| Archiv |
| Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg - 12. April 2003 |
| Angelegenheit der Geschwister Frau Claudia May und Herrn Michael May in Erfurt | |
|
Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg 10.April 2003 Sehr geehrte Damen und Herren ! In dieser Sache war gestern Verhandlung am Landgericht Erfurt vor einem Einzelrichter, also nicht vor der (mit drei Richtern besetzten) Kammer. Es geht unverändert um die Verschiebung und Betrügereien von und an Privateigentum, begangen durch den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt, die Treuhand und deren Nachfolgeeinrichtungen. Vor der Verhandlung fand vor dem Haupteingang zum Gericht eine friedliche, aber nicht übersehbare Demonstration von etwa 35 Personen mit einem klaren und deutlichen Plakat zu den Tatsachen statt, die in Bild und Wort vom Mitteldeutschen Rundfunk aufgenommen wurde und gestern Abend ab 19:00 Uhr gesendet werden sollte. Da der Verhandlungsraum anschließend überfüllt war, wurde umgezogen in einen größeren Verhandlungsraum, in dem aber auch noch dann ca. 5 Personen stehend der Verhandlung folgen mussten. Insgesamt waren etwa 35 40 Personen anwesend, die ähnliche Erlebnisse mit Bürokratie und Justiz erfahren haben, darunter auch Frau Cornelia Buchardt aus Sollstedt. Der Richter war zögerlich, Die Stadt war vertreten durch zwei Anwälte, die offensichtlich nicht ganz unbeeindruckt waren von der Zahl der Zuschauer, bei denen ihnen klar war, dass diese kein Verständnis hatten für die staatlich organisierten Räubereien und Rechtsverstöße zulasten der Geschwister MAY. Die städtischen Anwälte, zwischen 35 und 45 Jahre alt, sind mit Energie und Tatkraft ihrer Arbeit nachgekommen. Die innere Einstellung, die aus ihrem Verhalten sprach, ließ erkennen, dass sie über ihre Aufgaben und Pflichten hinausgingen. Ihr Ziel war nicht die Herstellung von Recht und dessen Verteidigung, die Verteidigung rechtmäßigen Verhaltens der Bürokratie, sondern die Durchsetzung der nach Macht ergangenen Entscheidungen derselben. Dazu waren sie bereit, alles niederzumachen, was sich ihnen in den Weg stellt, auch mit jedem unrechtmäßigen Mittel. Sie waren hoch motiviert. Die Sache selbst, Rechts- oder Unrechtsgehalt interessierte sie überhaupt nicht. Für sie zählt allein der Erfolg. Und nach dem Erfolg (für die städtische Rechtsverachtung) werden sie natürlich auch allein von der Stadt (nach vollendetem Werk) beurteilt: Muss die Stadt, der annonyme Bonzenklüngel, für seine Untaten haften oder wird er freigesprochen ? Haben die städtischen Anwälte Erfolg bei der Verteidigung der städtischen Gaunerstreiche, so haben sie auch selbst Erfolg, indem sie mit weiteren Aufträgen dieses höchst wichtigen Auftraggebers für Anwälte rechnen können. Verlieren die Anwälte der Stadt, und geschieht dies unter Umständen noch öfters, so geraten sie in Gefahr diesen hochpotenten Auftraggeber, Mandanten, zu verlieren. Von einer solchen Stadt können Anwälte ihr Leben lang mit
Aufträgen versorgt werden. Die Stadt hat also einen unschätzbaren
Vorteil für die Motivation ihrer Anwälte auf ihrer Seite.
Dies gilt vor dem Hintergrund, dass wir heute eine Anwaltsflut in der
BRD Zur Vorgehensweise dieser Anwälte gehörte es dann auch, dass sie Frau MAY wenn sie zur Sache vortrug, ins Wort fielen mit der Behauptung, dies und jenes gehöre nicht zur Sache, die verhandelt werde. Sie versuchten Frau MAY klarzumachen, dass sie als juristischer Laie sich nicht ans Thema halte anstatt sie ausreden zu lassen, wozu sie, gestützt durch ihren Anwalt, das Recht hat. Dem entgegengesetzt hatte Frau MAY rechtlich und sachlich die besten Kenntnisse unter den am Verfahren Beteiligten und hat dies auch beispielhaft vorgetragen. Hinsichtlich der Gerichtsbesetzung ist es bedauerlich, dass nur ein Einzelrichter die Verhandlung führte. Da die Entscheidung, letztlich das Urteil, aber wohl von drei Richtern ergeht und unterzeichnet wird, haben dann wohl zwei Richter an der Entscheidung mitzuwirken, die die Verhandlung nicht persönlich mitgemacht haben. Bei der in der BRD bestehenden Aufhebung der Gewaltenteilung erhebt sich die Frage, wie weit in dieser Sache der anwesende und insbesondere die nicht anwesenden Richter(innen) unabhängige Richter gemäß § 4 DRiG und Art. 20 (2) GG sind. Es erhebt sich auch die Frage, wie weit mit der strittigen Angelegenheit schon vorher Richter und Beamte unter Verstoß gegen Art. 20 (2) GG befasst waren, also Richter, die gegen § 4 DRiG gleichzeitig Kommunalmandate wahrnehmen und Beamte, die gleichzeitig, mindestens gegen Art. 20 (2) GG, als ehrenamtliche Richter, in der Sache ebenfalls mitgewirkt haben. Da die Unabhängigkeit der Richter auch unter anderen Gesichtspunkten in der BRD weitestgehend ausgehöhlt ist (sie ist abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, gerade in den Eigentumsfragen, die Reserve-Exekutive der Exekutive), muss, bis zum Beweis des Gegenteils, vom ungünstigsten Ergebnis für die Geschwister MAY ausgegangen werden. Die Opfer dieser Justiz- und Behördenwillkür, die Geschwister MAY, werden wahrscheinlich letztlich auch noch gezwungen, ihre Sache durch die Instanzen, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, zu bringen, wo sie aber, meiner Überzeugung nach, Recht bekommen werden. Diesen Zustand wider die Menschenwürde und die wirtschaftliche Funktions- und Leistungsfähigkeit Mitteldeutschlands, verdanken wir insbesondere der Kohl-Regierung und der heutigen Schröder-Regierung (wiederum gestützt von der heutigen CDU/CSU-Opposition). Bei Gesprächen in einem Café mit der Wirtin, in der wunderschönen und geschichtlich einmalig interessanten uralten Stadt Erfurt, erfuhren wir, dass die Geschäfte selbst dort sehr schlecht laufen und viele Geschäfte und Unternehmen wieder schließen und in Konkurs gehen. Das ist der Fluch der bösen Tat dieser Banausenrepublik, repräsentiert durch die im Bundestag vertretenen Parteien. Unrecht Gut, Diebesgut, gedeihet nicht ! Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg
|
| Zur Hauptseite | Inhaltsverzeichnis |