| Enteignung |
| Von Nico Nader - 13.03.2004 |
| Entnazifizierung West versus Entnazifizierung Ost |
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| Vergangene Woche wusste der Deutschlandfunk von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen hinsichtlich der Verfahrensweise der westlichen Besatzungszonen in der Nachkriegszeit und der frisch aus der Taufe gehobenen BRD zu berichten und anhand von erleuchtenden Zahlen zu belegen: Danach wurden in der BRD zunächst einmal 60% aller NSDAP Zugehörigkeit
und Verdacht auf Kollaboration mit dem Nazi-Regime über eine Generalamnestie
aus dem Wege geräumt. Dagegen verlief die von der sowjetischen SMAD (Sowjetische Militär
Administration) per Befehl 201 ausdrücklich und detailliert der
neu berufenen deutschen Verwaltung in der SBZ auferlegte Entnazifizierung,
in nahezu direktem Gegensatz, derart, dass bereits im deutschen Verwaltungszeitraum
der SBZ und verstärkt nach Entstehung der (DDR) -Deutsche Demokratische
Republik- eine stillschweigende Entlastung nur insoweit durchgeführt
worden ist, als es sich dabei um Initiatoren und neu orientierte vehemente
Verfechter der kommunistischen Revolution auf dem Gebiet der SBZ handelte.
In der Praxis sah das dann so aus, dass selbsternannte – vormals Benachteiligte! - sich daran machten alle ihnen bekannten Mitglieder der besitzenden Klasse zu denunzieren und sie damit gezielt um ihr Privatvermögen zu bringen. Diese Bewegung wurde ohne Zweifel von der SED Parteiführung und damit der Staatsmacht gefördert und unterstützt. Resultat: Fazit: Eine Entnazifizierung im Sinne dieses Wortes, von einigen Ausnahmen abgesehen,hat veranlasst durch deutsche Stellen weder in der BDR noch in der SBZ/DDR je stattgefunden. In der BRD gab es, wie aus den jüngsten Veröffentlichungen
zu schließen, abgesehen von den Verurteilungen der Alliierten
also nach deutscher Wahrheits-findung nur ca. 300 Fälle von Kriegsverbrechen.
Vielleicht sollten wahrheitsliebende Historiker eine Aufgabe darin sehen diese Art von Geschichtskittung zu beenden. Diese Entwicklungen, wie auch immer sie zu bewerten sind, gehören
unlösbar der Vergangenheit und damit der deutschen Geschichte an. Was sich allerdings in der Gegenwart abspielt und hoffentlich keine
Chance haben wird als unlösbarer Fakt in die deutsche Geschichte
Einzug zu halten, dass ist der gesetzeswidrige und menschenrechtswidrige
Umgang der neuen (alten) BDR – die beigetretene DDR hatte wohl
zu keinem Zeitpunkt ein echtes Mitspracherecht dabei – mit der
Wahrheit und den Fakten bei den Regelungen des Zusammenschlusses. Wie kann es sein, dass sich dieser Staat unter Aufwendung aller möglichen legalen und illegalen Mittel für berechtigt hält, das oben dargestellt Ungleichgewicht der Nachkriegsjahre in den beiden Teilen Deutschlands nicht nur beizubehalten, sondern darüber hinaus unbeirrt die Rechte der ehemaligen und heutigen Bewohner des SBZ Gebiets, wiederum zum vorgeblichen Wohle der Allgemeinheit, der Demokratie und Entlastung der westlichen Länder, durch Vermarktung ihres gesamten Privatbesitzes mit Füßen zu treten. Wenn also heute die Politik ohne Unterlass die Verbrechen von Adolf Hitler seinen Schergen an den Pranger stellt, um damit die rechtsstaatliche Aufrecht-erhaltung der rechtswidrigen kommunistischen Verfolgungen und Vermögens-konfiskationen zu rechtfertigen, dann sollte man sich zunächst der Umstände unter welchen diese Konfiskationen staatgefunden haben erinnern und nicht geschichtsfälschend und wissentlich unschuldige Verfolgungsopfer pauschal zu Nazis Kriegsverbrechern abstempeln. Derjenige der sich frei von jeglicher Schuld sieht, der werfe den ersten Stein. Der Steine sind seither unendlich viele geworfen worden. Allerdings
haben sich damit die Werfer, die Vertreter des Rechtsstaates BRD, zusätzlich
mit beträchtlicher Schuld belastet. |
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