| Presse |
| Leserbrief - FAZ, 03.06.2000 |
| Der Rechtsstaat machte sich mit Klassenkämpfern gemein | |
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Leserbrief von Prof. Dr. Theodor Schweisfurth Zum Beitrag von Professor Dr. Hans-Jürgen Papier "Teilhabe an der Staatsleitung" (FAZ vom 23. Mai): Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts schreibt, es habe "schwere Sinnkrisen" zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der öffentlichen Meinung in Deutschland gegeben. Als Beispiele nennt er die Entscheidungen zum Kruzifix-Verbot, zum Tucholsky-Zitat "Soldaten sind Mörder", zur Straffreiheit von Sitzblockaden, zur eingeschränkten Strafbarkeit von Haschisch-Besitz sowie zur Straffreiheit von von ehemaligen DDR-Spionen. Zwei weitere Entscheidungen, die in diese Aufzählung gehören, hat Papier nicht genannt: das "Bodenreformurteil" vom 23. April 1991 sowie den diesbezüglichen Beschluss vom 18. April 1996. Beide Judikate sind korrekt als Konfiskationsentscheidungen zu bezeichnen, denn die Eigentumswegnahmen in der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 betrafen nicht nur landwirtschaftliche, sondern auch Tausende von Gewerbebetrieben und anderen privaten (Wohn-)Grundstücken, sie erfolgten entschädigungslos, und auch der Einigungsvertrag sieht keine Entschädigung, sondern nur "Ausgleichsleistungen" vor, deren Höhe weit unter 5 Prozent des heutigen Wertes der konfiszierten Grundstücke liegt. Beide Judikate zeigen die Teilhabe des Bundesverfassungsgerichts an der Staatsverleitung zur Perpetuierung kommunistischer Willkürmaßnahmen. Eines der Fundamente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die Eigentumsgarantie als Basis individueller Freiheit und Lebensgestaltung, ist von Bundesregierung und Bundestag mit fadenscheiniger Begründung missachtet worden. Die "Teilhabe" des Bundesverfassungsgerichts besteht darin, die Aufrechterhaltung der Ergebnisse von Willkürmaßnahmen der sowjetischen Besatzungsmacht und ihrer deutschen Helfershelfer als verfassungsrechtlich unbedenklich qualifiziert zu haben. Ist dies keine "schwere Sinnkrise" unseres Rechtsstaates? In der Entscheidung von 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht noch sachverhaltsmäßig angenommen, die DDR und die Sowjetunion hätten, wie von der Bundesregierung behauptet, die Nichtrestitution des konfiszierten Eigentums zur Bedingung ihrer Zustimmung zur Wiedervereinigung gemacht. Als sich herausstellte, dass es solche Bedingungen nicht gegeben hatte, richteten die Betroffenen ihre Hoffnungen wieder auf das Verfassungsgericht - und wurden abermals enttäuscht. In dem Beschluss von 1996 kam es dem Bundesverfassungsgericht gar nicht mehr auf das tatsächliche Vorliegen dieser ominösen Bedingung an. Es stellte jetzt darauf ab, dass die Bundesregierung die Haltung der DDR so "eingeschätzt" und die Forderungen der Sowjetunion, die Gesetzlichkeit, Rechtmäßigkeit oder Legitimität der Konfiskationsmaßnahmen anzuerkennen, so "gedeutet" habe, als sei dadurch die fragliche Bedingung aufgestellt worden. Diese "Einschätzung" und "Deutung" hat das Bundesverfassungsgericht "nicht als pflichtwidrig angesehen". Bei der Beurteilung des Handelns der Bundesregierung als pflichtgemäß hat das Bundesverfassungsgericht jedoch die völkerrechtlichen Normen, die das Verhältnis zwischen der sich zurückziehenden sowjetischen Besatzungsmacht und dem zurückkehrenden deutschen Souverän bestimmen, völlig unbeachtet gelassen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit beiden Konfiskationsentscheidungen der Entwicklung rechtsstaatlichen Denkens in den wieder errichteten alten Bundesländern, den sogenannten neuen Bundesländern, einen Bärendienst erwiesen. Die Desillusionierung durch den Rechtsstaat westdeutscher Provenienz ist nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen weit verbreitet. Denn dieser Rechtsstaat hat sich mit den kommunistischen Klassenkämpfern gemein gemacht. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dazu seinen Beitrag geleistet. Es triumphiert die PDS.
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