Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 27.07.2003

Wem die Stunde schlägt

Zunächst sollten wir alle denjenigen Dank sagen, die in unermüdlichem Einsatz nach den Veränderungen durch die stets ersehnte Wiedervereinigung öffentlich gegen den nach wie vor ungebremsten Fortgang der Selbstzerstörung von Ethik, Rechtsstaatlichkeit, Wirtschaft und nicht zuletzt unser aller Kultur im Deutschland angehen.

Was ist los mit Deutschland?
Das müsste die alles beherrschende Frage unserer Zeit sein.
Ist dieses Land immun geworden gegenüber jedwelcher Anmahnung auf Rückkehr zu Anstand, Moral und Rechtschaffenheit?

Eine ungebrochenen Kette von seriöser Beweisführung gegen das Willkürverhalten aller drei gesamtdeutschen Staatsgewalten, seit der Annexion der ehemaligen DDR zum Bund der Republik Deutschland, verpufft unbeachtet im dreizehnten Jahr, ohne erkennbare Auswirkungen, wie hohler Schall und Rauch.-

Sind die Staatsbürger des heutigen Deutschland in Wirklichkeit zu einem Haufen von interessenlosen Ignoranten verkommen, die weder in der Lage, noch Willens sind über den Tellerrand ihres direkten persönlichen Umfeldes hinauszuschauen?

Kann es sein, dass die 80 Millionen Menschen, die diesen Staat ausmachen, ihr Schicksal und das ihrer Republik in Hände gelegt haben, die aufgrund eingeschränkten Geistesvermögens nur noch fähig sind, dieses Land in eine unwiderrufliche Bedeutungslosigkeit herab-
zuwirtschaften?

Kann es sein, dass die gewählten Volksvertreter im Bundestag, welche die mahnenden Stimmen solch berufener und erfahrener Experten, wie der des Hans Herbert v. Arnim, aus der gleichdenkenden Reihe fast aller deutschen Staatsrechtler, des Professor Dr. Kiesow, namens der Hüter dessen, was die Seele unserer Kultur und den damit eng verflochtenen Fundamenten des Hauses Deutschland ausmacht, des Bundesrichters a.D. Falk Freiherr v. Maltzahn, und nicht zuletzt die einer Reihe von angesehenen und kompetenten Juristen aus der Praxis der täglichen Rechtspflege, unbeachtet lassen, weil sie aus falschem Neid, Missgunst und ideologischer Verbohrtheit, diesen Dringlichkeiten der Nation kein Gehör schenken wollen?

Kann es sein, dass überzeugend schlüssige Ausarbeitungen zum Komplex
„ Aktuelle Probleme der Rehabilitierung von Boden- und Industriereformopfern“ von einem bekannten und anerkannten Juristen, Dr. Johannes Wasmuth, München, der als Fazit seiner Untersuchungen auf dringenden Handlungsbedarf selbst gegen die Rechtsprechung unseres höchsten Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, hinweist, einfach unbeachtet unter den Teppich der groß angelegten Fälschungskampagne der politischen Führungsriege gekehrt werden?

Hier das Resümee der Arbeit von Dr. J. Wasmuth in Wiederholung:

„Die Wiedergutmachung von in SBZ und DDR verübtem Unrecht mag wegen zahlreicher Entscheidungen des Gesetzgebers problematisch sein. Unter den Fehlleistungen der Gesetzgebung kommt allerdings dem sich bislang aus § 1 I 1 AusglLeistG, § 1 I 3 VwRehaG ergebenden Rückgabeausschluß für durch Entscheidungen der Bodenreform- und Sequesterkommissionen verfolgungsbedingt verfügten Schädigungen von Immobilien bei gleichzeitiger Einführung des Rückgabegrundsatzes für die übrigen besatzungsrechtlichen und besatzungshoheitlichen Verfolgungsakte mit vermögensrechtlichen Folgen sowie für verfolgungsbedingt oder lediglich vermögensrechtlich relevante Zugriffe auf Vermögenswerte in der DDR eine herausgehobene, im Rechtsstaat nicht tolerable Bedeutung zu.


Diese einfachgesetzliche Schieflage lässt sich zwar nicht durch die unterschiedlichen Versuche im Schrifttum, den Regelungscharakter von § 1 I 3 VwRehaG wegdiskutieren, bereinigen, ist aber verfassungsrechtlich mit dem Willkürverbot des Art. 3 I GG nicht vereinbar. Dieser Befund ist bislang offenbar nur deshalb nicht behoben, weil der Boden-reform II-Beschluß des BVerfG davon ausgegangen ist, der Gesetzgeber habe nach Nr.1 Satz 1 GemErkl. ein Rückgabeverbot zu beachten. Diese bislang vom BVerfG nicht begründete Annahme stellt einen bis dato singulären Vorgang in der Rechtsprechung des Gerichts dar, steht sie doch in direktem Widerspruch zu den nach einer Beweisaufnahme getroffenen Feststellung desselben Senats im Bodenreformurteil, wonach es wegen der Art und Höhe von Ausgleichsleistungen – die Rückgabe (Rückerwerb) von Vermögenswerten ausdrücklich eingeschlossen – keine Beschränkung nach Nr 1 Sätze 1 und 4 GemErkl. gebe, zu den tatsächlich erhobenen Forderungen von DDR und UdSSR, die einer bloßen Rückgabe nicht entgegenstehen, und zu einer Reihe von Wiedergutmachungsregelungen, aus denen unzweideutig die Einschätzung des Gesetzgebers folgt, dass er sich für berechtigt hält, zum Ausgleich von Vermögensschädigungen auf besatzungsrechtlicher und besatzungshoheitlicher Grundlage den Rückgabegrundsatz einzuführen.
Auf diesem offenen Widerspruch basieren seit dem Bodenreform II-Beschluß letztlich sämtliche weiteren Entscheidungen des Ersten Senats und seiner 2. Kammer, in denen die Verfassungswidrigkeit des einfachgesetzlich geregelten Rückgabeausschlusses hätte thematisiert werden müssen. Statt dessen ist der Widerspruch jeweils peinlich verschwiegen worden. Es ist hier nicht der Ort, darüber zu spekulieren, weshalb sich im Bodenreform II-Beschluß die Annahme eines vom Gesetzgeber zu beachtenden Rückgabeausschlusses in die Rechtsprechung des BVerfG hat einschleichen können. Schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung des BVerfG und ihrer Verantwortung für die Verteidigung des Rechtsstaates, die gerade bei der Aufarbeitung von gravierenden Unrechtsakten zum Tragen kommt, kann es aber dem klargelegten Widerspruch nicht bleiben. Die Behandlung der in Rede stehenden Verfolgungsakte ist rechtsstaatlich von zu großer Tragweite, als dass sie durch bloßes Außerachtlassen der im Rahmen von Nr. 1 Satz 1 GemErkl. Notwendigen definitorischen Unterscheidung von eigentumsrechtlicher Restitution in natura mit Wirkung ex tune und quasi-schuldrechtlicher Rückgabe mit Wirkung ex nune erledigt werden könnte.
Notwendige Folge der damit erforderlichen Revision der Position des Ersten Senats des BVerfG ist, dass er jedenfalls § 1 I 3 VwRehaG für verfassungswidrig zu erklären hat.“

In diesem Zusammenhang ist nochmals auch auf das Manuskript der Rede des Bundesrichters Falk Freiherr von Maltzahn hinzuweisen, die am 13.7.1999 vor der Hanns Seidel Stiftung verlesen worden ist. (dem Archiv der „Staatshehlerei“ ist sowohl der deutsche, als auch der englische Text zu entnehmen) Es handelt sich dabei um eine umfassende Beurteilung der Hintergründe zu den zahllosen Fehlentscheidungen der deutschen Politik, die auch die (unabhängige?) Gerichtsbarkeit auf allen Ebenen in dieses Fehlverhalten hineingezogen haben.

Das kleine, aus Motiven der Selbsterhaltung überaus zaghafte Häuflein von Politikern, das vereinzelt zur Rückkehr zu Rechtsstaatlichkeit und wirtschaftlicher Vernunft aufruft, verliert sich wiederholt in der resignierenden Feststellung:
„ für diesen Weg ist zur Zeit im Bundestag keine Mehrheit zu gewinnen“
Und basta!

Was ist los mit Deutschland?
Ist es nicht Aufgabe des Bundestags für das Heil und Wohl aller Deutschen zu kämpfen?

Sind die Mitglieder des Bundestags nicht in der Lage zu erkennen, das die grundsätzliche Marschrichtung der drei Gewalten dieses Staates auf tönernen Füssen steht und daher jedes auch noch so umsorgte Pflänzchen früher oder später vom Absterben bedroht ist, da es keinerlei Bodenhaftung entwickeln konnte?

Niemand wird den Grundpfeilern einer rechtsstaatlichen Demokratie in Verbindung mit sozialer Marktwirtschaft gravierende Webfehler nachweisen können.
Jedoch fast jeder Grundschüler könnte in der Lage sein, allen Varianten von sozialistisch-kommunistischer Denkungsweise und Gesellschaftsordnung angewandt auf „den Mensch“ wie unserer gemeinsamen Welt hinreichend bekannt, Leiden und letztendlich Untergang vorauszusagen.

Trotz dieser weltweit durchschlagenden Erkenntnis, der Untauglichkeit von Sozialismus kommunistischer Prägung, bleibt nach wie vor die Anziehungskraft dieser Utopie in vielen Ländern dieser Erde ungebrochen mit dem Ziel aller Sehnsüchte, dem Glück für alle, eng verbunden.
Deutschland reiht sich dabei, trotz oder vielleicht auch gerade wegen seiner turbulenten Geschichte, eine bedrückende Offenbarung des allgemeinen Niveaus, mit an der Spitze ein.

Aufschwung und satter Wohlstand im behüteten Treibhausklima des von der westlichen Welt unterstützten ( insbesondere den USA, wenn auch gerne verdrängt) und geschonten Musterknaben, alte Bundesrepublik, ohne internationale Verantwortung und Verpflichtung, haben zu der zwar breiten aber deswegen nicht berechtigteren Überzeugung geführt, dass Deutschland, vermeintlich freigestellt durch seine stets betonte Bereitwilligkeit zum Bußgang ob der gravierenden Verbrechen des Naziregimes, unbehelligt mit sich selbst beschäftigt darauf fokussieren könne, sich allein dem materiellen Zugewinn seiner sozial orientierten Bevölkerung (Wohlstand für alle) zuzuwenden.
Selbstverständlich ging damit auch die ständige Bereitschaft einher, im Überfluss gehortete
Finanzmittel medienwirksam im Ausland absolutionsgerecht zu verteilen.

Es geht nun aber nicht alles nur nach den Gesetzen des „Bimmbes“, frei nach Kohl.

Ein Staat, aufgebaut und gestützt allein durch den Zugewinn seiner Finanzkraft, aber mit einem sich ständig steigernden Defizit bei Ethik, Rechtsstaatlichkeit und innerstaatlichem Vertrauen auf seine Werte, wird zu dem was die Bundesrepublik heute darstellt, ein aufgescheuchter Hühnerhof durchsetzt von politischen Fehlentscheidungen, Misstrauen, ohne den erkennbaren Willen und die Kraft, anhand sich aufdrängender entscheidender Kurskorrekturen wieder Ordnung in seine Strukturen zu bringen.

Wie kann ein Staat dessen Fundament mit auf einer rechtsstaatlichen Eigentumsordnung aufgebaut worden ist, diese in gigantischen Dimensionen skrupellos über Bord werfen und erwarten er würde daran nicht Schaden nehmen.
Was ist das für ein Rechtsstaat, der es zulässt, zulassen muss?, dass über ein Jahrzehnt hin massive Anschuldigungen von Korruption, Lüge und Urkunden- sowie Geschichtsfälschung aus der Bevölkerung heraus direkt an die Adresse von Regierungsmitgliedern, den Bundestag und Bundesrat, selbst an die höchsten Gerichte des Landes gerichtet werden können, ohne dass es je zu zwingend angesagten Gegenmaßnahmen kommt.?
Maßnahmen, die entweder die Urheber dieser gravierenden Anschuldigungen in gebotener Form zur Rechenschaft zieht, um eine derart unerträglich zersetzende Beschädigung des Staates abschließend zu heilen und zu unterbinden, oder aber, um in gebotener Form klarzustellen, dass diese Bürger die Staatsgewalten zu recht anklagen und dementsprechend unverzüglich tiefgreifende Umstellungen im Personalbereich der angesprochenen staatlichen Institutionen zu erwirken.

Wo ist der Generalbundesanwalt?? Auf welchem gut gepolsterten Ruhekissen hat sich dieser Amtsträger gebettet.
Was sind dessen Aufgaben? Ist es nicht seine Aufgabe Schaden von diesem Rechtsstaat ab- zuwenden und im Fall von staatswidrigem Verhalten seiner Bürger, ohne Ansehen der Person
unverzüglich einzugreifen und Anklage zu erheben?
Wo ist der Bundespräsident?? Hält er nicht den höchsten Posten dieser Republik und ist er nicht von Amts wegen dazu verpflichtet Beschädigungen des Staates anzuprangern und Sorge dafür zu tragen, dass die zuständigen staatlichen Institutionen in Aktion treten.
Wie kann es sein, dass ein hochgeachteter Jurist diese Landes eindeutigen Beweis dafür führt, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen sogenannten Bodenreformurteilen von 1991 und 1996 offensichtlich gegensätzliche Entscheidungen zu der selben Sachlage getroffen hat, welche damit zu unanfechtbar juristischen Grundsätzen erhoben worden sind, und niemand hebt den Finger!? –

Wie kann es sein, dass ein Bundesrichter öffentlich die Schieflage dieses vorgeblichen Rechtsstaates angreift, und nichts passiert!?

Die Wahl des Totschweigens, Aussitzens und Wartens auf die biologische Lösung der Probleme ist des vielgepriesenen deutschen Rechtsstaats nicht würdig.


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