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Liebe Freunde,
der Bundestag hat am Donnerstag, den 15. November 2001, mit der Mehrheit
der rot-grünen Regierungsfraktionen und gegen den Willen der Mehrheit
des Bundesrates (Länderkammer) die Verlängerung der Antragsfristen
für
die verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach dem 2.
SED-Unrechtsabereinigungensgesetz (2. UnBerG) abgelehnt. Dieses Gesetz
läuft somit - wenn die Länderkammer nicht noch ihr Veto einlegt
- zum
Ende diesen Jahres aus. Danach kann niemand mehr einen Antrag auf
Anerkennung als Verfolgter des Kommunismus und auf Entschädigung
nach
diesem Gesetz stellen.
Betroffen davon sind all jene, die bisher noch keinen Antrag gestellt
haben: - ehemalige politische Häftlinge, die es bei der Anerkennung
ihrer
politischen Haft und der Auszahlung der Kapitalentschädigung (600,00
DM/Haftmonat) und den Einmalzuwendungen der Stiftung für politische
Häftlinge belassen haben, - Menschen, die wegen ihrer politischen
Aufmüpfigkeit in der DDR auf verschiedene Weise schikaniert und
beruflich benachteiligt wurden (Nichtzulassung zum Studium oder zu
beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen, Herabsetzung im Beruf oder
Behinderung in der beruflichen Entwicklung) oder die in der DDR über
längere Zeit keine Arbeit fanden (Einstellungsboykott), - in der
SBZ/DDR
politisch Verfolgte, die bislang keine Belege für ihre politische
Verfolgung vorlegen konnten, weil nach dem Modrow-Erlass von 1989 alle
Kaderunterlagen "bereinigt" wurden und/oder bis zum heutigen
Tag die
Stasiunterlagen noch nicht restlos aufbereitet sind (wenngleich das
2.
UnBerG für diese Fälle auch die Möglichkeit der eidesstattlichen
Versicherung vorsieht).
Sowohl die Haftzeit als auch die Zeit der verwaltungsrechtlichen
Verfolgung sind Ausfall- oder Minderzeiten in der Rentenberechnung und
führen in aller Regel zu Rentenverlusten, also zur bis ans Lebensende
fortwirkenden Bestrafung jener, die wegen ihrer Widersetzlichkeit in
der
DDR politischer Verfolgung ausgesetz waren.
Die Rententräger haben zwar noch sechs Jahre die Möglichkeit,
Anträge auf
verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung zu stellen, aber
eben nur die Rententräger, nicht der oder die Betroffene. Die
Rententräger aber können kein Interesse daran haben, ihre
Rentenleistung
ohne Not zu erhöhen. Nach Ablauf von sechs Jahren ist selbst diese
vage
Möglichkeit beendet.
Allen, die auch nur glauben, aus politischen Gründen in der DDR
verwaltungsrechtlicher Verfolgung und beruflicher Benachteiligung
ausgesetzt gewesen zu sein, empfehle ich dringend, noch bis Ende dieses
Jahres Anträge auf Anerkennung nach dem 2.
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz zu stellen.
Die Adressen der Rehabilitierungsbehörden in den neuen Bundesländern
sind
von den Landesbeauftragten für Stasiunterlagen zu erfahren. Welche
Behörden in den alten Bundesländern sich jemals mit der Rehabilitierung
nach dem 2. UnBerG befasst haben, entzieht sich meiner Kenntnis und
ist
gegebenenfalls bei den jeweiligen Landesregierungen zu erfragen. Die
Rehabilitierungsbehörden befinden sich in aller Regel bei den
Sozialministerien.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Schwenke
Bundesvorsitzender
Bund der Stalinistisch Verfolgten (BSV)
Hans Schwenke e-Mail schwenke-berlin@t-online de
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