Archiv
Von Hans Schwenke 23. November 2000
Transparenz im Umgang mit Stasi-Unterlagen

Harald Wernowsky schrieb:
> Hallo Hans, vielleicht hast Du noch Interessenten für die Nachricht:
>
> PRESSEMITTEILUNGEN BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand
>
> Hans-H.Langguth, Pressesprecher * Donate Hochstein, Stellv.
> Pressesprecherin Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin * Email:
> presse@gruene.de Tel: 030 - 28442 131/134 * Fax: 030 - 28442 234
> ***************************************************************************
> *
>
> PRESSEDIENST
>
> Nr. 119/00
> Datum: 13. Dezember 2000
>
>
> Ostdeutsche Grüne fordern Transparenz im Umgang mit Stasi-Unterlagen
> --------------------------------------------------------------------
>
> Zu den Plänen von Bundesinnenminister Schily, die Weitergabe von Unterlagen
> über Personen der Zeitgeschichte durch die Bundesbeauftragte für
> Stasi-Unterlagen per Weisung zu unterbinden, erklären die Vorsitzenden der
> ostdeutschen Landesverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Vertreterin
> der Neuen Bundesländer im Bundesvorstand, Undine Kurth:
>
>
>
> Stasi-Unterlagen gehören zur Zeitgeschichte
>
>
> Das Stasi-Unterlagengesetz ist in einer historisch einmaligen Situation
> verabschiedet worden, um eine umfassende historische und politische
> Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes zu ermöglichen und
> die von der Bürgerbewegung der DDR begonnene Auseinandersetzung mit dem
> "System Staatssicherheitsdienst" zu Ende zu bringen.
>
> Die bisher erfolgreich verlaufene Arbeit der Gauck-Behörde hat gezeigt,
> dass die Bewältigung dieser Aufgabe nur möglich war und ist, wenn
> Informationen über Politiker, Amtsträger und Personen der Zeitgeschichte
> mit in die Verwendung einbezogen werden.
>
> Gerade unter den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerbewegung in den
> neuen Bundesländern gibt es aus den diktatorischen Erfahrungen heraus eine
> geschärfte Sensibilität dafür, dass der Umgang mit den rechtlich
> schwierigen Frage der Verwendung von Stasi-Protokollen sorgfältig abgewogen
> werden muss. Wir dürfen aber bei der Auslegung des Gesetzes den ihm zu
> Grunde liegenden Aufarbeitungszweck nicht vernachlässigen.
>
> Noch ist diese Aufarbeitung bei weitem nicht vollständig geleistet und es
> erscheint mehr als fragwürdig, dass eine 10 Jahre lang erfolgreich geübte
> Praxis auf der Grundlage des existierenden Stasi-Unterlagengesetzes nun, da
> es vor allem auch um die Überprüfung westdeutscher Persönlichkeiten und
> Ereignisse gehen soll, grundlegend verändert werden soll.
>
> Wir teilen die Auffassung von Ministerpräsident Reinhard Höppner, dass im
> Umgang mit Stasi-Informationen nicht die Gnade der westdeutschen
> Postleitzahl gelten dürfe.
>
> Wir appellieren an alle politisch Verantwortlichen, einem so gravierenden
> Einschnitt in die bisher zur Aufarbeitung der Stasi-Tätigkeit erfolgreich
> geübte Praxis auf keinen Fall zuzustimmen.
>
>
>
> Berlin, den 13.12.2000
>
> Undine Kurth, Bundesvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
> Inès Brock, Vorsitzende des Landesverband Sachsen-Anhalt
> Thomas Bichler, Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt
> Jürgen Suhr, Sprecher des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern
> Dr. Pino Oblrich, Sprecherin des Landesverbandes Sachsen
> Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Sprecher des Landesverbandes Sachsen
> Roland Vogt, Vorsitzender des Landesverbandes Brandenburg
> Astrid Rothe, Sprecherin des Landesverbandes Thüringen

Ohne mich auf Reinhard Höppner beziehen zu wollen, der für mich nicht Kronzeuge
in dieser Sache ist, schließe ich mich dieser Erklärung an.

Den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Kiel und Berlin empfehle ich,
ihr Ignorieren der Unterlagen des MfS aufzugeben, und Helmut Kohl empfehle ich,
seinen Widerstand gegen die Verwendung der Abhörprotokolle des MfS im
Parteispenden-Untersuchungsausschuss aufzugeben und sich nicht zum Vorreiter für
einen restriktiven Umgang mit den Stasiunterlagen herzugeben, an dem andere
Personen ein viel größeres Interesse haben dürften als er.

Der Verweis darauf, dass es sich bei den Unterlagen des MfS um widerrechtlich
erworbene Informationen handelt, kann nicht gelten gelassen werden, weil alle
Informationen des MfS widerrechtlich erworben wurden. Diese Auffassung stellte
die Verwendung von Stasi-Unterlagen auch für Zwecke des Nachweises politischer
Verfolgung in der DDR in Frage. Das kann ja wohl kaum jemand allen Ernstes
fordern wollen. Überdies dürfen widerrechtlich erworbene Informationen von
Ermittlern durchaus, vor Gericht jedoch nicht verwertet werden. Vor Gericht
haben widerrechtlich erworbene Informationen aus gutem Grund keinen
Beweischarakter. So liegt es auch an den Untersuchungsausschüssen, die
Unterlagen des MfS auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und bei hinreichendem
Tatverdacht nach beweiskräftigen Belegen zu suchen. Das Ignorieren von
Informationen, welcher Art auch immer, lässt den nur Verdacht aufkommen, dass
die Ermittelnden kein Interesse an der Wahrheitsfindung haben. Das lässt dann
vielerlei Spekulationen zu, die allesamt nicht dazu angetan sind, das Vertrauen
in den demokratischen Rechtsstaat zu befördern.

Hans Schwenke
Stasiauflöser
stellv. Landesvorsitzender
des Bundes der Stalinistisch Verfolgten
Berlin-Brandenburg

 

Hans Schwenke e-Mail schwenke-berlin@t-online de

 

 

Zur Hauptseite   Inhaltsverzeichnis