Staatshehlerei
Enteignung
Von Nico Nader - 13.03.2004

Entnazifizierung West versus Entnazifizierung Ost

Vergangene Woche wusste der Deutschlandfunk von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich der Verfahrensweise der westlichen Besatzungszonen in der Nachkriegszeit und der frisch aus der Taufe gehobenen BRD zu berichten und anhand von erleuchtenden Zahlen zu belegen:

Danach wurden in der BRD zunächst einmal 60% aller NSDAP Zugehörigkeit und Verdacht auf Kollaboration mit dem Nazi-Regime über eine Generalamnestie aus dem Wege geräumt.
Von den verbleibenden 40% , die immerhin nicht unter diese Amnestie fallen konnten, wurden im Laufe der ersten Jahre fast alle Vorbehalte oder eingeleiteten Verfahren niedergeschlagen. Mit dem Resultat, dass lediglich die groteske Zahl von 300 Fällen in der gesamten Nachkriegszeit zu einem abgeschlossenen Verfahren mit rechtskräftigem Urteil geführt hat.

Dagegen verlief die von der sowjetischen SMAD (Sowjetische Militär Administration) per Befehl 201 ausdrücklich und detailliert der neu berufenen deutschen Verwaltung in der SBZ auferlegte Entnazifizierung, in nahezu direktem Gegensatz, derart, dass bereits im deutschen Verwaltungszeitraum der SBZ und verstärkt nach Entstehung der (DDR) -Deutsche Demokratische Republik- eine stillschweigende Entlastung nur insoweit durchgeführt worden ist, als es sich dabei um Initiatoren und neu orientierte vehemente Verfechter der kommunistischen Revolution auf dem Gebiet der SBZ handelte.
Mit anderen Worten es ergab sich, wenn auch nicht auf sogenannten rechtsstaatlichen Entscheidungen basierend, eine de facto Generalamnestie für alle diejenigen, die offiziell an der kommunistischen Ideologie entzündet, sich eifrig an dem Vernichtungsfeldzug gegen alle Andersdenkenden, insbesondere den immer beneideten – Kapitalisten- , beteiligten.

In der Praxis sah das dann so aus, dass selbsternannte – vormals Benachteiligte! - sich daran machten alle ihnen bekannten Mitglieder der besitzenden Klasse zu denunzieren und sie damit gezielt um ihr Privatvermögen zu bringen. Diese Bewegung wurde ohne Zweifel von der SED Parteiführung und damit der Staatsmacht gefördert und unterstützt.

Resultat:
In der BRD wurde zum Wohle der Allgemeinheit, der Demokratie und des dringend notwendigen Wiederaufbaus weitgehend auf eine Verfolgung und Verurteilung der Nazi-Verbrecher verzichtet.
In der DDR spielte die Entnazifizierung trotz sowjetischer Befehle niemals eine Rolle, im Gegenteil, der Begriff –Entnazifizierung – wurde in eine kriminelle Verfolgung, mögliche Vernichtung aller politischen Abweichler und in besonderem Maße der lange Zeit beneideten und daher verhassten Vermögenden, umgedeutet.

Fazit: Eine Entnazifizierung im Sinne dieses Wortes, von einigen Ausnahmen abgesehen,hat veranlasst durch deutsche Stellen weder in der BDR noch in der SBZ/DDR je stattgefunden.

In der BRD gab es, wie aus den jüngsten Veröffentlichungen zu schließen, abgesehen von den Verurteilungen der Alliierten also nach deutscher Wahrheits-findung nur ca. 300 Fälle von Kriegsverbrechen.
Auf dem Gebiet der SBZ sollen es also nach dem Willen der Bundesregierung nur die etwa 11000 Opfer von kommunistischen Verfolgung und Vermögenskonfiskationen und ihre Familien gewesen sein, die alle Kriegsverbrechen begangen haben. Welch eine Farce!


Weniger als 0,05 % der Deutschen höchstenfalls können daher nach deutscher Auslegung die schweren Verbrechen des Nazi Regimes begangen haben. Im Westen wäre der Prozentsatz so gering, er ließe sich kaum noch in Zahlen ausdrücken.
Warum macht die Welt darüber solch ein Aufhebens. Das wären weniger Schwerverbrecher als in unseren heutigen Zuchthäusern einsitzen, Frauen und Kinder eingerechnet.

Vielleicht sollten wahrheitsliebende Historiker eine Aufgabe darin sehen diese Art von Geschichtskittung zu beenden.

Diese Entwicklungen, wie auch immer sie zu bewerten sind, gehören unlösbar der Vergangenheit und damit der deutschen Geschichte an.
Diese Entwicklungen sind immer, zumindest den politischen Führungsschichten der beiden deutschen Staaten, bewusst gewesen.

Was sich allerdings in der Gegenwart abspielt und hoffentlich keine Chance haben wird als unlösbarer Fakt in die deutsche Geschichte Einzug zu halten, dass ist der gesetzeswidrige und menschenrechtswidrige Umgang der neuen (alten) BDR – die beigetretene DDR hatte wohl zu keinem Zeitpunkt ein echtes Mitspracherecht dabei – mit der Wahrheit und den Fakten bei den Regelungen des Zusammenschlusses.
Die BRD hat sich nach dem Beitritt der DDR das den damalig besitzenden Schichten der SBZ durch die Kommunisten angeheftete Stigma der Nazi- und Kriegsverbrecher zu Eigen gemacht und es skrupellos dazu benutzt, das Privatvermögen dieser Menschen dem Staat einzuverleiben.

Wie kann es sein, dass sich dieser Staat unter Aufwendung aller möglichen legalen und illegalen Mittel für berechtigt hält, das oben dargestellt Ungleichgewicht der Nachkriegsjahre in den beiden Teilen Deutschlands nicht nur beizubehalten, sondern darüber hinaus unbeirrt die Rechte der ehemaligen und heutigen Bewohner des SBZ Gebiets, wiederum zum vorgeblichen Wohle der Allgemeinheit, der Demokratie und Entlastung der westlichen Länder, durch Vermarktung ihres gesamten Privatbesitzes mit Füßen zu treten.

Wenn also heute die Politik ohne Unterlass die Verbrechen von Adolf Hitler seinen Schergen an den Pranger stellt, um damit die rechtsstaatliche Aufrecht-erhaltung der rechtswidrigen kommunistischen Verfolgungen und Vermögens-konfiskationen zu rechtfertigen, dann sollte man sich zunächst der Umstände unter welchen diese Konfiskationen staatgefunden haben erinnern und nicht geschichtsfälschend und wissentlich unschuldige Verfolgungsopfer pauschal zu Nazis Kriegsverbrechern abstempeln.

Derjenige der sich frei von jeglicher Schuld sieht, der werfe den ersten Stein.

Der Steine sind seither unendlich viele geworfen worden. Allerdings haben sich damit die Werfer, die Vertreter des Rechtsstaates BRD, zusätzlich mit beträchtlicher Schuld belastet.
Die obersten deutschen Gerichte haben darüber geurteilt und sich außer Stande gesehen Recht zu sprechen.
Die endgültige Rechtsfindung dazu kann nur noch durch unabhängige Richter außerhalb des Einflussbereichs der BRD betrieben und ein Urteil gefunden werden . Sollte das Unrechtsverhalten der BRD bestätigt werden, so wäre das ein weitere schwere und nachhaltige Beschädigung dieses Staates.

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