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In einem neuen Brief an einen von den Konfiskationen Betroffenen schreibt der letzte Justizminister der Regierung Kohl am 1.Nov. 2000:
Besten Dank für Ihren Brief vom ... zur Frage der Enteignungen in der SBZ im Zeitraum 1945 - 49.
Die Rechtsauffassung der FDP zur Frage der Enteignungen im Rahmen der sog. -Bodenreform 1945 in der SBZ hat sich nicht geändert.
Dass jene Konfiskationen, soweit sie nicht unmittelbar erwiesene Nazi-Aktivisten betrafen, von Anfang an rechtswidrig waren, lässt sich auch nicht ernstlich bestreiten. Dazu ist der Wortlaut von Art.46 der Haager Landkriegsordnung von 1907 zu eindeutig: Von der Besatzungsmacht sollen "die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum....geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht entzogen werden".
Und als völkerrechtlicher Nachfolger des Reussen-Reiches war die UdSSR unstreitig Vertragsstaat dieses Abkommens. Eben weil dies so ist, bestand die Sowjetunion 1990 darauf, dass jene von ihr zu verantwortenden, rechtswidrigen Enteignungsakte NICHT WIEDER AUFGEROLLT (revidiert) werden dürften. Und das wurde ihr denn auch zugesichert(Gemeinsame Erklärung vom 15.6.90 und 2 plus 4 Vertrag vom 12.9.90)
Die Sache mit der angeblich "unwahren Behauptung des Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl beruht auf einem grundlegendem Missverständnis, das leider von allen Diskutanten weitertransportiert wird.....
Kohl hat recht, wenn er sagt, dass es eine Bedingung der Sowjetunion gewesen sei, dass die von ihr zu verantwortenden Enteignungsmassnahmen 1945 nicht wieder aufgerollt, d.h. nicht vor deutsche Gerichte gezogen und u.U. rückgängig gemacht werden dürften. Und die als Gegenauffassung vorgebrachte Meinung (Gorbatschow) hat recht, wenn sie sagt, es sei nie eine Bedingung der Sowjetunion gewesen, dass die aufgrund der Bodenreform geschaffenen Eigentumsverhältnisse nicht wieder verändert, d.h. die enteigneten Areale nicht wieder RESTITUIERT werden dürften. Beide Aussagen beziehen sich auf ganz unterschiedliche Gegenstände und widersprechen sich also gar nicht.
VÖLLIG FREI BLIEB DEUTSCHLAND BEZÜGLICH DER BEHANDLUNG DER ANGETROFFENEN EIGENTUMSLAGE. ..........
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