| Enteignung |
| Von Nico Nader - 26.09.2002 |
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Ein schwarzer Tag für die BVS und BVVG |
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Der 25. September 2002 wird sich als tiefer Einschnitt in die Existenz der ebenso unberechtigten wie unappetitlichen Treuhandtöchter BVS; BVVG und TLG erweisen. Zumindest für den Bereich der unschuldig verfolgten und daher dringend zu rehabilitierenden Opfern der kommunistischen Verbrechen, das betrifft die Majorität der von Haus und Hof Vertriebenen, sollte es fortan den staatlich bestellten Hehlerorganisationen schwer fallen, aus dem rücksichtlosen Verkauf von rechtswidrig beschlagnahmtem Privateigentum ihrer Mitbürger Kapital zu schlagen. Es ist unbegreiflich, wieso es diesen Treuhand-Töchtern bisher möglich sein konnte unbedenklich und rücksichtslos unser aller Steuergelder auf Spiel zu setzen, indem bedenken- und skrupellos unter Zuhilfenahme von "angesehenen" und entsprechend hochdotierten Anwaltskanzleien, auf der Basis von grob menschenrechtswidrigen, ja regelrecht bösartigen Argumenten immer wieder, durch endlos scheinende gerichtliche Instanzen versucht werden konnte unbescholtene Bürger um ihr rechtmäßiges Privatvermögen zu prellen. Wie im Revisionsverfahren des Falls "Rhode" vor dem BverwG
am 25.September durch die Anwaltskanzlei Redeker, Bonn beispielhaft
vorgeführt, sind es genau diese eben bezeichneten Argumente, mit
denen vor Gericht, auf Kosten des Steuerzahlers natürlich, skrupellos,
nachträglich und abermals die Existenzvernichtung von größtenteils
hilflosen Menschen betrieben wird. Glücklicherweise konnten und wollten die Bundesrichter dieser
Argumentation nicht folgen. Derartige Bemühungen sind das Markenzeichen eines Staates, der die Menschenrechte bewusst mit Füssen tritt. |
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