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| Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg - 13.02.2002 |
| Staatsbesitz und Staatseigentum in den neuen Ländern | |
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Herrn
Sie schreiben auf Seite 2 Ihres Briefes den folgenden Satz: Für die von meinem Landesverband und mir selbst geforderte Rückgabe des STAATSBESITZES an die Enteignungsopfer gibt es in der derzeitigen politischen Situation weder im Bundestag noch im Bundesrat eine Unterstützung der Mehrheit. Sie schreiben sehr richtig, daß es um STAATSBESITZ geht, nicht aber um STAATSEIGENTUM, denn in ihrer Rechtssubstanz sind beide strikt getrennt. Sie übersehen aber leider in Ihrer Antwort, daß es für die von Ihnen geforderte Rückgabe des STAATSBESITZES an die Enteignungsopfer überhaupt keiner Mehrheiten geschweige denn Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat bedarf und erst recht nicht bedurfte, als Ihre Partei die Bundesregierung anführte. In dieser Koalition, wie auch im Bundestag, hätte sie nicht die geringsten Schwierigkeiten gehabt, allein schon, weil sie die Mehrheit hatte. Aber Ihre Partei hatte auch seitens der damaligen Oppositionen keine Schwierigkeiten, auch nicht im Bundesrat. Denn SPD, Grüne und PDS hätten sich des Verfassungsbruchs schuldig gemacht, wenn sie die Herausgabe des STAATSBESITZES an die Eigentümer verhindert hätten. Die Eigentümer von 1945 sind nämlich unverändert auch die Eigentümer des Jahres 2002. Der Staat ist lediglich der gegenwärtige Besitzer. Artikel 14 des Grundgesetzes sagt klar und eindeutig: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Die CDU-Regierung unter Kohl hatte also überhaupt keinen Rechtstitel, weder über das Eigentum noch über den Besitz an dem streitbefangenen Vermögen in den neuen Ländern. Sie war nicht berechtigt, dieses einzubehalten und zu verkaufen. Das Gleiche gilt für die gegenwärtige Koalitionsregierung von SPD und Grünen. Sie hat das Eigentum ohne Wenn und Aber herauszugeben, so wie das bereits schon von der von Ihnen mitgetragenen Regierung Kohl hätte geschehen müssen. Wie ist denn die Ungeheuerlichkeit möglich gewesen, daß die Regierung Kohl bereits das ihr nicht gehörende Eigentum anfing zu verkaufen? Wie ist es möglich, daß Sie und die CDU im Bundestag dabei zusehen, daß die Regierung Schröder genau dieselbe Ungeheuerlichkeit, nach CDU-Vorbild, inzwischen fortlaufend begeht? Was unterscheiden diese Vorgänge von dem der Nazis mit jüdischen Eigentum ab dem Jahr 1933 und mit dem Umgang mit polnischem Eigentum in Polen ab dem Überfall auf Polen im Jahre 1939? Alles übrige, was Sie schreiben, dient nur der Ablenkung von dem verantwortungslosen Handeln Ihrer Partei, die damit das Verhalten der anderen Bundestagsparteien erst ausgelöst hat. Es ist schon ein Stück unüberbietbarer Dreistigkeit, wenn Sie dann auch noch in Ihrem Brief schließlich auffordern, wer für die gerechte Sache eintreten wolle, müsse sich für die Mehrheiten der CDU in Bund und Länder einsetzen. Vermerkt sei noch, daß weder ich noch meine gesamte Familie von diesem Vorgang verletzt sind, da wir immer im Westen Deutschlands beheimatet waren.
Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg PS:. Für die Leser sei darauf hingewiesen, daß es die Möglichkeit gibt, auch inzwischen rechtskräftige Urteile, die auf diesen Betrügereien beruhen, wieder aufzurollen. |
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