Rehabilitierungsgesetz
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Stefan v. Raumer Rechtsanwalt

Beschwerde BARS (Az.:2725/04 beim EGMR), Fristverlängerung für BRD bis 21.02.05

 

Die BRD hat nunmehr eine weitere Fristverlängerung für die Erwiderung auf die Beschwerdeschrift der RA-Kanzlei von Raumer in der Sache BARS beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bis 21. Februar 2005 erhalten.

Die Beschwerde BARS war unter dem Az.: 2725/04 beim EGMR am 15. Juli 2004 angenommen worden und die BRD war aufgefordert worden, zu der Beschwerdeschrift der RA-Kanzlei von Raumer Stellung zu nehmen. Ferner wurde die BRD aufgefordert, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Verweigerung jeglicher Rehabilitierung und Rückgabe für die erlittenen Verfolgungsmaßnahmen und die Vermögensentziehung von Willy Bars in der sowjetischen Besatzungszeit durch die BRD nicht den Eigentumsschutz und das Diskriminierungsverbot der EMRK verletzt.

Ursprünglich war der BRD eine Stellungnahmefrist hierzu bis zum 2. November 2004 gewährt worden. Die BRD beantragte daraufhin eine Fristverlängerung bis 20. Dezember 2004, die vom EGMR gewährt wurde. Diese Frist hat der EGMR auf Antrag nunmehr nochmals bis zum 21. Februar 2005 verlängert.


gez. Stefan von Raumer
-Rechtsanwalt -

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