Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 26.09.2002

Recht haben und Recht bekommen - deckungsgleich beim BVerwG

Das Urteil des BVerwG 8 C 41.01 vom 25 September 2002 ist nicht der einzige Lichtstrahl, der an diesem Tag den düsteren Horizont des Rechtsstaates durchbrochen hat.

Der 25.9.2002 brachte noch zwei weitere Entscheidungen des Bundesveraltungsgerichts zum ungelösten Thema der kommunistischen Vermögenskonfiskationen in Deutschland nach dem II Weltkrieg.

In einem vom Bundesverwaltungsgericht als ähnlich dem Fall der Familie Rhode bezeichneten Rechtsstreit, hatte wiederum die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) in einem Revisionsbegehren versucht, eine Verwaltungsgerichtsentscheidung zu kippen, um widerrechtlich entzogenes Privateigentum für eigene Rechnung, anstatt einer Restitution, verkaufen zu können.

Im Verlauf der mündlichen Verhandlung waren offensichtlich die Argumente der BvS, so wenig überzeugend, dass das Gericht den Klägern nahe legte das Revisionsbegehren zurückzuziehen, was dann auch geschehen ist.
Somit gibt es für diesen Fall, der von Dr. Schachten, Bautzen auf der Seite der Beklagten vertreten wurde, kein Urteil und entsprechend keine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.

Ebenfalls am selben Tag wurde in einem Revisionsverfahren die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts zum Nachteil eines Restitutionsbegehrens für ein von den Kommunisten konfiszierten Privatgrundstücks mit aufstehendem Bürogebäude vom BVerwG aufgehoben und an das zuständige Gericht zur Wiederaufnahme zurückgewiesen.

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