von Journalisten mit vorgeblicher Sachkenntnis und Aufklärungswillen
Fakten so verdreht werden, dass weiterhin der unbefangene Leser in der
seit über zehn Jahren von allen öffentlichen Institutionen
unermüdlich proklamierten Geschichtsverfälschung bestärkt
wird, die "sogenannte Bodenreform" sein eine rechtmäßige
Reform gewesen und habe nur demokratisch und rechtskonform das eingezognen
Vermögen von schuldigen Nazis umverteilt.
Herr Meier irrt wissentlich oder auf Grund mangelhafter Sachkenntnis,
wenn er die kriminellen Konfiskationen von Privatvermögen zwischen
1945 und 1949 als verwirktes Vermögen allein von Nationalsozialisten
und Kriegsverbrechern hinstellt. Zum überwiegenden Teil wurden
Menschen enteignet und verjagt, die sich keinerlei Straftaten schuldig
gemacht hatten.-
Herr Meier irrt weiterhin, wenn er die Konfiskationen von deutschem
Privatland als von den Sowjets durchgeführt hinstellen will. In
Wahrheit wurden diese Konfiskationen von deutschen Kommissionen durchgeführt,
die den russischen Auftrag hatten Land von schuldigen Nazis und Kriegsverbrechern
zu beschlagnahmen.
Die angesprochenen Konfiskationen hatten in Wahrheit wenig mit Nazis
zu tun, sondern es handelte sich dabei in überwiegendem Maße
darum dem kommunistischen Gedankengut entgegenstehende, vermögende
Menschen zu entmachten und zu entrechten. Im Vordergrund stand dabei
einzig und allein der Klassenhass. -
Nach über 11 Jahren intensiver Aufklärungsversuche vieler
durch diese Art des entschädigungslosen Besitzentzuges Betroffener
und anderer engagierter Verfechter von Recht, Ordnung und Moral in der
heutigen demokratischen und rechtsstaatlichen Bundesrepublik, ist es
unbegreiflich, wenn diese von der Bundesregierung gezielt propagierten
Falschdarstellungen weiterhin von den Medien kritiklos als Wahrheit
verbreitet werden. Dabei ist es dann auch unerheblich, ob mit diesen
Berichten andere Untaten unseres Staates oder der Bundesländer
angeprangert werden sollen.
Allein die wiederholte Behandlung der "sogenannten Bodenreform"
zwischen 1945 und 1949, als eine akzeptable und notwendige Reform mit
uneingeschränkter Unterstützung der direkten Nutznießer
dieser Konfiskationen zu Lasten der bestohlenen Mitbürger, zeugt
von einer weiterhin sozialistisch-kommunistisch geprägten Einstellung,
die einem Medienvertreter eines demokratischen Rechtsstaates schlecht
anstehen.
Wäre Herr Meier bereit und willens gewesen, sich vor seiner Reportage
mit den Grundregeln einer Landreform auseinander zusetzen, so wären
ihm ohne Zweifel direkte Zweifel an dieser von ihm behandelten Reform
erwachsen.
Eine Bodenreform, davon hat es in der Geschichte dieser Welt eine Vielzahl
gegeben, basiert auf dem Grundgedanken einer geordneten Umverteilung
von Landbesitz zu Gunsten von landlosen Bauern.
Das heißt im Klartext: Die Staatsmacht enteignet, gegen eine angemessene
Entschädigung, einen gewissen Anteil des Landbesitzes von begüterten
Privatpersonen oder privaten Institutionen und verteilt diesen so gewonnen
Landbesitz an Bauern, die zu wenig Land als Lebensgrundlage besitzen.
Der tragende Gedanke dabei ist die Schaffung gesunder und wettbewerbsfähiger
landwirtschaftlicher Betriebs- einheiten, die vorrangig dem Wohl der
Volkswirtschaft dienen sollten.
Was war im Gegensatz die "sogenannte Bodenreform" zwischen
1945 und 1949?
Zunächst war sie zum überwiegenden Teil, zu etwa 80%, keine
Bodenreform im Sinne einer Umverteilung von Privatland in Privathand
Dritter sondern ganz im Gegenteil ein blutiger Zugriff des Staates auf
Privatland.
Die Konfiskationen von Privatland zwischen 1945 und 1949 hatten in ihrer
ursprünglichen Zielsetzung und in ihrem tatsächlichen Ergebnis
bis zum Tag der Wiedervereinigung 1990, zu welchem Zeitpunkt sich eben
diese vorgenannten 80% des konfiszierten Landes in Staatshand befanden,
daher niemals einer Bodenreform gedient oder dienen sollen, sondern
ihr einziger und eindeutiger Zweck war es gewesen einen ausgesuchten
Kreis von Privat-personen zu entmachten, zu zerschlagen und zu vertreiben.
Der zweite und im Sinne einer Landreform zwingende Teil der Maßnahme,
die Verteilung des konfiszierten Landes, wurde nur sehr vereinzelt und
ohne wirtschaftliche Grundlage vollzogen indem die Größe
der zugeteilten Grundstücke (zumeist zwischen 5 und 10 ha) für
eine erfolgreiche landwirtschaftliche Nutzung gezielt nicht ausreichen
sollten.
Darüber hinaus wurden kaum Betriebsmittel zur Verfügung gestellt
und außer Acht gelassen, ob die entsprechenden Landempfänger
überhaupt in der Lage waren Landwirtschaft zu betreiben.
Entsprechend überdauerten eben nur etwa 20% der Neu - oder Bodenreformbauern
als Landeigner mit eingeschränkten Besitzrechten die Jahre der
DDR.
Der Hauptanteil des geraubten Landes befand sich zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung
noch, oder wieder in der Hand des untergehenden DDR Staates und wechselte
unterstützt durch den Einigungsvertrag zum neuen Besitzer Bundesrepublik
Deutschland, von Staatshand zu Staatshand.
Eine wirkliche Bodenreform hat also in den Jahren 1945 bis 1949 niemals
stattgefunden.
Es kann nur als skandalös bezeichnet werden, wenn sowohl die Bundesregierung
mit den untergeordneten Ministerien, Ämtern und Behörden wie
auch ein Großteil der angeblich freien Medien sich fast zwölf
Jahre darin üben die Fakten um die Enteignungen von 1945 bis 1990
zu verfälschen.
> Bundesländer wollen ohne Entschädigung enteignen
>Der Streit um die Grundstücke, die in der Sowjetischen Besatzungszone
zwischen 1945 und 1949 im Zuge der Bodenreform neu auf die Bauern verteilt
worden sind, geht in die nächste Runde. Erben klagen gegen die
entschädigungslosen Enteignungen durch die Ost-Bundesländer.
>
>
>
> Entscheidend: Grundbucheintrag
>
>
>Quelle: vario-press
>Nach dem Krieg wurde Ostdeutschland von den Sowjets besetzt, die
wieder neue Ordnung in die Gesellschaft und die Alltags-Abläufe
bringen wollten. Zu einer großen Aufgabe gehörte es, beschlagnahmte
Ackerflächen und Grundstücke neu aufzuteilen, um eine Versorgung
der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherzustellen. Dies wurde im
Rahmen der Bodenreform durchgeführt. Bauern bekamen Land zugeteilt,
das die Sowjets von den Nazis beschlagnahmt hatten, und das sie bewirtschaften
sollten. Die neuen Besitzer waren in keinem Grundbuch eingetragen, auch
ihre Nachfahren, an die sie die Äcker vererbt hatten, ließen
sich nicht amtlich vermerken, denn dies war in der DDR nicht üblich
gewesen. Trotzdem war eine Vererbung auch nach DDR-Recht möglich,
die Auflage war jedoch, dass das Land auch von dem Nachfolger landwirtschaftlich
bearbeitet werden musste.
>
>
> Fehler der DDR-Richter?
>
> Nach dem Fall der Mauer beschloss die DDR-Regierung unter Hans
Modrow am 16. März 1990, das Bodenreformeigentum in vollwertiges
Privateigentum umzuwandeln, um "westliches Eigentum" zu schaffen.
Dieses Vorgehen wurde 1998 vom Bundesgerichtshof als Fehler der DDR-Richter
angesehen, man unterstellte ihnen, dass versehentlich volles Eigentum
geschaffen worden war, auch für diejenigen, die nicht im Grundbuch
standen. In der Bundesrepublik ging man davon aus, dass Land aus der
Bodenreform nicht vererbbar gewesen sei, denn es gab auch keine Vermerke
im Grundbuch. Deshalb mussten nach der Wende auch alle Grundstücke
zurückgegeben werden, die nicht in dieser Hinsicht genutzt wurden.
>Juristische Auseinandersetzungen gibt es derzeit in knapp 5000 Fällen,
auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Den
Haag beschäftigt sich nun damit. Es geht um Menschen, die Bodenreformland
geerbt haben und es nach der Wende bis heute jahrelang landwirtschaftlich
bestellt haben, und die trotzdem ihr Land an das jeweilige Bundesland
zurückgeben sollen. Bei ihnen melden die Ämter nämlich
Zweifel an, ob sie wirklich vor der Wende in der Landwirtschaft tätig
waren, und somit auch ohne Grundbucheintrag ein Anrecht auf das geerbte
Land hätten. Im Fall der Familie Kohley aus Brandenburg zum Beispiel,
hatte der Ehemann von seinem Vater Land geerbt, dass er schon immer
wirtschaftlich bestellt hat. Er war nicht im Grundbuch eingetragen,
besteht aber darauf, dass seine Arbeit als LKW-Fahrer bei einem Hähnchenmast-Betrieb
als "Arbeit in der Landwirtschaft" gilt. Somit wäre er
rechtmäßiger Erbe.
>
>
>
> Ende des "leidigen Kapitels"?
>
> Für Grundstückserben, die bis zum 15. März 1990
im Grundbuch eingetragen waren oder für diejenigen, die in der
DDR-Landwirtschaft tätig waren und danach keiner anderen Erwerbstätigkeit
nachgingen, ist der Streit im letzten Jahr positiv ausgegangen: das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass sie die Grundstücke
behalten dürfen. Das Urteil stieß damals bei ostdeutschen
Politikern größtenteils auf Zustimmung, da nach Ansicht vieler
endlich ein Schlussstrich unter "ein leidiges Kapitel der Nachwendezeit"
gezogen wurde, so Till Backhaus (SPD), Agrarminister von Mecklenburg-Vorpommern.
>Filmbeitrag von: Jan Meier, Landesstudio Brandenburg, Potsdam
>Mit Material von: ap, dpa
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