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| Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg - 14.01.2005 |
| BVerfG verfasssungswidrig nahezu zu 100 Prozent mit Parteimitgliedern besetzt | |
| Ekkehardt Freiherr Schenck zu
Schweinsberg An den Diese Sendung besteht aus 2 Seiten! Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Das Bundesverfassungsgericht ist verfassungswidrig nahezu zu 100 Prozent mit Parteimitgliedern besetzt, während wir in der Bevölkerung nur etwa drei Prozent Parteimitglieder haben. Dieser Zustand entspricht den Verhältnissen im Nazi- und im Stasi-Staat. Er widerspricht dem unmittelbar geltenden Grundrecht des Grundgesetzes Art. 3, Absatz 3, in dem ausdrücklich festgelegt ist: „Niemand darf wegen ... seiner ... politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Dieser Zustand widerspricht auch Art. 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem den Parteien eine Mitwirkung bei der politischen Willensbildung, aber nicht dessen alleinige Gestaltung zusteht. Gleichfalls widerspricht dies auch Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Wahl der Richter durch das Volk vorschreibt: "Alle Staatsgewalt geht vom aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt." Gleichfalls schreibt Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gewaltentrennung vor: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird ... durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Ich fordere Sie auf, sämtliche "Richter" des "Bundesverfassungsgerichts" ohne Verzug ans ihren angemaßten Ämtern zu entfernen und die verfassungsgemäße Neubesetzung in die Wege zu leiten. Hochachtungsvoll Freiherr Schenck zu Schweinsberg Kopie an: Prof. Dr. Wolfgang Thierse als Bundestagspräsident und Vertreter des Bundespräsidenten, insbesondere auch als namhaftes SPD-Mitglied. Die Vorsitzenden der vier Bundestagsfraktionen. Anlage:
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