Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 28.05.2002
Stolpern die Betroffenen mit der Akzeptanz der Almosenzahlung aus dem EALG mit 14 jähriger zinsloser Verspätung in eine arglistige Falle?

In Anbetracht der Erfahrungen mit dem sogenannten Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland drängt sich die folgende Frage auf und ist nicht als abwegig zu bezeichnen:
Zu den kriminellen Enteignungen, Konfiskationen, Sequestrierungen oder Besitzentzug, wie auch immer die Juristen diese Riesenschweinerei vornehm betiteln mögen, gibt es eine Unzahl von Fakten, die jeder für sich genommen, das
scheinheilige Gelaber der Politiker, die Feststellungen ihrer Dienerschaft, der Bundesbehörden und der Bundesgerichte Lügen strafen würde, wenn wir denn in einem wirklichen Rechtsstaat lebten und wenn unsere sogenannten Volksvertreter denn wirkliche Demokraten wären.-

Allein aufgrund der wiederholten behördlichen -wohl unbegründeten- Festlegung, es handele sich in jedem Fall um "Enteignungen im Zuge der Bodenreform" oder zumindest "Besatzungshoheitliche Eingriffe" wurde diese Behauptung,da behördlich, von den meisten Betroffenen zunächst als erwiesen und formell annehmbar, verbreitet angenommen.
Zumal den Behörden, im Gegensatz zu Privatpersonen, umfangreiche Unterlagen zu
den Vorgängen nach Kriegsende zur Verfügung standen und stehen.
Es ist allerdings in besonderem Maße verwerflich, dass man von Seiten des
Staates wider besseren Wissens an dieser rein erfundenen Behauptung seit nunmehr 12 Jahren festgehalten hat.

Auch nach dem Tag der Veröffentlichung des Befehls Nr. 201 vom 16.8.1947,
mit dem die gesamte Verantwortung der widerrechtlichen Vertreibungen und
Verschleppung und Verfolgung von angeblichen Nazi- und Kriegsverbrechern in
der SBZ durch die SMAD auf deutschen Behörden und Gerichte übergegangen war,
verhielten sich diese unbeeindruckt vom Befehl und seinen Direktiven und
Anwendungsvorschriften und denunzierten, vertrieben und inhaftierten fleißig weiter.
Diese unwürdige Taktik hält an bis in unsere Tage, das Jahr 2002, denn noch heute verstecken die Verantwortlichen unseres Staates ihre Diskriminierung,Verunglimpfung als Nazi- und Kriegsverbrecher und Hehlerei am Privatbesitz von Millionen, den Betrug an ihren Mitbürgern hinter der beschönigenden Generalformel

"Bodenreform" oder "Besatzungshoheitliche Enteignungen zwischen 1945 und 1949"

In Bezug auf die Maßgaben der Kontrollratsdirektiven Nr. 38, Nr. 24 zum SMAD Befehl Nr. 201, der maßgeblich für die Entnazifizierung in der SBZ war und blieb, wurde explizit das Verbot der Rückgabe von Bodenreform- und Unternehmens -Enteignungen nur für Nazi- und Kriegsverbrecher, Rüstungsindustrielle und Nutznießer des Krieges festgeschrieben.
Das heißt für jeden logisch denkenden Menschen, dass selbst die SMAD die Rückgaben von Bodenreformland und anderweitigen Enteignungen in Fällen einer nachweislichen Unschuld der Vorbesitzer hinsichtlich der oben benannten Anschuldigungen für geboten gehalten hat.

Diese Schlussfolgerung wiederum führt zu der Annahme, auch die Konfiskationen der sogen. Bodenreform wurden von der SMAD als reine Strafmaßnahmen angesehen.
Damit wäre die Einlassung der Bundesregierung und die der deutschen Gerichte - bei der Bodenreform habe es sich vornehmlich um eine Umverteilung des Landes und Privatvermögen gehandelt und nicht um politische Verfolgung der einzelnen Besitzer von Landwirtschafts- und/oder Industriebetrieben und Gewerbebetrieben- entkräftet.
Erklären würde diese Position auch die sehr große Zahl der Bodenreform- Enteignungen von Besitzern mit weniger als 100 Hektar Landbesitz und die Einbeziehung des kompletten Besitzes, inklusive lebendem und totem Inventar, sowie auch den nicht der Landwirtschaft zuzurechnenden Besitz.
Nach diesem Verständnis waren alle Konfiskationen von Privateigentum aus dieser Zeit eindeutig als Strafmaßnahmen anzusehen, hätten längst einvernehmlich mit den SMAD Direktiven nach einer seit Jahren überfälligen Rehabilitierung von unschuldigen Personen zurückgegeben werden müssen. Heute zumindest müssten sie mit der verspäteten Rechtsordnung automatisch unter das StrafRehaG fallen.

Ebenso ergibt sich daraus, dass die durch den SMAD Befehl Nr. 201 mit der Kontrollratsdirektive Nr. 38 betrauten deutschen Organe ihrer Verantwortung zur Durchführung der Entlastung von unschuldig Bestraften (Denunzierten Bürgern),
selbst wenn sie Mitglied der NSDAP gewesen sein sollten, schon damals nicht oder
nur in wenigen Fällen nachgekommen sind.
Vielmehr wurde das Mandat zur schweren Bestrafung von Nazi-und Kriegsverbrechern weitestgehend in ungezählten Fällen aus persönlicher Gewinnsucht oder Klassenhass auch auf offensichtlich unschuldige Mitbürger ausgeweitet.

An diesem kriminellen und selbst im Sinne der SMAD rechtswidrigen Fehlverhalten labt sich heute der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland, indem er das somit gewonnene Hehlergut an Dritte verhökert, und gleichzeitig versucht die rechtswidrig um ihren Besitz Betrogenen mit Almosen abzuspeisen.

Kein Wunder also, dass dieser Staat weiterhin die Allgemeinheit in dem Glauben bestärkt, die Enteignungen hätten nur Nazi- und Kriegsverbrecher betroffen und das mit Recht!!

Kein Wunder also, dass Tschechien sich heute, ein gutes Beispiel am großen Bruder nehmend, darauf beruft die 3 Millionen vertriebenen Deutschen seien alles Nazi- und Kriegsverbrecher gewesen und hätten froh zu sein, dass man sie damals nur vertrieben und nicht alle erschossen hat.

Zitate aus den Ausführungsbestimmungen zum Befehl Nr. 201 vom 16.8.1947:

Beilagen zum Zentralverordnungsblatt Nr. 18/1947
Direktive Nr. 24 des Kontrollrats

Seite 2, Artikel 5

5.) Die deutschen Verwaltungsorgane dürfen keine Beschlagnahmen, Sequestrierungen des Eigentums und Zwangsausweisungen aus Wohnungen ehemaliger Faschisten anders vornehmen als auf Grund von Verfügungen gerichtlicher oder entsprechender Verwaltungsorgane.

Ausführungsbestimmung Nr. 3 zum Befehl Nr. 201 vom 16.8.1947

(Richtlinien zur Anwendung der Direktive Nr. 38 des Kontrollrats)

21. August 1947 Berlin


Punkt 21.) Grundstücke, Unternehmen oder andere Vermögenswerte, die durch gesetzliche Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung der Bodenreform und der Übereignung von Unternehmen der Nazi- und Kriegsverbrecher in das Eigentum des Volkes beschlagnahmt worden sind und d i e f r ü h e r i m E i g e n t u m v o n N a z i- o d e r K r i e g s v e r b r e c h e r n, R ü s t u n g s i n d u s t r i e l l e n o d e r N u t z n i e ß e r n d e s K r i e g e s s t a n d e n, d ü r f e n a u f G r u n d d e r B e-
s c h l ü s s e d e r E n t n a z i f i z i e r u n g s- K o m m i s s i o nen n i c h t a n d i e f r ü h e r e n E i g e n t ü m e r z u r ü c k- g e g e b e n, auch kann ihre Rückgabe nicht auf Grund dieser Beschlüsse beansprucht werden.

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