Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg

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Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg
 

Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg
Dr. Fuchs-Str. 5
61381 Friedrichsdorf / Taunus
4. April 2001-04-05

Tel. 06172- 777993
Fax -777894

An die
Bundesministerin der Justiz
Frau Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin - persönlich -
per Fax 030-2025-9525
Jerusalemer Str. 27
10117 Berlin


Rückgabeverweigerung der Bundesrepublik bezüglich des Eigentums der in den Jahren 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone beraubten Eigentümer.

Mein Schreiben vom 17. Januar 2001.

Ihr Antwortschreiben vom 23. März 2001 mit dem Geschäftszeichen
II-12221/2001.


Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Wie Ihrem Herrn Dr. Heike Neuhaus, dem Verfasser und Unterzeichner Ihres Briefes, bekannt ist, lautet die Anrede für mich, die mein Name ist, nicht "Herr Schenck zu Schweinsberg", sondern

Baron oder Baron Schenck oder Baron Schenck zu Schweinsberg
oder Baron Schweinsberg oder Freiherr Schenck oder Freiherr
Schenk zu Schweinsberg.

Den "Freiherrn" führen meine Vorfahren rechtmäßig und anerkannt von Staat und Gesellschaft seit über 800 Jahren. Die Bezeichnung "Baron" ist noch
viel älter, weit über tausend Jahre alt, und ebenso lange nicht nur in Deutschland sondern im gesamten abendländischen Kulturkreis anerkannt, auch für meine Familie. Mein Name ist also mein rechtmäßiges Eigentum.

Das geltende Recht aus Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung lautet: Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens. Da die Bezeichnung Freiherr und Baron (wahlweise einzeln und nicht gleichzeitig zusammen)
Teil der Adelsbezeichnung meiner Familie waren, sind sie nach geltendem Recht Teil meines Namens.

Ich bin überrascht, dass ich auch in dieser Sache ausgerechnet Juristen auffordern muss, wenn sie sich schon nicht an Sitte und Anstand halten, sich dann jedoch an das Recht zu halten.

Die Missachtung meines Namens drückt den Ungeist des braunen Sozialismus von 1933 bis 1945 aus, der diese Methode bei der Judenverfolgung einsetzte. Die damalige Bürokratiekaste zwang die Juden die Vornamen Sarah und Israel zu führen. Warum dulden Sie, dass unter Ihrem Namen Bedienstete der Bundesregierung unverändert nationalistische Geflogenheiten praktizieren ?

Warum dulden Sie, dass auf diesem Wege illegalen Eigentümerveränderungen der Weg bereitet wird ?

Mein Name ist ein Stück uralter Demokratie, das weit über 1000 Jahre existiert und ausreichend funktioniert hat, während heute fortlaufend von "Demokratie" geredet wird, aber nicht nur diese, sondern auch Freiheit und Recht nach 50 Jahren Bundesrepublik vor dem endgültigen Ruin stehen.

Deutschland, die Bundesrepublik, lebt heute noch von dem, was, von heute an, in 1500 Jahren, zurückgerechnet, aufgebaut wurde. Noch ist der anonymen Filzokratie der Bundestagsparteien es nicht gelungen dieses Fundament von materiellen und immateriellen Werten restlos zu zerstören, an dem meine Vorfahren ebenso lange bewusst mit aufgebaut haben.

Sie und Ihr Dr. Neuhaus und alles was von Ihnen in Berlin existiert, existiert nur, weil unter anderem meine Vorfahren diese Grundlage geschaffen und verteidigt haben. Andernfalls sähe es unter ihrer Regie heute auch hierzulande noch genauso aus, wie in all den anderen Teilen der Welt, etwa Afrika, China, Vietnam, Kambodscha, Russland und der Ex-DDR.

Wir befinden uns seit der Zeit des National-Sozialismus und ihr folgend die DDR und die BRD auf einem fortlaufenden Abstieg in nahezu allen Bereichen von Wirtschaft, Kultur und Wissenschaften. Im ersten Rang sind wir nahezu überhaupt nicht mehr anzutreffen. Wir sind insgesamt heute dritte Wahl geworden.

Und das, was heute in der Eigentumsfrage, ob vorher in Bonn oder jetzt in Berlin "produziert" wird, führt uns weiter in den Abgrund, ist noch nicht einmal vierte Wahl, ist Lug und Betrug, hat weder in Sitte und Anstand noch in Wissen und Vernunft irgendeinen Halt.

Ihr Brief ist allein deswegen schon ungehörig!

Aber auch der Inhalt dieses Briefes ist genau so jämmerlich und unwahr!


Zur Position "Enteignungen":

Die Sowjetunion hatte sich in der von ihr unterzeichneten Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrates vom 20.10.1945 auf Rechtsstaatslichkeit verpflichtet, auf Recht und den Schutz von Eigentum und Leben.

Die Sowjetunion war durch den Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung, deren Verbindlichkeit für sie mehrfach von ihr seit dem Jahr 1941 bestätigt war, zur Achtung des Privateigentums verpflichtet (Th. Schweisfurth, SBZ-Konfiskationen privaten Eigentums 1945 bis 1949, Baden-Baden 2000,
Seite 19 bis 43).

Die rechtsstaatliche, freiheitlich-demokratische DDR, wie sie aus den Wahlen vom 18.3.1990 hervorgegangen war, hatte sich zur Eigentumsrückgabe bekannt, nämlich durch:
a) Vertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom
18.5.1990,
b) Verfassungsgrundsätzegesetz vom 17.6.1990,
c) Rehabilitierungsgesetz vom 6.9.1990

Im Vertrag vom 18.5.1990 hatten sich sowohl die BRD wie auch die DDR auf folgende Grundsätze verpflichtet:
a) die guten Sitten
b) Treu und Glaube
c) Rechtsstaatlichkeit und die Achtung des Privateigentums als Grundlage von Freiheit und Demokratie.

Prof. Dr. Günter Krause, seinerzeit Chefunterhändler der DDR hat in zwei eidesstattlichen Erklärungen vom 10.1. und 28.10.1999 erklärt, dass es der Wille und Auftrag der seinerzeitigen Regierung de Maiziere, getragen von der demokratisch gewählten Volkskammer, die die Menschen in der DDR vertrat, das Eigentum, das verfügbar war, zurückzugeben. Daraus ergibt sich, dass Ihre entsprechende Behauptung in Absatz 1, Seite 2 unzutreffend ist.

Ausgehend von den die gesamte Rechtsordnung umfassenden Grundsätzen von Treu und Glauben und den guten Sitten auf die sich die beiden deutschen Staaten im Vertrag vom 18.5.1990, zusätzlich zum Grundgesetz, verpflichtet haben, gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass in all den streitigen Fällen kein legaler und legitimer Rechtsakt stattgefunden hat, mit dem den Eigentümern ihr Eigentum verlustig gegangen wäre. Die insoweit betroffenen Eigentümer von 1945 sind unverändert die Eigentümer des Jahres 2001.

Es sind lediglich unrechtmäßige Eingriffe in den Besitz erfolgt, aber nicht in das Eigentum. Eigentum und Besitz sind seit 2000 Jahren im Recht scharf getrennte Begriffe.

Es liegen in all diesen Fällen also keine Enteignungen oder Eingriffe in das Eigentum vor, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, wie dies festgelegt ist in:

a) Gemeinsame Erklärung vom 15.6.1990
und
Gemeinsamer Brief vom 12.9.1990
"Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher
Grundlage (1945-1949) sind nicht mehr rückgängig zu machen."

b) Artikel 143 (3) Grundgesetz:
"..., dass Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrages genannte Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden."

Der Ausschluß der Rückgängigmachung und der Restitution, mit dem die
Bundesregierung die Eigentumsherausgabe verweigert, ist also durch keinerlei Gesetz festgelegt oder vorgeschrieben.
Er ist vielmehr willkürlich und rechtswidrig von der Bundesregierung auf die Wegnahmen, Konfiskationen und Vertreibungen aus dem Besitz ausgedehnt worden.

Sie besitzen die Skrupellosigkeit dazu wie folgt zu schreiben:

"Das Bundesministerium der Justiz..... hat nicht die Absicht, auf eine Änderung der im Einigungsvertrag verankerten Nichtrückgängigmachung der Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage oder auf eine Novellierung des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes oder der Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsvorschriften hinzuwirken.

Wie Sie sehr wohl zu erkennen vermögen, verdrehen Sie den Inhalt von Gemeinsamer Erklärung und Gemeinsamen Brief und den Artikel 143 (3) des Grundgesetzes in sein genaues Gegenteil. Sie fügen damit der Bundesrepublik Deutschland, dem Gemeinen Wohl und vielen tausenden Bürgern unseres Landes vorsetzlich schwerste Schäden zu.

Ich sehe mich deshalb genötigt, gegen Sie, Frau Bundesministerin, den Verfasser Ihres Briefes und sonstige Beteiligte Strafanzeige beim General-Bundesanwalt wegen Betrug, Landesverrat und Hochverrat zu erstatten.

Hochachtungsvoll


(Unterschrift)


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