| Von Heiko Peters |
| Die Russen-Beute herausrücken - Das Recht auf Eigentum achten | |
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Soweit der Bund im Besitz jenes Eigentums ist, das die Sowjets 1945-49 völkerrechtswidrig an sich gerissen haben, wäre es nicht nur moralisch, sondern auch wirtschaftlich besser, es den Eigentümern zurückzugeben
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Wahrheit sucht sich immer ihren Weg. Seit sechs Jahren versucht die Bundesregierung, den von den Kommunisten in den Jahren 1945 bis 1949 in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone beraubten Bürgern ihr Eigentum nicht zurückzugehen, sondern quasi als Hehlergut zum Nutzen des Fiskus zu verkaufen. Bei diesem Rechtsbruch wird mit denkbar schlechten Argumenten gefochten. Zunächst wurden die Russen als Urheber genannt sie hätten als Bedingung für die Wiedervereinigung verlangt, daß das Unrecht nicht gesühnt, das Eigentum nicht zurückgegeben werden sollte. Dies wurde zwischenzeitlich von so vielen Zeugen widerlegt, daß Bonn sich auf die Behauptung zurückzog, die DDR habe dies verlangt. Auch hier wird inzwischen deutlich, daß diese Bedingung der DDR erst durch Einflüsterungen aus Bonn zustande kam. Die DDR hatte weder Motiv noch Kraft für eine solche Bedingung. Dann wurde behauptet: Ja, es war Unrecht, was geschah, aber wenn wir es ändern wollten, würde neues Unrecht bei den neuen Eigentümern geschaffen. Dabei wird ebenfalls unredlich argumentiert, da die alten Eigentümer immer wieder erklärt haben, daß ausschließlich jenes Gut reklamiert wird, das sich heute noch im Besitz der Öffentlichen Hand befindet. Alles zwischenzeitlich redlich Erworbene soll nicht angetastet werden. Alle Verträge sollen eingehalten werden, kein Privater soll irgendetwas verlieren. Das russische Justizministerium hat im Laufe der letzten Jahre in rund 4.500 Fällen Opfer der kommunistischen Willkürherrschaft rehabilitiert und sich bei den Opfern für die verübten Untaten entschuldigt, sowie darauf verwiesen, das konfiszierte Gut möge beim heutigen Besitzer, dem Staat, zurückgefordert werden. Dies wird durch viele Zeugen bestätigt, so durch den ehemaligen amerikanischen Präsidenten George Bush wie auch seinen Außenminister James Baker. Genscher sagt in seinen Erinnerungen: Damals hat das deutsche Außenministerium in Bezug auf die Eigentumsfrage der künftig souveränen deutschen Regierung die Freiheit erhalten, nach eigenem Ermessen zu handeln. Der letzte sowjetische Präsident Gorbatschow hat die angebliche Bedingung in einem aufsehenerregenden Interview mit dem britischen Historiker N. Stone (Universität Oxford) negiert. Nach dem daraufhin sofort erfolgten Telefonanruf von Kanzler Kohl wurde halbherzig dementiert. Auch der seinerzeitige Außenminister Schewardnadse berichtet in seinen Memoiren, es habe keine derartige russische Forderung gegeben. Für die russische Deutschland-Politik gab es seinerzeit im Kreml einen ranghohen Koordinator: Daschitschew. Auch dieser hat glaubhaft versichert, eine derartige Bedingung habe es nicht gegeben. Nachdem all dies bekannt wurde, drehte sich die Verteidigung der Bundesregierung: Die DDR habe eine solche Forderung gestellt, deshalb sei eine Umkehr in dieser Frage nicht möglich. Abgesehen davon, daß auch dies keinen Sinn macht - es soll ja kein Privatvermögen zurückgefordert werden, nur das noch im Staatsbesitz befindliche, und warum sollte denn die DDR sich starkmachen für ein zukünftiges Staatsvermögen des früher so befehdeten anderen Teils Deutschlands - abgesehen davon also ist auch diese Behauptung durch Zeugen widerlegt: So hat der ehemalige Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Dr. Giess, am 14.9.1996 vor einigen hundert Zuhörern versichert, erst durch die Forderung aus Bonn sei die Volkskammer zu den entsprechenden Beschlüssen gedrängt worden, die Abgeordneten seien vorher selbstverständlich der Ansicht gewesen, alles im Staatsbesitz verbliebene »Volksvermögen« werde umfassend und schnell an die rechtmäßigen Eigentümer zurückerstattet. Aus dem Bundesfinanzministerium kam die Formulierung: »...auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage ...«. Finanzminister Waigel hat sich frühzeitig gebrüstet, es sei sichergestellt, daß das Volksvermögen der DDR beim Fiskus verbleibe - damit bezahle er die Kosten der Wiedervereinigung. Hier kommt der Täter an das Licht: der Staat, der an das kommunistische Beutegut herankommen wollte. Es ist dringend an der Zeit, daß dieser Skandal publik gemacht wird und daß Recht und Gerechtigkeit in Deutschland wieder zur Übereinstimmung gebracht werden. Nicht nur moralische und rechtliche Gründe erfordern dies: Im Moment ist die Verwaltung des geraubten Gutes so teuer, daß die Verwaltungskosten innerhalb kurzer Zeit den Wert der Beute erheblich übersteigen, es ist eine abenteuerliche Verschwendung von Steuergeldern. Zusätzlich werden große Summen an Investitionen, sowohl an Humankapital als auch an Geld blockiert, die bei Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer sofort - ohne Kosten für den Staat - freigesetzt werden. Es würden Steuern erwirtschaftet, wo heute riesige Subventionen gezahlt werden. Ein Verkauf zu Vorzugspreisen ist von Brüssel dieser Tage untersagt worden (verbotene Subventionen!), ein Verkauf zu Marktpreisen ist auf absehbare Zeit nicht möglich (dafür ist die Beute viel zu groß), die Verwaltung viel zu teuer - auch deshalb gibt es nur eine vernünftige Lösung: Das noch im Staatsbesitz befindliche kommunistische Beutegut muß schnell und umfassend zurückgegeben werden, wobei alle zwischenzeitlich geschlossenen Verträge eingehalten und die Rechte redlicher Erwerber geachtet werden müssen. Ohne Gesetzesänderung, per Erlaß des Bundesministers für Finanzen ist es auch heute noch möglich, gegen den Preis von je einer symbolischen D-Mark das Beutegut herauszugeben. Dazu allerdings dürfte inzwischen ein Machtwort des Bundeskanzlers notwendig sein. Kommt dies nicht, so gerät der Staat immer tiefer in die moralische Krise seiner rechtlichen Glaubwürdigkeit. Bereits 180 Abgeordnete des Bundestages sind zum Umdenken bereit. Der Strom der Wahrheit bricht sich Bahn. |
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