| Enteignung |
| Von Nico Nader - 24.06.2002 |
| Gleiches Recht für Alle, aber mehr für Einige! | |
|
Es ist schwer vermittelbar, was oder wer Graf von Schlieffen dazu veranlasst hat, heute, nach 12 Jahren von intensiven Aufklärungsversuchen über das tiefgreifende Fehlverhalten der deutschen Regierungen, des Bundestages und der Justiz hinsichtlich der groben Missachtung der von Deutschland als Gründungsmitglied der O.S.Z.E. verbindlich erklärten Menschenrechte, eine derartige Einstellung der Öffentlichkeit vorzutragen.- Insbesondere mit dem Namen von Graf von Schlieffen verbindet sich eine Person, die in herausragender Art und Weise, unter Hinnahme von persönlichen Beschwernissen in den Jahren nach der Wiedervereinigung, intensiv die rechtlichen Aspekte dieser und der vorherigen Regierung unter die Lupe genommen hat und vielfältiges Fehlverhalten aufgezeigt hat. Auch Graf von Schlieffen weiß natürlich von der unanständigen
Rolle, die z.B. Roman Herzog, unser ehemaliger Bundespräsident
und Präsident des Bundesverfassungs-gerichtes, zum Zeitpunkt der
Wiedervereinigung und der schwerwiegenden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes
zu der Festschreibung der kriminellen Eingriffe in Leben Graf von Schlieffen weiß natürlich auch um die kritiklose Hinnahme und Einbeziehung in die sogenannten Bodenreformurteile, der, durch die Vertreter der Bundesregierung dem Verfassungsgericht aufgetischten Lügen. Graf von Schlieffen weiß natürlich auch um die beschämende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hinsichtlich der Klagen gegen das unwürdige Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Unter Berücksichtigung allein dieser Eckpunkte ist es eher als abenteuerlich zu bezeichnen, wenn Graf von Schlieffen nun auftritt, um das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, indem er nur andere Gerichte und den heutigen Bundesfinanzminister für diese gravierenden Verfehlungen verantwortlich macht. Sollte das Bundesverfassungsgericht mit seinen verschiedenen Urteilen etwas anders gemeint haben, als von den meisten Menschen und anderen Gerichten darunter verstanden worden ist, so wäre das ein zusätzliches Armutszeugnis für die Herren und Damen unseres höchsten Gerichtes, denn das hieße auch noch Unfähigkeit im Amt.. Selbstverständlich haben die Richter und Richterinnen des BVerfG mit den diesbezüglichen Entscheidungen genau das gemeint, was dabei herausgekommen ist! Hunderttausende deutsche Staatsbürger, denen kein Fehlverhalten nachzuweisen ist, die unschuldig, aufgrund krimineller völkerrechtswidriger Handlungen ihrer kommunistischen Mitbürger Leib und Leben sowie ihr Privatvermögen verloren haben, das sich heute wieder in der Hand der Bundesrepublik Deutschland befindet, wurden ausdrücklich, durch die bewusst Fakten ausklammernde Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, abermals betrogen. Deutschland steht am Pranger wegen vorsätzlicher Missachtung der Menschenrechte, für die es sich, als Gründungsmitglied der O.S.Z.E. zusammen mit anderen vertauenswürdigeren Staaten verbürgt hat. |
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |