Enteignung
Von Heiko Peters - 07.10.2001
Der Untersuchungsausschuß muß kommen

 

Mehr als zwei Millionen Immobilien wurden auf dem Boden der Ex-DDR von den Kommunisten unter Bruch des geltenden Völkerrechts konfisziert. Bei den ca. 750.000 Grundstücken, die vorwiegend dem Mittelstand in den Jahren 1945–49 genommen wurden, hat sich der deutsche Fiskus auf Betreiben von Theo Waigel und anderen die Besitzrechte als Nachfolger des "Volkseigenen Vermögens" gesichert und versucht seither, diese quasi als staatlicher Hehler zu veräußern und die Erlöse daraus der Staatskasse einzuverleiben. Um dieses unmoralische Vorgehen gesetzlich abzusichern,scheute man sich nicht, das Parlament mit unwahren Behauptungen zur Grundgesetzänderung zu nötigen. Großes persönliches Leid von über einer Million Mitbürgern und schwere volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen bis zum heutigen Tage sind die Folgen.

Aber die Wahrheit holt alle ein: Obwohl sich führende Politiker der CDU/CSU und FDP wie auch der SPD und der Grünen vehement dagegen sträuben, das Thema der Enteignungen 1945–49 aufzugreifen und einer gerechten Lösung zuzuführen, erzwingen volkswirtschaftliche Daten und neu erkannte Tatsachen ein Umdenken in dieser brisanten Frage.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zweimal (1991 und 1996) gegen die ehemaligen Mitglieder des Mittelstandes auf dem Boden der DDR entschieden. Beim ersten Mal wurde die Behauptung der Bundesregierung geglaubt, sowohl Sowjetunion wie auch DDR hätten die Nichtrückgabe des konfiszierten Eigentums zur Vorbedingung für die deutsche Wiedervereinigung gemacht. Bei der zweiten Entscheidung war dann von der subjektiven "Einschätzung" der Lage der Bundesregierung die Rede. Der Grundtenor beider Urteile lautete: Das Unrecht, das mit den Enteignungen 1945–49 zweifelsohne verbunden war, ist von den Betroffenen zu tolerieren, weil sonst die deutsche Einheit nicht möglich gewesen wäre. Da aber in der Präambel unseres Grundgesetzes die deutsche Einheit als höchstes anzustrebendes Ziel der Politik vorgegeben wird, gäbe es bedauerlicherweise keine andere Lösung.

Bisher ist in der Öffentlichkeit nicht genügend darüber nachgedacht worden, was die Väter unseres Grundgesetzes mit dem Begriff "deutsche Einheit" verbunden haben: War es nur ein territorialer Begriff, sozusagen eine regionale Ausweitung des deutschen Gebietes, die anzustreben war? Also: Mein Gemüsegarten muß um 50 Quadratmeter erweitert werden, damit ich in Zukunft auch Bohnen pflanzen kann? Oder war nicht vielmehr gemeint, daß in Zukunft alle Deutschen in einem einheitlichen demokratisch verfaßten Rechtsstaat leben sollten? Die Einheit unter kommunistischen Vorzeichen hätte Konrad Adenauer bereits in den Jahren 1952/53 erreichen können. In korrekter Auslegung des Begriffes "die deutsche Einheit" hat er seinerzeit das Anerbieten Stalins abgelehnt, eine deutsche Einheit unter sozialistischen oder kommunistischen Vorzeichen zu erreichen, weil er wußte, daß damit der Rechtsstaat für alle Deutschen nicht gewährleistet wäre.

Roman Herzog half bei der Demontage des Rechtsstaates.

Leider hat aber das Verfassungsgericht unter Roman Herzog in dem Augenblick, als sich die Möglichkeit des demokratischen Rechtsstaats für alle Deutschen abzeichnete, wiederum einen Teil der Bevölkerung von den Grundrechten ausgeschlossen: Nämlich den größten Teil des ehemaligen Mittelstands der Ex-DDR, darunter Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und deutsche Juden. Diese Menschen haben ihren in Staatshand gelangten Besitz auch zehn Jahre nach der Wende noch nicht zurückerhalten, sofern er in den Jahren 1945–49 konfisziert wurde. Vielmehr müssen sie ohnmächtig mit ansehen, wie der deutsche Fiskus heute versucht, diese Immobilien zum eigenen Nutzen zu veräußern. Unglaublich, aber wahr!

HEIKO PETERS HEIKO PETERS
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Geschrieben von www.staatshehlerei.de (T.I.P.) am 13. Juli 2001 07:06:37:
Wiederholung unseres Anliegens

Bitte möglichst häufig nachahmen !!!!!!!!

www.staatshehlerei.de
12.07.2001

Senatskanzkei der Freien
und Hansestadt Hamburg
z. Hd. Herrn Jürgen Schütt
Rathausmarkt 1

20095 Hamburg

Vorschlag zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes

Sehr geehrter Herr Schütt,

wir haben Kenntnis davon erhalten, dass
Herr Ruprecht Kertscher, Am Schlag 1, in 82223 Eichenau

Ihnen

Herrn HEIKO PETERS, (Hamburger Kaufmann)
Michelsenweg 1, in 20537 Hamburg

zur Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz vvorgeschlagen hat.

Den Vorschlag von Herrn Kertscher möchten wir hiermit voll unterstützen.

Keine andere Person hat sich in einer so mutigen selbstlosen Weise mit großem
zeitlichen und finanziellen Aufwand gegen die Vernichtung unseres Rechtsstaates und gegen den Zerfall der guten Sitten und somit im Sinne des Gemeinwohls
engagiert, wie es Herr H. Peters getan hat.

Auch wir, das Team der "Staatshehlerei", das es sich - wie Herr HEIKO PETERS - zur Aufgabe gemacht hat, für den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland und gegen Korruption und Unrecht zu kämpfen, möchten Sie hiermit bitten,
dieses v o r b i l d l i c h e Engagement
mit der Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
zu würdigen.

Mit freundlichen Grüßen

T.I.P.
www.staatshehlerei.de

 

 

 

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