Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 26.09.2002

Ein schwarzer Tag für die BVS und BVVG

Der 25. September 2002 wird sich als tiefer Einschnitt in die Existenz der ebenso unberechtigten wie unappetitlichen Treuhandtöchter BVS; BVVG und TLG erweisen.

Zumindest für den Bereich der unschuldig verfolgten und daher dringend zu rehabilitierenden Opfern der kommunistischen Verbrechen, das betrifft die Majorität der von Haus und Hof Vertriebenen, sollte es fortan den staatlich bestellten Hehlerorganisationen schwer fallen, aus dem rücksichtlosen Verkauf von rechtswidrig beschlagnahmtem Privateigentum ihrer Mitbürger Kapital zu schlagen.

Es ist unbegreiflich, wieso es diesen Treuhand-Töchtern bisher möglich sein konnte unbedenklich und rücksichtslos unser aller Steuergelder auf Spiel zu setzen, indem bedenken- und skrupellos unter Zuhilfenahme von "angesehenen" und entsprechend hochdotierten Anwaltskanzleien, auf der Basis von grob menschenrechtswidrigen, ja regelrecht bösartigen Argumenten immer wieder, durch endlos scheinende gerichtliche Instanzen versucht werden konnte unbescholtene Bürger um ihr rechtmäßiges Privatvermögen zu prellen.

Wie im Revisionsverfahren des Falls "Rhode" vor dem BverwG am 25.September durch die Anwaltskanzlei Redeker, Bonn beispielhaft vorgeführt, sind es genau diese eben bezeichneten Argumente, mit denen vor Gericht, auf Kosten des Steuerzahlers natürlich, skrupellos, nachträglich und abermals die Existenzvernichtung von größtenteils hilflosen Menschen betrieben wird.
Wie anders ist es zu verstehen, wenn ein auf Umwegen über die BVS staatlich bestellter Anwalt versucht, das höchste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland davon zu überzeugen, dass eine in Folge einer deutschen Denunziation erfolgte Verurteilung und Hinrichtung eines Firmenbetreibers verbunden mit kompletter Einziehung des Eigentums und Vertreibung der Familienangehörigen, kein eindeutiger Beweis dafür sei, dass diese Familie ihr gesamtes Eigentum verloren habe; vielmehr die höchstwahrscheinliche Möglichkeit bestehe, dass das Eigentum der Frau des verurteilten und hingerichteten Herrn Rhode erst im Zuge der industriellen Konfiskationen entzogen worden sei und daher nach Gesetzeslage nicht zu restituieren sei.

Glücklicherweise konnten und wollten die Bundesrichter dieser Argumentation nicht folgen.
Es verbleibt allerdings der Makel der staatlich bestellten Verschwendung von Steuergeldern für den eindeutigen wie unlauteren Versuch einer Aushebelung der Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, um staatlich vereinnahmtes Privatvermögen, in diesem Falle nicht weniger als 1 Million DM, die angefallenen Folgeschäden sind dabei nicht berücksichtigt, einer vom Schicksal schwer geprüften Familie zu entreißen.

Derartige Bemühungen sind das Markenzeichen eines Staates, der die Menschenrechte bewusst mit Füssen tritt.

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