Enteignung
Von Heiko Peters
Das betrogene Land

Vier Wochen vor der deutschen Wiedervereinigung wurde von der Übergangsregierung der DDR unter de Maiziere die „Treuhandanstalt“ zur Privatisierung des „volkseigenen Vermögens“ gegründet. Ein großer Teil der ehemaligen Mitarbeiter des Staatssicher-heitsdienstes fand so eine neue Beschäftigung.

Das im Staatsbesitz befindliche Vermögen des ehemaligen Bürgertums der neuen Bundesländer wurde den rechtmäßigen Eigentümern trotz entgegenstehenden Völkerrechtes (Art. 46, Abs. 3 Haager Landkriegsordnung in Verbindung mit Art. 25 Grundgesetz) nicht zurückgegeben, weil die Regierung Kohl mit ihrer erfundenen Behauptung von der Bedingung der Sowjetunion und der DDR (Wiedervereinigung nur bei Nichtrückgabe des konfiszierten Vermögens) vor einem erstaunlich gutgläubigen Verfassungsgericht obsiegte, obwohl bereits damals deutliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Kondition laut wurden. Die Zweifel haben sich zwischenzeitlich zur Gewißheit verdichtet, dass es die feste Absicht der Regierung Kohl war, Parlament und Gerichte zu täuschen, um mit den Erlösen aus der geplanten Veräußerung fremden Eigentums die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu begleichen. Vor der Bundestagswahl 1990 scheute sich die Regierung, unter Umständen notwendige Steuererhöhungen durchzusetzen.

Obwohl die USA mit der von US-Senat und Repräsentantenhaus verabschiedeten Resolution 562 von allen vom kommunistischen Joch befreiten Staaten verlangt, wo dieses praktisch möglich war, das gestohlene Eigentum aus Staatsbesitz an die Privateigentümer zu restituieren, ist dieses bis heute zum größten Teil unterblieben. Der deutsche Staat insbesondere weigert sich vehement, die rechtswidrig erlangte Beute herauszurücken. Er schädigt damit insbesondere den ehemaligen Mittelstand als rechtmäßigen Eigentümer, betreibt gerichtlich festgestellte Hehlerei und verschwendet damit Unsummen von Steuergeldern aus falschen ideologischen Gründen.

Die Folgen sind vielfältig. Das Rechtsbewußtsein der DDR-Bevölkerung, das sich in Eigentumsfragen durchaus im Sinne der 10 Gebote erhalten hatte (Du sollst nicht stehlen, Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Haus), wurde im Fundament geschädigt. Die Juristen, die bis heute an Verwaltungs- und Bundesgerichten das Unrecht festigen, obwohl sie die zugrunde liegende Unwahrhaftigkeit und Ungerechtigkeit genau kennen, verbiegen mit der Anwendung der Paragraphen 1.8 A Vermögensgesetz sowie Artikel 143 Abs. III Grundgesetz das Recht, das diese wesensfremden, dem Unrecht dienenden Paragraphen genau so abstößt, wie eine fremde
Zelle nach einer Implantation von einem gesunden Organismus abgestoßen wird.

Politisch haben die bürgerlichen Parteien CDU/CSU und FDP am meisten unter der mißratenen Lage zu leiden. Es gibt laut Statistik der damit befaßten Behörden (Barov) über 2,1 Millionen Restitutionsbegehren, denen in lediglich 400 000 Fällen stattgegeben wurde – aber eben in ca. 1,75 Millionen Fällen nicht! Ein erheblicher Teil des Aderlasses der bürgerlichen Parteien bei den letzten Wahlen dürfte mit der Unfähigkeit der leitenden Politiker zu erklären sein, sich nicht nur von dem begangenen Unrecht zu distanzieren, sondern auch auf schnellstmögliche Korrektur zu drängen.

Die wirtschaftlichen Folgen für die neuen Bundesländer einerseits, für die Steuer- Begehrlichkeit des gesamten Landes andererseits, sind immens. Da der ehemalige Mittelstand flächendeckend an der Rückkehr gehindert wurde und gleichzeitig die ehemaligen Repressoren wieder zu Amt und Würde gelangten, bestehen die Ideen der Planwirtschaft latent weiter und die soziale Marktwirtschaft konnte ihre Segnungen nur in stark eingeschränktem Rahmen erfüllen. Es ist sicher nicht übertrieben, auf dieses Konto mindestens eine halbe Million fehlender Arbeitsplätze zu buchen. 500 000 fehlende Arbeitsplätze verursachen jährliche Soziallasten von ca. DM 17,5 Milliarden – wohlgemerkt pro Jahr! Dabei sind die menschlichen Frustrationen und Entbehrungen nicht beziffert, die sich hinter diesen Zahlen verbergen. Ein erheblicher Teil der Neigung zu extremen politischen Ansichten als Notwehr ist aber aus diesem Grunde erklärbar.

Der soziologischen Gliederung der Bevölkerung in der Ex-DDR fehlt bis heute der Mittelbau – rote Barone und wenige Vereinigungs – Gewinnler stehen oben, der Rest in der Einkommenshierarchie am Ende. Die Steuerstatistik belegt diese Fehlentwicklung eindrucksvoll.

Wären die Immobilien zurückgegeben worden, hätten die Eigentümer mit Hilfe von Hypotheken die nötigen Reparaturen vornehmen können. Die Staatskasse wäre von den entsprechenden Kosten verschont geblieben. Der Wiederaufbau hätte den selbst- tragenden Aufschwung genau so in Gang gesetzt, wie zur Zeit des Wirtschaftswunders unter Ludwig Ehrhard in Westdeutschland.

Statt dessen kann man heute, 10 Jahre nach der Wiedervereinigung in Stralsund ebenso wie in Torgau, in Neubrandenburg ebenso wie in Perleburg in den Zentren der ehemaligen Klein- und Mittelstädte ganze Straßenzüge voller ruinierter Häuser beschauen, bei denen die ungeklärten Eigentumsverhältnisse den wirtschaftlichen Aufschwung gravierend behindern.

Bereits 1941 wurde in Deutschland eine Treuhandanstalt von der damaligen Regierung gegründet: Zur Arisierung des jüdischen Vermögens. Genau wie heute wurde damals penibel Buch darüber geführt, welche Erlöse wann erzielt wurden und welchem staatlichen Konto diese Summen gutgeschrieben wurden. Genau wie heute wurde damals gegen Moral und Anstand verstoßen. Genau wie heute überstiegen auch seinerzeit die Verwaltungskosten die Erlöse bei weitem. Genau wie damals gilt auch heute das Wort „Unrecht Gut gedeiht nicht gut“.

Der in den letzten 10 Jahren durch diese falsche Entwicklung eingetretene Schaden ist mit einer Summe von über DM 500 Milliarden sicherlich nicht falsch beziffert. Wie lange wollen die westdeutschen Länder es sich noch gefallen lassen, für Fehlentscheidungen aus der Zeit der Wiedervereinigung zur Kasse gebeten zu werden? Und wie lange will die Bevölkerung es sich noch gefallen lassen, Zukunftschancen und eigene Perspektiven durch staatliche Willkür und internationalem Recht diametral entgegenstehende Verordnungen zu entbehren?

 

 

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