Rehabilitierungsgesetz
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Stefan v. Raumer Rechtsanwalt 20.03.2003
Pressemitteilung
Rechtsanwaltskanzlei von Raumer
Berlin
 

Am 14. März 2003 ist in Abstimmung mit dem zuständigen Vermögensamt durch einen Vergleich zwischen der Gemeinde Dorndorf (Rhön) und Herrn Karl Knierim, dem Erben des in der sowjetischen Besatzungszeit unrechtmäßig enteigneten Herrn Kaspar Knierim das Verfahren zur Rückgabe der Immobilie gütlich beendet worden. Danach erhält Herr Karl Knierim nunmehr die seinem Vater enteigneten Grundstücke und Gebäude zurück und übernimmt im Gegenzug Kosten für die zwischenzeitlichen Investitionen zur Instandhaltung und Modernisierung des Objektes, die der Gemeinde entstanden sind, wobei hierbei Mietauskehransprüche des Herrn Knierim gegen die Gemeinde gegengerechnet wurden, wie das Vermögensgesetz dies vorsieht..

Obschon das Rückgabeverfahren bereits zunächst zu ungunsten des Herrn Knierim abgeschlossen worden war, konnten neue Dokumente aufgefunden werden, mit denen belegt werden konnte, dass die konkrete Enteignung dem Willen der Sowjetischen Besatzungsmacht zuwider lief. Auf Basis der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der bei solchen sogenannten "sowjetischen Enteignungsverboten" auch bei Entziehungsakten in der Besatzungszeit die Vermögenswerte zurückzugeben sind, wurde von Rechtsanwalt von Raumer, Berlin ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gestellt, der nun mit dem Vergleich endete.

Es ist besonders erfreulich, dass gerade jetzt das Verfahren in dieser Weise abgeschlossen wurde, da nun zugleich sowohl das 90- jährige Firmenbestehen der Firma Knierim als auch der Geburtstag des 75- jährigen Seniors der Familie Knierim am Ort der Firmengründung in Dorndorf gefeiert werden kann. Der Gemeinde ist dabei Dank dafür geschuldet, dass sie kooperativ mitgeholfen hat, die vielschichtigen Abwicklungsprobleme, die eine derartige Angelegenheit mit sich bringt, schnell und zügig zu bereinigen.

Stefan von Raumer
- Rechtsanwalt -

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